Rente während des Gefängnisaufendhalts

Von: , Frage gestellt am Sa, 13. Jan 2007

Lesen momentan das buch er Vorleser und frage mich nun, ob man als Renter auch während seiner Haftzeit Rente bezieht oder ob das Geld die Justizvollzugsnstalt dann bekommt.

Freue mich auf jede Antwort

16 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Stunden 2 hilfreich
    Re:Die Rente 'ruht'.........

    Hallo Susanne,

    die Rente (oder andere Versorgunsgbezüge) "Ruhen" während eines Aufenthaltes in einer JVA.
    Ansonsten würde ja ein Rentner zum B. aus einem Gefängnisaufenhalt noch einen wirtschaftlichen Vorteil ziehen......


    mfg

    • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
      Re^2:Die Rente 'ruht'


      Hallo Frank! die Rente (oder andere Versorgunsgbezüge) "Ruhen" während
      eines Aufenthaltes in einer JVA.
      Ansonsten würde ja ein Rentner zum B. aus einem
      Gefängnisaufenhalt noch einen wirtschaftlichen Vorteil
      ziehen......
      Weißt Du das sicher? Ich weiß es nicht, kann aber nur schwer einsehen, daß Freiheitsentzug damit einher gehen soll, einen erworbenen Rechtsanspruch auf Rente einzubüßen. Was geschieht mit der Wohnung/dem Haus des Häftlings, wenn er zeitweise keine Rentenzahlungen erhält. Es kann nicht Sinn einer zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe sein, einen Menschen obdachlos zu machen und ihn wirtschaftlich zu ruinieren. Was ist mit Menschen, die aus der Rente des Häftlings versorgt werden? Und warum setzt Du Ruhen in Gänsefüßchen? Entweder ruht die Rente (dann ohne Gänsefüßchen) oder sie ruht nicht.

      Gruß
      Wolfgang

      • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
        Re^3:Die Rente 'ruht'

        Hallöle,

        Soweit ich weiß, bleibt die Rente bestehen, da es ja ein legal erworbener Leistungs-anspruch ist. Läßt man sich seine Rente auf das Knastkonto überweisen, (im geschloßenen Vollzug) bekommt man einen gewissen Satz ausbezahlt aber nicht in bar. Man kann dafür Lebensmittel, Taback oder Zigaretten u.s.w. kaufen. Der Rest wird bis zur Entlassung angespart. Im offenen Vollzug hat der Rentner sein ganz normales Konto und kann in der Regel selber über das Geld verfügen. Es kann aber auch sein das es von Anstalt zu Anstalt verschieden geregelt wird. Auf alle Fälle bekommt es seine Rente weiter. Spätestens nach der Entlassung hat es alles wieder.
        Gruß Holger!

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4:Die Rente 'ruht'

          Hallöle,

          Soweit ich weiß, bleibt die Rente bestehen, da es ja ein legal
          erworbener Leistungs-anspruch ist. Läßt man sich seine Rente
          auf das Knastkonto überweisen, (im geschloßenen Vollzug)
          bekommt man einen gewissen Satz ausbezahlt aber nicht in bar.
          Man kann dafür Lebensmittel, Taback oder Zigaretten u.s.w.
          kaufen. Der Rest wird bis zur Entlassung angespart. Im offenen
          Vollzug hat der Rentner sein ganz normales Konto und kann in
          der Regel selber über das Geld verfügen. Es kann aber auch
          sein das es von Anstalt zu Anstalt verschieden geregelt wird.
          Auf alle Fälle bekommt es seine Rente weiter. Spätestens nach
          der Entlassung hat es alles wieder.
          Er verursacht durch seine Straftat riesige Kosten für den Staat, darf aber weiter Geld vom Staat kassieren?

          • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
            Re^5:Die Rente 'ruht'

            Er verursacht durch seine Straftat riesige Kosten für den
            Staat, darf aber weiter Geld vom Staat kassieren?
            Also: prinzipiell kassiert er nicht Geld vom Staat, sondern bekommt seine Rente. Und für die hat er jahre- oder jahrzehntelang in die Rentenkasse eingezahlt.
            Es sind also seine wohlerworbenen und wohlbegründeten Ansprüche, die er verwirklicht.

            Gegen Vorurteile hilft manchmal: Nachdenken.

            Gruß - Rolf

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^6:Aber erst nach dem Strafvollzug.....

              Hallo Rolf,

              genau deswegen "Ruht" der Anspruch auf Rentenbezug auch während der
              Verbüßung einer Haftstrafe.....
              Ansonsten währe Strafvollzug für Rentner mit einer hohen Rente
              (und Leute mit einer dicken Brieftasche) ja ein Besserer Wellness-Urlaub.......:-))

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^7:Aber erst nach dem Strafvollzug.....


              Hallo Frank! genau deswegen "Ruht" der Anspruch auf Rentenbezug auch
              während der
              Verbüßung einer Haftstrafe.....
              Ich kann mir unter dem Begriff "Ruhen" überhaupt nichts vorstellen. Was heißt das genau? Die Rente für den Monat z. B. Januar behält die Rentenkasse ein für allemal ein und ist für den Rentner verloren? Oder wird die Rente nicht ausgezahlt und nach Verbüßung der Haftstrafe nachgezahlt? Was aber passiert mit der Wohnung/dem Haus und anderen laufenden Verpflichtungen des Inhaftierten? Kommt alles unter den Hammer/auf den Müll und die materielle Lebensleistung eines Menschen ist wegen kurzer Inhaftierung futsch? Da kann etwas nicht stimmen.

              Rente ist kein staatliches Geschenk, sondern ein Rechtsanspruch, den ein Gericht niemandem wegnehmen kann. Auch wer Einkünfte aus Vermietung oder aus einem Gewerbebetrieb/einer Beteiligung erzielt, behält diese Einkünfte ganz unabhängig vom Freiheitsentzug. Ansonsten währe Strafvollzug für Rentner mit einer hohen Rente
              (und Leute mit einer dicken Brieftasche) ja ein Besserer
              Wellness-Urlaub.......:-))
              Den Satz verstehe ich inhaltlich nicht.

              Gruß
              Wolfgang

            • Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
              Die ist futsch......

              Hallo Wolfgang,



              Was aber passiert
              mit der Wohnung/dem Haus und anderen laufenden Verpflichtungen
              des Inhaftierten? Kommt alles unter den Hammer/auf den Müll
              und die materielle Lebensleistung eines Menschen ist wegen
              kurzer Inhaftierung futsch? Da kann etwas nicht stimmen.
              Wenn keine Angehörigen (Frau oder Kinder) da sind,geht das natürlich
              "über den Jordan"........
              Wir reden hier von einer Straftat.......warum sollte es den dem Täter
              "Besser" ergehen als dem Opfer???....


              "Ruhen" eines Anspruches gibt es nicht nur bei der Rente,sondern auch bei andern Leistungen wie ALG oder Reha....
              Ruhen heißt,das der Anspruch auf die Leistung bestehen bleibt,nur diese
              nicht gezahlt wird (weil zum B. andere Leistungen gewährt werden).














              Rente ist kein staatliches Geschenk, sondern ein
              Rechtsanspruch, den ein Gericht niemandem wegnehmen kann. Auch
              wer Einkünfte aus Vermietung oder aus einem
              Gewerbebetrieb/einer Beteiligung erzielt, behält diese
              Einkünfte ganz unabhängig vom Freiheitsentzug.

            • Antwort von nach 9 Tagen 2 hilfreich
              Re: Die ist futsch......


              Hallo Benny! Wenn keine Angehörigen (Frau oder Kinder) da sind,geht das
              natürlich "über den Jordan"........
              Weißt Du das oder ist es eine Annahme? Hast Du eine Vorschrift aus dem SGB parat? Wir reden hier von einer Straftat.......warum sollte es den
              dem Täter "Besser" ergehen als dem Opfer???....
              Es geht hier nicht um Opfer, sondern um eine Inhaftierung eines Rentners aus welchem Grund auch immer. Dafür muß es überhaupt kein Opfer aus Fleisch und Blut geben.

              Eine Altersrente ist ein erworbener Rechtsanspruch, wie auch Einnahmen aus Beteiligungen oder Vermietungen auf Rechtsansprüchen beruhen. Es kann nicht stimmen, was hier erzählt wird, daß solche Rechtsansprüche durch Freiheitsentzug obsolet werden. Jemand schrieb, die Rente "ruht". Aber was darunter genau zu verstehen ist, verrät er auch auf Nachfrage nicht. Die Äußerung scheint auf Meinung statt auf Sachkenntnis zu beruhen.

              Gruß
              Wolfgang



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!