Nö, da gibt es keine betragsmäßige Grenze. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 GewO ist jeder stehende Gewerbebetrieb anmeldepflichtig; egal, wie viel Umsatz oder Gewinn er macht, wie viele Arbeitnehmer beschäftigt werden und ob überhaupt. Sobald ein Gewerbebetrieb existiert, ist er anzumelden.
Die Frage ist also nur: Wann ist ein Betrieb ein Gewerbebetrieb?
Dafür sind u.a. folgende Merkmale ausschlaggebend:
- Das Ziel, Einkünfte zu erzielen (bei Person A erfüllt)
- Das Auftreten nach außen, d.h. auf einem Markt (bei Person A erfüllt, denn A verkauft die Autos ja an andere Personen)
Zusammenfassend muss man also feststellen, dass A einen Gewerbebetrieb unterhält. Also muss A diesen auch anmelden. Die Nichtanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 146 Abs. 2 Nr. 2 GewO), die mit Geldbuße bis zu 1.000 EUR bestraft werden kann (§ 146 Abs. 3 GewO).