Unser Personalrat (gehöre auch dazu, öff. Dienst) soll einer Vereinbarung zustimmen, nach der der SysAdmin jederzeit das aktuelle Bild, das ein User auf seinem Monitor hat, von seinem Arbeitsplatz aus abrufen kann, angeblich zu Wartungszwecken.
Wer hat da Erfahrung und welche Fallstricke gibt es dabei ?
Die Fallstricke sind einfach formuliert:
Stimmt ihr dem Vertragswerk zu wird für euch „Big Brother Is Watching You“ Wirklichkeit. Es kann dann einfach alles protokolliert werden. Vor dem Gesetz ist das eine Zustimmung zum Eindrang in die Privatsphäre. D.h. euer AG könnte dann noch wesentlich weiter gehen und ihr wärt wehrlos.
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ich verstehe Deine Frage so, das es nicht nur um INTERNET und MAIL Fragen geht. Es gibt massenhaft Kommentare und Links im Netz. Ich würde Dir raten diese Frage noch einmal in dem Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ zu stellen.
Unser Personalrat (gehöre auch dazu, öff. Dienst) soll einer
Vereinbarung zustimmen, nach der der SysAdmin jederzeit das
aktuelle Bild, das ein User auf seinem Monitor hat, von seinem
Arbeitsplatz aus abrufen kann, angeblich zu Wartungszwecken.
Ich vermute mal, das es sich dabei um eine Fernwartungssoftware handelt.( Z.B. PCanywhere, VNC etc.)
Der Vorteil liegt darin, dass der Admin sofort helfen kann, ohne Zeitverzögerung oder lange Laufwege. Die Aufschaltung erfolgt nur auf Anforderung! Der User sieht optisch den Zugriff. Maus und Tastatur können abwechselnd vom Admin oder User genutzt werden.
Bei mehr als 10 PCs ist das der beste Weg schneller und effektiver Support zu bieten.
Der Admin sieht dann die Bildschirm genau so wie der User. Zudem kann er aktiv eingreifen, da er auch Kontrolle über Maus und Tastatur hat.
Es ist definitiv KEINE Kontrolle!! Es ist effektive HILFE!!
Ich rate auf jeden Fall dem Antrag zuzustimmen, oder Rollschuhe, Scate- oder Kickboards etc. für den/die Admin/s anzuschaffen. Beschwerden über lange Supportzeiten und hohe EDV-Kosten sind dann an die Ablehner - dieser Vereinbarung - weiter zu leiten! Diejenigen die im Jahre 2003 immer noch EDV zu Fuß befürworten.
Gibt es denn bei Euch überhaupt ein Netzwerk und PCs?
(Die Medien der absoluten Kontrolle über den User)
Ganz zu schweigen vom Pförtner… was der alles weiß …
(mehr als jeder Computer oder Admin … !!)
Unser Personalrat (gehöre auch dazu, öff. Dienst) soll einer
Vereinbarung zustimmen, nach der der SysAdmin jederzeit das
aktuelle Bild, das ein User auf seinem Monitor hat, von seinem
Arbeitsplatz aus abrufen kann, angeblich zu Wartungszwecken.
Wer hat da Erfahrung und welche Fallstricke gibt es dabei ?
Der Grat ist hier schmal zwischen Support und Kontrolle.
Allerdings gibt es technische Möglichkeiten, um eine für alle befriedigende Lösung zu finden:
Man kann sowas so einrichten, daß die Supporter nur nach Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters auf dessen Rechner via Fernwartungssoftware zugreifen können.
Das sieht dann in der Praxis so aus, daß der Mitarbeiter (bspw.) in seinem „Start -> Programme“ Menü auf eine Verknüpfung klicken muß, die da heisst „Fernzugriff zulassen“, am Ende kann er das dann wieder genauso deaktivieren.
Wenn das so gehandhabt wird, kann sich eigentlich keiner beschweren, denn für akute Problembehebung reicht das völlig aus, und für Wartungsarbeiten, die bei allen vielleicht auch außerhalb der Arbeitszeiten durchgeführt werden müssen, gibt es andere Mechanismen, die das Übertragen des aktuellen Bildschirmes nicht erfordern.
Das sieht dann in der Praxis so aus, daß der Mitarbeiter
(bspw.) in seinem „Start -> Programme“ Menü auf eine
Verknüpfung klicken muß, die da heisst „Fernzugriff zulassen“,
am Ende kann er das dann wieder genauso deaktivieren.
Naja, ich hab so User, die sich überwacht fühlen, und die Fernwartung deaktivieren. Dummerweise sind sie auch bei entspr. telef. Anleitung nicht in der Lage, im Fehlerfalle wieder zu aktivieren. Also muss ich aus der Ferne aktivieren - unter Windows 5 Mausclicks, dann deren Maus und Tastatur übernehmen und ihnen auf ihrem Bildschirm zeigen, wie die Fernwartung wieder aktiviert wird.
Das Problem ist allerdings sowieso nicht der Sysadmin, der hätte, wollte er überwachen, ganz andere Möglichkeiten. Das Problem ist, dass eine solche Software leicht Begehrlichkeiten bei Vorgesetzten weckt. Ich habe einen Kollegen mal böse abwatschen müssen, als der das Standard-Fernwartungskennwort einem Abteilungsleiter mitgeteilt hat. U. a. darum protokollieren wir auch sämtliche Fernwartungszugriffe mit.
Wenn eine derartige Software eingesetzt wird, sollte also in einer Betriebsvereinbarung eindeutig festgelegt sein, mit welchen Einstellungen die Software installiert wird und wer unter welchen Umständen zugreifen darf.
Das sieht dann in der Praxis so aus, daß der Mitarbeiter
(bspw.) in seinem „Start -> Programme“ Menü auf eine
Verknüpfung klicken muß, die da heisst „Fernzugriff zulassen“,
am Ende kann er das dann wieder genauso deaktivieren.
Naja, ich hab so User, die sich überwacht fühlen, und die
Fernwartung deaktivieren.
Das dürfen und sollen sie ja auch gerne. Soll ja keiner sagen, er würde überwacht.
Dummerweise sind sie auch bei
entspr. telef. Anleitung nicht in der Lage, im Fehlerfalle
wieder zu aktivieren.
„Bei uns“ ist das eine Verknüpfung im Start -> Programme Menü. Mehr nicht. Wie das technisch genau gelöst ist, weiß ich nicht, ich gehör nicht zu den Windows-Leuten. Das ist wirklich idiotensicher.
Das Problem ist allerdings sowieso nicht der Sysadmin, der
hätte, wollte er überwachen, ganz andere Möglichkeiten. Das
Problem ist, dass eine solche Software leicht Begehrlichkeiten
bei Vorgesetzten weckt.
Wenn eine derartige Software eingesetzt wird, sollte also in
einer Betriebsvereinbarung eindeutig festgelegt sein, mit
welchen Einstellungen die Software installiert wird und wer
unter welchen Umständen zugreifen darf.