Hi Schorsch,
Das sieht dann in der Praxis so aus, daß der Mitarbeiter
(bspw.) in seinem "Start -> Programme" Menü auf eine
Verknüpfung klicken muß, die da heisst "Fernzugriff zulassen",
am Ende kann er das dann wieder genauso deaktivieren.
Naja, ich hab so User, die sich überwacht fühlen, und die
Fernwartung deaktivieren.
Das dürfen und sollen sie ja auch gerne. Soll ja keiner sagen, er würde überwacht.
Dummerweise sind sie auch bei
entspr. telef. Anleitung nicht in der Lage, im Fehlerfalle
wieder zu aktivieren.
"Bei uns" ist das eine Verknüpfung im Start -> Programme Menü. Mehr nicht. Wie das technisch genau gelöst ist, weiß ich nicht, ich gehör nicht zu den Windows-Leuten. Das ist wirklich idiotensicher.
Das Problem ist allerdings sowieso nicht der Sysadmin, der
hätte, wollte er überwachen, ganz andere Möglichkeiten. Das
Problem ist, dass eine solche Software leicht Begehrlichkeiten
bei Vorgesetzten weckt.
Wenn eine derartige Software eingesetzt wird, sollte also in
einer Betriebsvereinbarung eindeutig festgelegt sein, mit
welchen Einstellungen die Software installiert wird und wer
unter welchen Umständen zugreifen darf.
Das ist allerdings völlig korrekt.
Gruß,
Malte.