Existenzgründung

Von: , Frage gestellt am Mo, 13. Feb 2012

ich Würde mich gerne als Hausmeister Selbstständig machen! meine Frage nun was muss ich dafür alles tuen? damit mir dies mit erfolg gelingen kann?

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Existenzgründung

    Hallo, ich Würde mich gerne als Hausmeister Selbstständig machen! meine Frage nun was muss ich dafür alles tuen? damit mir dies mit erfolg gelingen kann?
    1. Höflichkeit lernen
    2. zuerst FAQ:1748 lesen
    3. Rechtschreibregeln lernen

    Gruß
    Otto

  2. Antwort von nach 8 Tagen 0 hilfreich
    Re: Existenzgründung

    Hallo Yvonne2202,

    Rat und Hinweise bei entsprechenden Unternehmen einholen, die sich mit Existenzgründung beschäftigen.

    [MOD Jadzia: Werbung entfernt]

    Sportliche Grüße sowie allzeit gute Telefongespräche wünscht
    Udo Peilicke

    • Antwort von nach 8 Tagen hilfreich
      Reklame im Forum

      [Der Text dieses Artikels ist nicht mehr verfügbar.]

  3. Antwort von nach 23 Tagen 0 hilfreich
    Re: Existenzgründung

    Hallo,

    der wichtigste Schritt hin zur Existenzgründung ist sicherlich die Gewerbeanmeldung. Es dürfen keine Leistungen für einen Auftraggeber erbracht werden, bevor der entsprechende Gewerbeschein vorliegt. Es ist also nicht möglich, dass mit der selbständigen Tätigkeit bereits begonnen und der Gewerbeschein nachträglich beantragt wird. Natürlich liegt es im Ermessen der jeweiligen Steuerbehörde, wie damit umgegangen wird, falls die rechtzeitige Anmeldung versäumt worden sein sollte.

    [MOD Jadzia: Werbung entfernt] Gerade bei der Selbständigkeit im Nebenerwerbe und der Anmeldung von Kleingewerben sind die Formalien relativ überschaubar.

    Viele Grüße
    Gründerlexikon

    • Antwort von nach 23 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Existenzgründung


      Hallo,

      der wichtigste Schritt hin zur Existenzgründung ist sicherlich
      die Gewerbeanmeldung.
      kloar... alles andere erledigt sich von selbst... Es dürfen keine Leistungen für einen
      Auftraggeber erbracht werden, bevor der entsprechende
      Gewerbeschein vorliegt.
      steht wo? Es ist also nicht möglich, dass mit
      der selbständigen Tätigkeit bereits begonnen und der
      Gewerbeschein nachträglich beantragt wird.
      wie jetzt ? eben noch gewerbliche tätigkeit und jetzt selbständige ? Natürlich liegt es
      im Ermessen der jeweiligen Steuerbehörde, wie damit umgegangen
      wird, falls die rechtzeitige Anmeldung versäumt worden sein
      sollte.
      natürlich...
      Im Gründerlexikon findet sich hierzu ein Eintrag, der im Stil
      einer FAQ gehalten ist:<a href="http://www.gruenderlexikon.de/magazin/gewerbeanmeldu... ">. Hier werden die wichtigsten Fragen
      zur Gewebeanmeldung beantwortet. Ein Blick in diese FAQ
      erleichtert vielleicht die ersten Schritte hin zur eigenen
      Gründung. Gerade bei der Selbständigkeit im Nebenerwerbe und
      der Anmeldung von Kleingewerben sind die Formalien relativ
      überschaubar.
      kannst ja mal versuchen ein kleingewerbe anzumelden....

      p.s. verschone uns doch mit deinen links. auch wenn die klicks auf deiner mit werbung zugemüllten seite kohle bringen.... danke

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