Re^3: Muss eine GbR registriert/eingetragen werden
Hi Dicker (darf man das so sagen?),
Klar darf man das so sagen :-)
Moin!
was ich defintiv weiss, ist, dass ich keine Gewerbe anmelden
muss, da ich bzw. meine Tätigkeit zu den Freien Berufen
gezählt wird. Deshalb weiss ich ja nicht genau, ob jetzt
anmelden oder nicht.
Ich würde Dir empfehlen, ein Gewerbe anzumelden. Wenn Du Dich dann mit jemandem zu einer GbR zusammenschließen willst, dann muß die betreffende Person ebenfalls ein Gewerbe angemeldet haben. Und sowohl auf Deiner als auch auf der Gewerbeanmeldung der anderen Person(en) muß irgendwo vermerkt sein "GbR mit XXXX". So war es jedenfalls vor einigen Jahren bei mir. Zusätzlich ist es erforderlich, die Gründung einer GbR dem Finanzamt zu melden. Das hat der Showbee ja auch schon erwähnt. Eine Anmeldung beim Finanzamt ist allerdings auch erforderlich, wenn Du ein Gewerbe anmeldest, ohne eine GbR zu bilden.
Die IHK sagte (hab ich zumindest so
verstanden), dass ich als Angehörige eines freien Berufes, die
selbständig arbeitet, automatisch eine GbR sei... ???
Blödsinn. Sorry, aber mehr kann ich dazu nicht sagen. Und automatisch schon gleich gar nicht. Die meinten bestimmt, das die einzige Mögliche Gesellschaftsform (von einer Kapitalgesellschaft mal abgesehen) für Euch als Freiberufler die GbR wäre (wie Showbee auch schon erwähnte).
Darf ich denn dann einfach so schreiben : XYZ Beratung,
K.Ludwig GbR??
Nicht ganz. Mal angenommen, Du bleibst bei einem Einzelgewerbe Ohne Partner, dann darfst Du zum Beispiel schreiben "XYZ Beratung K.Ludwig". Also ohne den Zusatz GbR. Wenn Du eine GbR mit Hans Wurst gebildet hast, dann könnt ihr zum Beispiel schreiben "XYZ Beratung K.Ludwig & H.Wurst GbR". Also mit Zusatz und beiden Namen! Vor ein paar Jahren wurde mir noch gesagt, die beiden Namen wären Zwingende Voraussetzung. Hat mir und meinem damaligen Partner nicht gefallen, wir haben das dann anders gelöst. Laut Gewerbeamt war es zulässig. Wir haben immer geschrieben: "XYZ" und haben als Zusatz geschrieben "Ein Unternehmen der Dicker und Hans Wurst GbR". Dabei war XYZ ein Phantasiename, der Dicke bin ich *g* und Hans Wurst war mein Partner.
Isch weiss et alle net :-(
Weißt jetzt mehr? Auf jeden Fall (nicht vergessen!) Solltet ihr bei der Bildung einer GbR einen GbR-Vertrag abschließen, Du und Deine potentielle Partnerin! Darin solltet Ihr alle wesentlichen Fakten regeln, unter anderem (wichtig für´s Finanzamt) die Verteilung von Gewinn und Verlust. Ohne einen solchen Vertrag könnte es irgendwann heftige Probleme geben. Verlaß Dich bloß nicht darauf, das man ja vielleicht gut befreundet wäre. Aus eigener leidvoller Erfahrung kann ich Dir sagen, das im Geschäft eine Freundschaft einen Dreck wert ist. Beim Geld härt die Freundschaft auf, am Ende zählen nur die Fakten. Der Vertrag ist hauptsächlich für Euch selbst wichtig, bei uns wollte den außer dem Finanzamt auch niemand sehen.
Dir ein Dankeschön
Gern geschehen. Noch Fragen? Dann raus damit.
Der Dicke MD.