Führerschein mit Auflagen

Hallo,

ich habe einen Führerschein mit Auflagen (darf nicht schneller als 100km/h fahren).
Jetzt bin ich auf der Autobahn geblitzt worden mit 113km/h statt 80km/h.
Normalerweise sind das 3 Punkte und 75 Euro Bußgeld - was aber gilt bei mir?
Was kommt bei mir noch zusätzlich hinzu?
Gilt das sogar als „Fahren ohne Führerschein“? Oder kommt da nur noch ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Auflage dazu?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen…

Gruß,

Fragensteller

Hallo.

ich habe einen Führerschein mit Auflagen (darf nicht schneller
als 100km/h fahren).

Wie lange hast Du den schon?

Jetzt bin ich auf der Autobahn geblitzt worden mit 113km/h
statt 80km/h. Normalerweise sind das 3 Punkte und 75 Euro Bußgeld -
was aber gilt bei mir?

3 Punkte und 75 Euronen. Die Stelle, die den Bußgeldbescheid erlässt, fragt bei einem solchen Vergehen nicht zwingend rück, ob Auflagen vorhanden sind. Es wäre schon ziemliches Pech, wenn das ausgerechnet Dir passöre. Falls Du jedoch noch in der Probezeit bist, hast Du ein Fass aufgemacht - dann bekommt nämlich die FS-ausstellende Stelle Bescheid.

Einen Widerspruch oder Ähnliches würde ich natürlich an Deiner Stelle nur in Betracht ziehen, wenn Du hieb- und feuerfest beweisen kannst, dass der Vorwurf nicht stimmt. Sobald der Vorgang aus der normalen Mühle in die Einzelbearbeitung gelangt, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass jemand in Deine Akte linst.

Was kommt bei mir noch zusätzlich hinzu?

Im Wurstkasten (engl. worst case) könnte es Dir passieren, dass aufgrund von Zweifeln an Deiner charakterlichen Eignung eine MPU angeordnet wird. Aber siehe oben : Wahrscheinlich ist das nicht.

Gilt das sogar als „Fahren ohne Führerschein“?

Die Vorschrift „nicht schneller als 100 km/h“ bezieht sich auf die handelnde Person. „Fahren ohne Führerschein“ läge vor, wenn Dir untersagt wäre, Fahrzeuge zu bewegen, die schneller als 100 km / h laufen dürfen.

Oder kommt da
nur noch ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Auflage dazu?

Kann ich mir nicht vorstellen (siehe oben).

Was Du allerdings mit Deinem Verstoß riskierst, ist Dein Versicherungsschutz, falls Du in einen Unfall verwickelt wirst! Außerdem könnte Dir dann mindestens eine Teilschuld winken.

Außerdem ist das, was Du da gemacht hast, danz danz böse! (nur, damit das auch schon mal erledigt ist …).

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo,

ich habe einen Führerschein mit Auflagen (darf nicht schneller
als 100km/h fahren).
Jetzt bin ich auf der Autobahn geblitzt worden mit 113km/h
statt 80km/h.
Normalerweise sind das 3 Punkte und 75 Euro Bußgeld - was aber
gilt bei mir?
Was kommt bei mir noch zusätzlich hinzu?

Da es sich m.E. um Tateinheit handelt nicht

Gilt das sogar als „Fahren ohne Führerschein“?

Nein - denn Verstoesse gegen Auflagen sind Owi
Verstosse gegen Beschraenkungen sind Straftaten.

Und ausser dem soll man hier doch keine Rechtsfragen in „Ich“ Form schreiben!

DM

Hallo,

Wie lange hast Du den schon?

seit 5 Jahren, aus der Probezeit bin ich also schon raus.

Gilt das sogar als „Fahren ohne Führerschein“?

Die Vorschrift „nicht schneller als 100 km/h“ bezieht sich auf
die handelnde Person. „Fahren ohne Führerschein“ läge vor,
wenn Dir untersagt wäre, Fahrzeuge zu bewegen, die schneller
als 100 km / h laufen dürfen.

Aber andererseits könnte man ja auch sagen, dass ich halt eine Fahrerlaubnis bis max. 100km/h habe. Wenn ich schneller fahre, gilt diese Erlaubnis nicht mehr. Deswegen dachte ich an „Fahren ohne Führerschein“.

Danke schon mal,

Fragensteller2

Und ausser dem soll man hier doch keine Rechtsfragen in „Ich“
Form schreiben!

Wieso, hier ist doch „Polizei und Kriminalistik“ und nicht das Rechtsbrett :wink: In der Brettbeschreibung steht nichts davon.

Gruß,

Fragensteller2

MOD: Erklärung

Wieso, hier ist doch „Polizei und Kriminalistik“ und nicht das
Rechtsbrett :wink: In der Brettbeschreibung steht nichts davon.

Weils völlig irrelevant ist und das RBerG überall gilt, egal welches Brett.
Hier habe ich allerdings deutlich mehr Spielraum bei der Beurteilung ob es sich um Rechtsberatung handelt. Denn hier wird nicht zwingend nach FAQ:1129 moderiert, die mehr zur Fragen und Antwortenforlulierung aussagt als zum RBerG.

Gruss Ivo

Hallo,

ich habe einen Führerschein mit Auflagen (darf nicht schneller
als 100km/h fahren).

Neugierig nachgefragt: Von solcher Auflage hab ich noch nie gehört. Wie kann es dazu kommen?

Gruß
Wolfgang

Hi,

Neugierig nachgefragt: Von solcher Auflage hab ich noch nie
gehört. Wie kann es dazu kommen?

sowas kann man z.B. durch eine Sehbeeinträchtigung bekommen.

Gruß,

Fragensteller2

Hallo, Wolfgang.

Neugierig nachgefragt: Von solcher Auflage hab ich noch nie
gehört. Wie kann es dazu kommen?

Der häufigste Grund ist fehlendes stereoskopisches Sehen. Damit rasselt man durch den Sehtest (man sieht nur 2 Reihen statt 3). Die Führerscheinstelle macht dann ein augenärztliches Gutachten zur Auflage; der Augenarzt schreibt

  • geeignet ohne zusätzliche Auflagen;

  • geeignet mit Auflagen (z.B. keine Fahrt bei Dunkelheit, oder Vmax=???);

  • ungeeignet.

Wenn Auflagen, dann gehört auch die augenärztliche Wiederbegutachtung, meist 2 Jahre nach dem Erstgutachten, dazu. Der Augenarzt kann auch - nach dem Motto „wer eine Brille trägt, hat sie nicht alle“ - eine MPU anordnen. So wie mein damaliger Augenarzt, möge er in der tiefsten Hölle scheibchenweise braten, die Sau, der mich wegen 8% auf dem rechten Auge zum Idiotentest schickte und mir ein halbes Jahr später bei der Nachmusterung 60% auf dem gleichen Auge bescheinigte.

Ein anderer Grund für Auflagen können z.B. neurologische Störungen sein - dann wird möglicherweise Fahren in Begleitung angeordnet. Der Coladu Fantasie der Behörden und Ärzte sind da keine Grenzen gesetzt …

Geht man übrigens gegen einen Gutachter vor, muss man auch zur MPU - wegen Zweifeln an der charakterlichen Eignung.

Gruß Eillicht zu Vensre

3 Like

Hi Wolfgang,

ich habe einen Führerschein mit Auflagen (darf nicht schneller
als 100km/h fahren).

Hast ja schon Antwort: wegen Sehbeeinträchtigung.
Hatte mein Mann auch (-6, -12). Kontaktlinsen wurden
nicht als Besserung akzeptiert.
Erst die Op hat was gebracht, war dann eine Lauferei aber
ansonsten kein Akt diese Regelung zu streichen.
Allerdings ist er in den 20 Jahren davor, nie darauf
angesprochen worden. Wurde allerdings auch nie zu schnell
geblitzt. In den Internationalen Führerschein wurde es
übrigens nicht mit übernommen.

Gruß
Elke

Hallo Eillicht,

Der häufigste Grund ist fehlendes stereoskopisches Sehen.
Damit rasselt man durch den Sehtest (man sieht nur 2 Reihen
statt 3).

das kann man übrigens vermeiden, wenn man auf beiden Augen etwa gleich gut sieht und seine Augen unter Kontrolle hat. Ich habe nie stereoskopisch gesehen, aber schon frühzeitig gewusst, dass ich meine Augen „umschalten“ kann, ohne das jeweils andere Auge zuzuhalten.

Auf beiden habe ich einen minimalen Korrekturbedarf (-1,25 und +0,75). Mit Brille (die dann natürlich im Führerschein steht) habe ich den Sehtest 1A bestanden, da ich einfach immer mit dem Auge gelesen habe, das die jeweils nächste Zeile gesehen hat.

Gruß, Karin

PS: Wegen dieses Sehfehlers, der doch eine deutliche Gesichtsfeldeinschränkung mit sich bringt, habe ich dann letztendlich aber doch das Autofahren sein gelassen.

Holla.

das kann man übrigens vermeiden, wenn man auf beiden Augen
etwa gleich gut sieht

Ja, das stimmt. Stachelbeerquark schmeckt auch besser, wenn man statt Stachelbeeren Erdbeeren nimmt. Sorry - aber was soll ich damit anfangen? Sagst Du einem Hinkenden auch : „Geh mal vernünftig“?

Gruß Eillicht zu Vensre

Was redest Du da?

Ja, das stimmt. Stachelbeerquark schmeckt auch besser, wenn
man statt Stachelbeeren Erdbeeren nimmt. Sorry - aber was soll
ich damit anfangen? Sagst Du einem Hinkenden auch :
„Geh mal vernünftig“?

Was hat das mit dem Thema zu tun? So wie beschrieben kann man gewisse sehtests bestehen…
Das stimmt, denn ich habs auch so gemacht…

DM

Hallo Eillicht,

das kann man übrigens vermeiden, wenn man auf beiden Augen
etwa gleich gut sieht

Ja, das stimmt. Stachelbeerquark schmeckt auch besser, wenn
man statt Stachelbeeren Erdbeeren nimmt. Sorry - aber was soll
ich damit anfangen? Sagst Du einem Hinkenden auch :
„Geh mal vernünftig“?

Nein, denn ein Hinkender geht sicher nicht mit beiden Augen Beinen gleich gut.

Du schriebst, dass Du auf einem Auge nur 8% Sehfähigkeit habest, ich habe auf dem linken Auge 110% Sehfähigkeit (Ja das Attest habe ich noch) mit +0,75 Dioptrien und auf dem rechten Auge ca. 90% Sehfähigkeit mit -1,25 Dioptrien. Die 2 Dioptrien Unterschied verhindern das räumliche Sehen (manche sagen, weil zu spät korrigiert, aber darum geht es gar nicht).

Ich konnte daher bei dem Fahrschul-Sehtest (vor der Anmeldung zum Unterricht, damit ich nicht Kosten habe und nachher doch nicht zur Prüfung zugelassen werde, weil ich wesentliche Auflagen nicht schon beim Fahren lernen erfüllt habe) mit dem einen Auge zwei Zeilen unmittlebar untereinander lesen, und mit dem anderen Auge zwei Zeilen mit einem Zwischenraum. Daher hatte ich die Vermutung, dass das drei Zeilen untereinander stehen, die ich möglicherweise auch untereinander lesen sollte, um unauffällig zu bleiben.

Ist jetzt genug Sahne und Zucker im Stachelbeerquark, damit er auch ohne Erdbeeren schmeckt? :smile:

Gruß, Karin

Hallo!

Damit rasselt man durch den Sehtest…

Davon kann ich keine Ahnung haben, solche Probleme hatte ich nie. Als ich meinen Führerschein machte, brauchte man keinen Sehtest. Erste-Hilfe-Kurse gabs nicht, keine Nachtfahrt, keine Autobahnfahrt - weiß nicht mehr genau, 8 oder 12 Fahrstunden und inkl. Prüfungsfahrt für unter 200 Märker (für mich damals 3 Monatslöhne als Stift) gabs den Lappen… Ich sparte sogar noch das Paßbild, weil mein mit 16 gemachter Führerschein Klasse 5 einfach auf Klasse 3 erweitert wurde. Und schon durfte ich Lkw bis 7,5 t fahren. Dafür konnte man sich vorher tüchtig Mut antrinken. Promillegrenze lag bei 1,6 Promille, wenn ich mich richtig erinnere.

Gruß
Wolfgang

Hi Wolfgang,

Davon kann ich keine Ahnung haben, solche Probleme hatte ich
nie. Als ich meinen Führerschein machte, brauchte man keinen
Sehtest.

??
Das kann ich kaum glauben.
Mein Mann ist genau dein Alter (Jahrgang 51).
Seine Sehschwäche wurde erst aufgrund der Führerscheinprüfung
festgestellt, was eine kleine Tragödie war, weil sie auf einen
Unfall zurückgeht, den er mit 10 oder 11 hatte, und die
Fehlsichtigkeit weit weniger schlimm geworden wäre, wenn es
gleich damals behandelt worden wäre.

Gruß
Elke

PS: achso, das war in der alten BRD, Rheinland-Pfalz

Hallo Elke,

ich bin Baujahr 1954, habe meinen Führerschein mit 18 in Ba-Wü gemacht und musste auch keinen Sehtest machen.

S