gefälschte Urkunden, Testamente und Briefe

Von: , Frage gestellt am Mi, 4. Okt 2000

Hi,
kann mir jemand sagen, wie man an einem Schriftstück feststellen kann, ob es gefälscht oder verändert worden ist, oder wann ein Schriftstück geschrieben wurde.
Wie sieht es z.B. mit Urkunden aus, die so entstanden sind, dass jemand eine Blankounterschrift auf einem weissen Blatt Papier gesetzt hat und Jahre später von einem Dritten ein Text darüber, der den Unterschreiber in eine schwierige Situation bringt?

Francesco

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: gefälschte Urkunden, Testamente und Briefe

    Hi Francesco, kann mir jemand sagen, wie man an einem Schriftstück
    feststellen kann, ob es gefälscht oder verändert worden ist,
    oder wann ein Schriftstück geschrieben wurde.
    Wie sieht es z.B. mit Urkunden aus, die so entstanden sind,
    dass jemand eine Blankounterschrift auf einem weissen Blatt
    Papier gesetzt hat und Jahre später von einem Dritten ein Text
    darüber, der den Unterschreiber in eine schwierige Situation
    bringt?
    Nun, als Erstes sollte man natürlich den Schwachsinn in Form von Blanco-Unterschriften tunlichst vermeiden. Das von Dir geschilderte Beispiel dürfte für die LKA- und BKA-Experten keine größere Herausforderung darstellen. Dank UV-Licht und sonstigen Errungenschaften ist es heute kein Problem mehr.

    1. Papier altert, manche Sorten werden aus dem Handel genommen, manche erst ab einem bestimmten Zeitpunkt produziert. Bestes Beispiel: Hitler-Tagebücher.
    2. Man kann durchaus feststellen, wann in etwa die mit Tinte oder Kugelschreiber dahingekritzelte Unterschrift entstanden ist, auch wenn nicht auf den Tag genau. Tinte verblasst und verläuft mit der Zeit. Ob sich an der chemischen Zusammensetzung etwas ändert, weiß ich zwar nicht, gehe aber fast davon aus.
    3. Wenn jemand nach Jahren mit einer Schreibmaschine oder mit einem Drucker einen Text über der Unterschrift plaziert, läßt sich auch ziemlich sicher nicht nur das Alter des Textes sondern auch durch die spezielle Zusammensetzung des Toners den Druckertyp feststellen.
    4. Bei handschriftlichen Fälschungen wird ein Graphologe angesetzt. Selbst eine erstklassige dürfte dabei auffligen, weil niemand die Handschrift eines anderen 1:1 kopieren kann, obwobl es auf den ersten Blick so aussieht.
    5. Die Kripo wird sicher auch die Begleitumstände "abklopfen" und auf irgendwelche Ungereimtheiten stoßen (z. B. der angebliche Verfasser hatte zu dem Zeitpunkt einen gebrochenen Arm, oder ähnliches). So wie es kein perfektes Verbrechen gibt, so gibt es auch keine 100%ige wasserdichte Fälschung.

    Ich hoffe, ich habe Dich nicht auf dumme Ideen gebracht.*g*

    Gruß

    Tessa

    • Antwort von nach 8 Stunden hilfreich
      Re^2: gefälschte Urkunden, Testamente und Briefe

      Hi Tessa,
      nei, du hast mich nicht auf dumme Ideen gebracht, ganz im Gegenteil. Wir haben ein Problem mit einem Schriftstück, das mir als nicht echt erscheint.
      Ich werde es untersuchen lassen. Vielleicht können die von dir beschriebenen Methoden uns weiterhelfen und Licht in eine unangenehme Sache bringen.
      Vielen Dank für die Informationen.
      Gruß,
      Francesco

      • Antwort von nach 8 Stunden hilfreich
        Ich ahne Schlimmes...

        Hi Francesco, Wir haben ein Problem mit einem Schriftstück, das
        mir als nicht echt erscheint.
        Aha. Wie bist Du denn überhaupt auf die Idee gekommen, daß das Ding nicht ganz sauber ist? War das etwa ein Testament? Sorry, ich bin geradezu krankhaft neugierig. Ich werde es untersuchen lassen. Vielleicht können die von dir
        beschriebenen Methoden uns weiterhelfen und Licht in eine
        unangenehme Sache bringen.
        Wäre natürlich klasse. Du hast aber schon vernommen, daß ich weder Kriminologin noch BKA-Beamtin oder ähnliches bin, oder? Meine Infos habe ich zwar teilweise aus erster Hand, der (wesentlich) größere Teil stammt allerdings aus diversen Fachberichten.

        Falls ich Dir noch einen Tip geben darf: wenn Du KEINEN KONKRETEN Verdacht (bzw. keine Anhaltspunkte, die Deine Vermutung bestätigen) bezüglich des Fälschers hast, erstatte eine Anzeige gegen Unbekannt. Die Gegenseite - sollte sich Dein Verdacht nicht bestätigen - könnte Dich ansonsten wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) anzeigen.

        So long

        Tessa

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