Frei?

habe eine lustige Story gefunden
http://portale.web.de/Boulevard/Kurioses/msg/5693780/

Frage wäre nach der Rechtslage in D,
wäre ein nicht-freiwillig-in-den-Knast-gehen strafbar?

Hallo,

das ist echt ne klasse Story!
Aber nein, in D wäre ein Nicht-freiwillig-in-den-Knast-gehen ebenso wenig strafbar wie ein Ausbruch aus dem Gefändgnis selbst (iGz. zur Gefangenenbefreiung durch andere!). Das liegt einfach daran, dass man es hier (anders als in anderen Ländern) für mit der Menschenwürde unvereinbar hält, jemandem, den man gegen seinen Willen einsperrt, auch noch dafür zu bestrafen, wenn er seinem natürlichen Freiheitsdrang folgt. Die Frage verschärfter Haftbedingungen wegen Ausbruchs etc. stellt keine Strafe dar, da die gesamte Strafdauer nicht verlängert wird.
Gruß,
Dea

habe eine lustige Story gefunden
http://portale.web.de/Boulevard/Kurioses/msg/5693780/

Frage wäre nach der Rechtslage in D,
wäre ein nicht-freiwillig-in-den-Knast-gehen strafbar?

Aber nein, in D wäre ein Nicht-freiwillig-in-den-Knast-gehen
ebenso wenig strafbar wie ein Ausbruch aus dem Gefändgnis
selbst (iGz. zur Gefangenenbefreiung durch andere!).

erstmal danke, aber hab ich das jetzt richtig verstanden,
das ein Ausbruch nicht strafbar ist?

Hi,

so ist es.
Eventuell kommt eine Strafe wegen Sachbeschädigung (zersägte Gitterstäbe) oder Körperverletzung (Wärter niedergeschlagen) in Betracht.
Der Ausbruch als solcher ist straffrei.

Liebe Grüße,

Max

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2 Like

Hallo,
man sollte aber der fairness halber erwähnen, dass etwaige reststrafenverbüsungen auf bewährung dann relativ unwahrscheinlich sind :wink:.

Also: Ausbruch ist nicht strafbar (also erfült keinen Straftatbestand, die notwendigen Schritte dazu, wie schon erwähnt, wie Sachbeschädigung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, o.äh. allerdings schon), allerdings bringt sich der Täter so um sämtliche Haftlockerungen etc.

grüße
Raoul

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Hallo Raoul!

man sollte aber der fairness :halber erwähnen, dass etwaige
reststrafenverbüsungen auf :bewährung dann relativ
unwahrscheinlich sind :wink:.

Das wäre mir als Ausbrecher ziemlich wurscht :smile:. Was will man als freier Mensch mit Bewährung? Natürlich vorausgesetzt, daß man einen belastbaren Geschäftslan für ein Leben in Freiheit ohne dauernde Angst vor erneuter Ergreifung hat.

Gruß
Wolfgang

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