Moin,
Wer als betrunkener Fußgänger ein Unfall verursacht, wird zur
Verantwortung gezogen, soweit ist as klar. Es wurde aber
behauptet, dass ihm sogar der Führerschein entzogen werden
kann.
Wie unten schon bemerkt ist das vollkommen richtig.
Stimmt das ? Nach meinem Rechtsempfinden widerspräche das
Gleichbehandlungsgrundsätzen. Wenn ein führerscheinloser
Fußgänger den Unfall verursacht, muss er ja „nur“ den
entstandenen Schaden sowie eine Strafe bezahlen, der
führerscheininhabende würde zusätzlich bestraft, indem man ihn
den Führerschein entzieht, obwohl er ja doch gar kein Fz.
geführt hat … !
Ist nicht ungerecht. Nach §69 (2) StGB gilt:
2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen1. der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c),2. der Trunkenheit im Verkehr (§ 316),3. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder4. des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht,
so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.
Mit dem sich daran anschließenden §69a ergibt sich auch, daß es weiterhin zu einer Sperre zur Erlangung der Fahrerlaubnis kommt.
Allerdings kann sich das Gericht IMHO (Bin kein Jurist) dabei nur auf § 323a und darin wiederum auf Sachbeschädigung, Körperverletzung etc. berufen. „Trunkenheit im Verkehr“ hingegen kann wohl nicht geltend gemacht werden, da hier eindeutig von Führen eines Fahrzeugs die Rede ist. Da nicht explizit Kraftfahrzeug geschrieben steht, gelten für Radfahrer bezüglich dieses Paragraphen übrigens die selben Regelungen wie für Autofahrer. D.h. es ist wesentlich wahrscheinlicher, daß einem betrunkenen Radfahrer die Fahrerlaubnis entzogen wird als einem Fußgänger, möglich ist es aber bei beiden.
Die 0,5 Promillegrenze gilt übrigens nur bei Kraftfahrzeugen, eine festgeschriebene Grenze für Radfahrer habe ich im StVG nicht gefunden.
Alle Bundesgesetze findest du übrigens auf der homepage des Justizministeriums:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvg/index.html
Gruß
L.