Hallo Wolfgang,
Was aber passiert
mit der Wohnung/dem Haus und anderen laufenden Verpflichtungen
des Inhaftierten? Kommt alles unter den Hammer/auf den Müll
und die materielle Lebensleistung eines Menschen ist wegen
kurzer Inhaftierung futsch? Da kann etwas nicht stimmen.
Wenn keine Angehörigen (Frau oder Kinder) da sind,geht das natürlich
"über den Jordan"........
Wir reden hier von einer Straftat.......warum sollte es den dem Täter
"Besser" ergehen als dem Opfer???....
"Ruhen" eines Anspruches gibt es nicht nur bei der Rente,sondern auch bei andern Leistungen wie ALG oder Reha....
Ruhen heißt,das der Anspruch auf die Leistung bestehen bleibt,nur diese
nicht gezahlt wird (weil zum B. andere Leistungen gewährt werden).
Rente ist kein staatliches Geschenk, sondern ein
Rechtsanspruch, den ein Gericht niemandem wegnehmen kann. Auch
wer Einkünfte aus Vermietung oder aus einem
Gewerbebetrieb/einer Beteiligung erzielt, behält diese
Einkünfte ganz unabhängig vom Freiheitsentzug.