Schramme und Parkverbot
(Autor: m а n ο u, Frage gestellt am Do, 28. Okt 2004)
Hallo,
gestern haben wir unseren Mast zum Mastenlager gefahren( auf einem kleinen Wagen) und sind aus Versehen an ein Auto gekommen. Das Auto stand im absoluten Halteverbot und hat jetzt eine schöne Schramme an der Seite. Der Fahrer wollte keine Polizei, hatte wohl Angst vor Punkten.
Wie viel Schuld hat er? Zahlt die Versicherung?
Danke. Manu
gestern haben wir unseren Mast zum Mastenlager gefahren( auf einem kleinen Wagen) und sind aus Versehen an ein Auto gekommen. Das Auto stand im absoluten Halteverbot und hat jetzt eine schöne Schramme an der Seite. Der Fahrer wollte keine Polizei, hatte wohl Angst vor Punkten.
Wie viel Schuld hat er? Zahlt die Versicherung?
Danke. Manu
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Re: Schramme und Parkverbot
(Autor: І ν ο, Antwort nach 2 Min)
Hallo Manou,
in dem Fall ist der Fahrer ganz schön blöd.
Er trägt nämlich überhaupt keine Schuld.
Auch wenn ein Fahrzeug im absoluten Halteverbot steht, darf man es in keinster Weise beschädigen.
Außnahme: Rettungsfahrzeuge die im Einsatz behindert werden.
Gruß Ivo
in dem Fall ist der Fahrer ganz schön blöd.
Er trägt nämlich überhaupt keine Schuld.
Auch wenn ein Fahrzeug im absoluten Halteverbot steht, darf man es in keinster Weise beschädigen.
Außnahme: Rettungsfahrzeuge die im Einsatz behindert werden.
Gruß Ivo
Re^2: Schramme und Parkverbot
(Autor: Μ i k e M e i e r, Antwort nach 37 Min)
Hallo Manou,
in dem Fall ist der Fahrer ganz schön blöd.
Wenn damit der Fahrer des parkenden gemeint ist seh ich das auch so.in dem Fall ist der Fahrer ganz schön blöd.
Er trägt nämlich überhaupt keine Schuld.
Auch wenn ein Fahrzeug im absoluten Halteverbot steht, darf
man es in keinster Weise beschädigen.
Man darf nicht, aber es gibt schon einige Fälle in denen grob verkehrswidrig abgeparkte Fahrzeuge zu einer Mithaftung geführt haben.Auch wenn ein Fahrzeug im absoluten Halteverbot steht, darf
man es in keinster Weise beschädigen.
In dem Fall aber wohl eher nicht.
M.
Re^3: Schramme und Parkverbot
(Autor: Ι v о, Antwort nach 2 h, 31 Min)
in dem Fall ist der Fahrer ganz schön blöd.
Wenn damit der Fahrer des parkenden gemeint ist seh ich dasauch so.
Gruß Ivo
Re: Schramme und Parkverbot
(Autor: m а n о u, Antwort nach 2 h, 58 Min)
Danke für eure schnelle Antworten.
manu
manu
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