Muss eine GbR registriert/eingetragen werden?

Von: , Frage gestellt am Mo, 19. Nov 2001

Hallo liebe wwwler,

wenn ich mich in einem freien Beruf selbständig mache, dann bin ich ja automatisch eine GbR. Muss ich die auch irgendwo eintragen lassen? Diese GbR hätte neben meinem Namen (der ja drin vorkommen muss) auch einen Firmennamen. Dieser Firmenname würde aber nicht nur mich umfassen, sondern auch eine Kollegin. Meine nächste Frage, gibt es auch Zwei-Personen-GbRs und muss man die irgendwo eintragen lassen?

Eigentlich wollen wir beide als Freiberufler unter denselben Firmennamen arbeiten, mal zusammen und mal alleine. Eine GmbH zu gründen haben wir erst einmal ausgeschlossen, daher kommen nur Zwei-Einzel GbRs unter einem Firmennamen oder eine Zwei-Pers-GbR in Frage auch unter einem Firmennamen - geht das überhaupt...???

In der Hoffnung die (in der Tat noch recht unausgegorene) Situation nicht zu konfus geschildert zu haben und sich viele Antworten wünschend

Danke
Kirstin

14 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 20 Minuten 1 hilfreich
    Re: Muss eine GbR registriert/eingetragen werden?

    Hallo liebe wwwler,
    Hallo Kirstin! wenn ich mich in einem freien Beruf selbständig mache, dann
    bin ich ja automatisch eine GbR.
    Das hab ich jetzt nicht verstanden. Warum bist Du eine GbR, wenn Du Dich selbstständig machst? Eine GbR setzt meines Erachtens den Zusammenschluß von mindestens Zwei Gewerbetreibenden voraus. Sofern Du Dich allein selbstständig machst, bist Du keine GbR, sondern eine Gewerbetreibende. Oder habe ich da jetzt was nicht richtig gepeilt? Muss ich die auch irgendwo
    eintragen lassen?
    Wenn Du Dich mit jemandem zu einer GbR zusammenschließen möchtest, dann muß beim Gewerbeamt registriert bzw. gemeldet werden, das eine GbR mit jemand anderem eingegangen wurde. Jedenfalls war es damals bei mir so. Diese GbR hätte neben meinem Namen (der ja
    drin vorkommen muss) auch einen Firmennamen. Dieser Firmenname
    würde aber nicht nur mich umfassen, sondern auch eine
    Kollegin. Meine nächste Frage, gibt es auch Zwei-Personen-GbRs
    und muss man die irgendwo eintragen lassen?
    Wie schon gesagt, eigentlich gibt es soweit ich weiß keine Ein-Personen-GbR´s. Mindestens Zwei bis zu beliebig vielen Personen können sich zu einer GbR zusammenschließen. Rein Rechtlich bleibt aber meines Wissens nach jeder für sich im Außenverhältnis persönlich haftend (natürlich nur, wenn es sich bei den Gesellschaftern um persönlich haftende und nicht um z.B. GmbH´s handelt). Eigentlich wollen wir beide als Freiberufler unter denselben
    Firmennamen arbeiten, mal zusammen und mal alleine.
    Kein Problem, jede von Euch sollte ein Separates Gewerbe anmelden, auf der Anmeldung sollte dann notiert werden "GbR mit xxx". So wurde es bei mir gemacht und so hat es seinerzeit das Gewerbeamt Berlin auch anerkannt und registriert. Eine GmbH
    zu gründen haben wir erst einmal ausgeschlossen, daher kommen
    nur Zwei-Einzel GbRs unter einem Firmennamen oder eine
    Zwei-Pers-GbR in Frage auch unter einem Firmennamen - geht das
    überhaupt...???
    Zwei einzelne Gewerbetreibende, zusammengeschlossen zu einer GbR unter einem Firmennamen. Wobei darauf geachtet werden muß, das aus dem Namen der GbR neben einem möglichen Phantasienamen auch die Namen der Gesellschafter hervorgehen müssen. In der Hoffnung die (in der Tat noch recht unausgegorene)
    Situation nicht zu konfus geschildert zu haben und sich viele
    Antworten wünschend
    In der Hoffnung die Situation etwas aufzuklären gekonnt zu haben... :-)

    Ich hoffe echt, ich konnte Dir weiterhelfen. Wenn nicht, frag einfach nochmal nach. Danke
    Gern geschehen, immer wieder gern.

    Greetings and

    So long.

    Der Dicke MD.

    • Antwort von nach 32 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Muss eine GbR registriert/eingetragen werden

      Hi Dicker (darf man das so sagen?),

      was ich defintiv weiss, ist, dass ich keine Gewerbe anmelden muss, da ich bzw. meine Tätigkeit zu den Freien Berufen gezählt wird. Deshalb weiss ich ja nicht genau, ob jetzt anmelden oder nicht. Die IHK sagte (hab ich zumindest so verstanden), dass ich als Angehörige eines freien Berufes, die selbständig arbeitet, automatisch eine GbR sei... ???

      Darf ich denn dann einfach so schreiben : XYZ Beratung, K.Ludwig GbR?? Isch weiss et alle net :-(

      Dir ein Dankeschön

      Kirstin

      • Antwort von nach 4 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Muss eine GbR registriert/eingetragen werden

        Die IHK sagte (hab ich zumindest so
        verstanden), dass ich als Angehörige eines freien Berufes, die
        selbständig arbeitet, automatisch eine GbR sei... ???
        Darf ich denn dann einfach so schreiben : XYZ Beratung,
        K.Ludwig GbR?? Isch weiss et alle net :-(
        bin zwar nicht der dicke,

        aber: GbR setzt wie gesagt mind. Z W E I personen (ob juristisch oder natuerlich ist egal) voraus!!!

        wenn du (ihr) wirklich den freien berufen angehört, könnt ihr in der tat KEINE oHG oder KG gründen. es bleibt als personengesellschaft nur die GbR n. §§705ff. BGB. ich denke aber, du machst die ganze sache alleine, dann bist du einzelunternehmer und in keiner weiteren rechtsform!

        eingetragen werden die GbR oder der einzelunternehmer NICHT! du musst dich aber beim finanzamt anmelden, die schciekn dir dann einen fragebogen zur betriebseröffnung.


        gruss

        vom showbee

        • Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Muss eine GbR registriert/eingetragen werden

          bin zwar nicht der dicke,
          Wär ja auch noch schöner :-)
          Schließlich bin ich der einzig wahre Dicke *ggg*

          Moin! aber: GbR setzt wie gesagt mind. Z W E I personen (ob
          juristisch oder natuerlich ist egal) voraus!!!
          Sach ich ja... eingetragen werden die GbR oder der einzelunternehmer NICHT!
          Ähemm, kurze Nachfrage: Mit Eintragung meinst Du sicherlich, das keine Eintragung im Handelsregister erforderlich ist. Beim Gewerbeamt wird schon eingetragen, das es eine GbR gibt. Jedenfalls ist es bei mir so gewesen. Hat sich das etwa bis heute geändert (bei mir ist es schon ein paar Jahre her)? Oder war es damals nur eine übereifrige Sachbearbeiterin? Klär mich mal auf... du musst dich aber beim finanzamt anmelden, die schciekn dir
          dann einen fragebogen zur betriebseröffnung.
          Das ist klar. Hatte ich vergessen :-(
          Aber für Finanzamtsfragen bist Du ja da :-)) gruss
          Zurück... :-)

          Der Dicke MD.

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            gewerbeamt ungleich register!

            rehi, Ähemm, kurze Nachfrage: Mit Eintragung meinst Du sicherlich,
            das keine Eintragung im Handelsregister erforderlich ist. Beim
            Gewerbeamt wird schon eingetragen, das es eine GbR gibt.
            jep, genauso ist es. die meldung und anzeige beim gewerbeamt oder beim finanzamt erfolgt ja nicht zur einsicht in ein register das öffentlich eingesehen werden kann. das verstehe ich i.d.r. mit "eingetragen werden", das blosse zur kenntnis stellen eines sachverhaltes einigen institutionen ist noch lange keine "eintragung" i.d.s.!

            puuuuh!

            gruss vom

            showbee

      • Antwort von nach 17 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Muss eine GbR registriert/eingetragen werden

        Hi Dicker (darf man das so sagen?),
        Klar darf man das so sagen :-)

        Moin! was ich defintiv weiss, ist, dass ich keine Gewerbe anmelden
        muss, da ich bzw. meine Tätigkeit zu den Freien Berufen
        gezählt wird. Deshalb weiss ich ja nicht genau, ob jetzt
        anmelden oder nicht.
        Ich würde Dir empfehlen, ein Gewerbe anzumelden. Wenn Du Dich dann mit jemandem zu einer GbR zusammenschließen willst, dann muß die betreffende Person ebenfalls ein Gewerbe angemeldet haben. Und sowohl auf Deiner als auch auf der Gewerbeanmeldung der anderen Person(en) muß irgendwo vermerkt sein "GbR mit XXXX". So war es jedenfalls vor einigen Jahren bei mir. Zusätzlich ist es erforderlich, die Gründung einer GbR dem Finanzamt zu melden. Das hat der Showbee ja auch schon erwähnt. Eine Anmeldung beim Finanzamt ist allerdings auch erforderlich, wenn Du ein Gewerbe anmeldest, ohne eine GbR zu bilden. Die IHK sagte (hab ich zumindest so
        verstanden), dass ich als Angehörige eines freien Berufes, die
        selbständig arbeitet, automatisch eine GbR sei... ???
        Blödsinn. Sorry, aber mehr kann ich dazu nicht sagen. Und automatisch schon gleich gar nicht. Die meinten bestimmt, das die einzige Mögliche Gesellschaftsform (von einer Kapitalgesellschaft mal abgesehen) für Euch als Freiberufler die GbR wäre (wie Showbee auch schon erwähnte). Darf ich denn dann einfach so schreiben : XYZ Beratung,
        K.Ludwig GbR??
        Nicht ganz. Mal angenommen, Du bleibst bei einem Einzelgewerbe Ohne Partner, dann darfst Du zum Beispiel schreiben "XYZ Beratung K.Ludwig". Also ohne den Zusatz GbR. Wenn Du eine GbR mit Hans Wurst gebildet hast, dann könnt ihr zum Beispiel schreiben "XYZ Beratung K.Ludwig & H.Wurst GbR". Also mit Zusatz und beiden Namen! Vor ein paar Jahren wurde mir noch gesagt, die beiden Namen wären Zwingende Voraussetzung. Hat mir und meinem damaligen Partner nicht gefallen, wir haben das dann anders gelöst. Laut Gewerbeamt war es zulässig. Wir haben immer geschrieben: "XYZ" und haben als Zusatz geschrieben "Ein Unternehmen der Dicker und Hans Wurst GbR". Dabei war XYZ ein Phantasiename, der Dicke bin ich *g* und Hans Wurst war mein Partner. Isch weiss et alle net :-(
        Weißt jetzt mehr? Auf jeden Fall (nicht vergessen!) Solltet ihr bei der Bildung einer GbR einen GbR-Vertrag abschließen, Du und Deine potentielle Partnerin! Darin solltet Ihr alle wesentlichen Fakten regeln, unter anderem (wichtig für´s Finanzamt) die Verteilung von Gewinn und Verlust. Ohne einen solchen Vertrag könnte es irgendwann heftige Probleme geben. Verlaß Dich bloß nicht darauf, das man ja vielleicht gut befreundet wäre. Aus eigener leidvoller Erfahrung kann ich Dir sagen, das im Geschäft eine Freundschaft einen Dreck wert ist. Beim Geld härt die Freundschaft auf, am Ende zählen nur die Fakten. Der Vertrag ist hauptsächlich für Euch selbst wichtig, bei uns wollte den außer dem Finanzamt auch niemand sehen. Dir ein Dankeschön
        Gern geschehen. Noch Fragen? Dann raus damit.

        Der Dicke MD.

        • Antwort von nach 20 Stunden 1 hilfreich
          Re^4: Bitte tue es nie, nie nie nicht!!!

          Ich würde Dir empfehlen, ein Gewerbe anzumelden.
          Hallo!

          Die Fragestellerin übt einen Beruf aus, in dem eine freiberufliche Tätigkeit möglich ist. Wer als Freiberufler ohne Not ein Gewerbe anmeldet, handelt wie ein Rennfahrer, der mit angezogener Handbremse und ungeeignetem Treibstoff losbraust.

          Die freiberufliche Tätigkeit hat gegenüber dem Gewerbe nur Vorteile, denen keine Nachteile gegenüber stehen. Die Vorteile erchöpfen sich nicht etwa in der lächerlichen Ersparnis von 40 DM für den eben nicht benötigten Gewerbeschein.

          - Ein Freiberufler wird NIE gewerbesteuerpflichtig.

          - Ein Freiberufler braucht NIE eine Bilanz zu machen, selbst bei Millionenumsätzen nicht. Es reicht eine Einnahme- Überschußrechnung.

          - Ein Freiberufler muß keine Behörde fragen, ob er seiner Tätigkeit in einem bestimmten Wohngebiet nachgehen darf.

          - Bei einem Freiberufler melden sich weder Handwerks- noch Handelskammern und halten ihre gierigen Händchen auf.

          - Wenn ein Freiberufler massiven Ärger mit dem FA hat, kann ihm das Amt die Tätigkeit nicht untersagen.

          Also: Wer freiberuflich tätig sein kann und läßt sich trotzdem in etwas anderes drängen, hat wahrscheinlich zu heiß gebadet.

          Gruß
          Wolfgang

          • Antwort von nach 22 Stunden 1 hilfreich
            Re^5: Zu Deiner Beruhigung :-)

            Hallo, Wolfgang!

            Du gehst aber heute "heiß" ran!

            Ich habe doch garnicht in Abrede gestellt, das Freiberufler ggü. Gewerbetreibenden Vorteile haben!?

            IMHO ging es um die Möglichkeit eines gewerblichen Auftritts unter einer gemeinsamen Firmierung. Und dabei um die Möglichkeit zur Bildung einer GbR.

            Siehst Du eine andere Möglichkeit für Freiberufler, gemeinsam unter einer einheitlichen Firmierung aufzutreten, ohne eine GbR zu bilden? Mal abgesehen von einer Kapitalgesellschaft, die ja in diesem Fall von vornherein ausgeschlossen war.

            Sofern Du hier eine Möglichkeit siehst, wäre Dir die Fragestellerin sicherlich für Hinweise in diese Richtung dankbar. Ich im übrigen natürlich auch. Mir ist in dieser Richtung nichts bekannt. Das hat sicherlich damit zu tun, das ich nie freiberuflich im Sinne der Definition tätig war. Also: Wer freiberuflich tätig sein kann und läßt sich trotzdem
            in etwas anderes drängen, hat wahrscheinlich zu heiß gebadet.
            Ich kann Dich beruhigen, zu heiß gebadet hab ich eigentlich noch nie :-)
            Und drängen will ich schon gleich gar niemanden zu irgendetwas. Ich wagte lediglich einige Ratschläge auf der Basis meiner bescheidenen Erfahrungen mit der Bildung einer GbR.

            Trotzdem natürlich Nette Grüße auch an Dich

            Der Dicke MD.

            • Antwort von nach 22 Stunden 1 hilfreich
              Re^6: Freiberufler und GbR

              Hallo,

              § 705 BGB: Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen
              Zweckes....

              Danach reicht zur Gründung einer GbR ein gemeinsames Ziel, was auch immer das ist. Es muß übrigens keine Unternehmung sein,
              es kann auch die gemeinsame Hausverwaltung, das gemeinsame Abzahlen eines Darlehens oder ein anderes Ziel sein, das
              mindestens 2 Leute verfolgen. Damit können es auch zwei Freiberufler sein.

              Unabhängig davon kann man sich eine Wortmarke beim Patentamt eintragen lassen.

              Gruß
              Wolfgang



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