Verhältnismäßigkeit?

Von: , Frage gestellt am Di, 10. Okt 2000

Hallo,

habe gestern zufällig eine Festnahme durch die Polizei beobachten können.

Da sind 2 Personen, von denen zugegebenermaßen einer ein Knüppel in der Hand hatte, von 16!!!! Polizisten in Zivil und Uniform festgenommen worden! Also daß ein einzelner Beamter sich eventuell nicht mit einem "Bewaffneten" anlegt, verstehe ich, aber mit 16 Beamten?

An einem anderen Tag bin ich mal zufällig in eine Demonstration von Autonomen geraten, die vor den Augen von Bereitschaftspolizei mit Brechstangen die Fenster einer Bank einschlugen und die Polizei nur zusah.

Die Polizisten im Forum sagen jetzt natürlich, es gab keinen Einsatzbefehl, etc., Deeskalation..! Aber wie bringt man diese beiden Beispiele in Einklang?

Gruß,
Ingschi

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Verhältnismäßigkeit

    Abgesehen davon, daß der rechtl. Begriff der Verhältnismäßigkeit hier nicht ganz paßt: Da sind 2 Personen, von denen zugegebenermaßen einer ein
    Knüppel in der Hand hatte, von 16!!!! Polizisten in Zivil und
    Uniform festgenommen worden! Also daß ein einzelner Beamter
    sich eventuell nicht mit einem "Bewaffneten" anlegt, verstehe
    ich, aber mit 16 Beamten?
    Durch eine starke Überzahl an Beamten wird einem potentiell gewalttätigen Straftäter meist klar, daß Widerstand zwecklos ist. Er wird dann im allgemeinen ruhiger und läßt sich leicht festnehmen, ohne Widerstand zu leisten, was ihm eine Extraanzeige und allen Beteiligten Verletzungen erspart - logisch oder????



    An einem anderen Tag bin ich mal zufällig in eine
    Demonstration von Autonomen geraten, die vor den Augen von
    Bereitschaftspolizei mit Brechstangen die Fenster einer Bank
    einschlugen und die Polizei nur zusah.

    Die Polizisten im Forum sagen jetzt natürlich, es gab keinen
    Einsatzbefehl, etc., Deeskalation..! Aber wie bringt man diese
    beiden Beispiele in Einklang?
    Diese Beispiele bringt man gar nicht in Einklang.
    Erstens weil jedes der Beispiele offensichtlich völlig verschiedene Ereignisse zum Anlaß hat, die man gar nicht vergleichen kan - etwa wie: warum bekommt A einen Schwerbehindertenausweis mit 70%, aber B darf kein Haus in der X - Str. bauen.
    Zweitens, weil wir alle hier nicht wissen warum und wieso die Polizei zu diesem Zeitpunkt was getan o. nicht getan hat und wie die Gesamtlage war. Es ist deshalb müßig weitere Mutmaßungen darüber anzustellen...

    Gruß,
    L.

    • Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
      Re^2: Verhältnismäßigkeit

      Abgesehen davon, daß der rechtl. Begriff der
      Verhältnismäßigkeit hier nicht ganz paßt:
      Tut mir leid, bin kein Jurist! Durch eine starke Überzahl an Beamten wird einem potentiell
      gewalttätigen Straftäter meist klar, daß Widerstand zwecklos
      ist. Er wird dann im allgemeinen ruhiger und läßt sich leicht
      festnehmen, ohne Widerstand zu leisten, was ihm eine
      Extraanzeige und allen Beteiligten Verletzungen erspart -
      logisch oder???
      Leider eben nicht logisch!!!
      Logisch wäre es dann, wenn immer 16:2 gegeben wäre, auch dann würde ich es unverhältnismäßig finden! Diese Beispiele bringt man gar nicht in Einklang.
      Erstens weil jedes der Beispiele offensichtlich völlig
      verschiedene Ereignisse zum Anlaß hat, die man gar nicht
      vergleichen kan - etwa wie: warum bekommt A einen
      Schwerbehindertenausweis mit 70%, aber B darf kein Haus in der
      X - Str. bauen.
      Zweitens, weil wir alle hier nicht wissen warum und wieso die
      Polizei zu diesem Zeitpunkt was getan o. nicht getan hat und
      wie die Gesamtlage war. Es ist deshalb müßig weitere
      Mutmaßungen darüber anzustellen.
      Das ist wahrscheinlich genau die gleiche Argumentation, weshalb in diesem einen Fall so massiv eingegriffen worden ist und in dem anderen nicht!
      Die Polizei sagt nämlich immer: Jaaa, aber hier war es soo und da war es anders!
      auf deutsch: wenn Überzahl besteht greift man gerne ein und haut alles platt!

      Wenn man alllerding ein Risiko eingehen muß, besinnt mann sich, nichts mehr mit Legalitätsprinzip!!!!!

      Ingschi

      • Antwort von nach 14 Stunden hilfreich
        Re^3: Verhältnismäßigkeit

        Durch eine starke Überzahl an Beamten wird einem potentiell
        gewalttätigen Straftäter meist klar, daß Widerstand zwecklos
        ist. Er wird dann im allgemeinen ruhiger und läßt sich leicht
        festnehmen, ohne Widerstand zu leisten, was ihm eine
        Extraanzeige und allen Beteiligten Verletzungen erspart -
        logisch oder???
        Leider eben nicht logisch!!!
        Logisch wäre es dann, wenn immer 16:2 gegeben wäre, auch dann
        würde ich es unverhältnismäßig finden!
        Wenn immer genügend Beamte da wären, würden auch immer 16 kommen, wenn der Einsatzanlaß das rechtfertigt. WIR WISSEN ABER NICHT WAS DER ANLAß WAR....
        Wenn Du das unverhältnismäßig findest is das Deine Sache. Du mußtest wahrscheinlich noch nie einen gewalttätigem Schläger festnehmen, wurdest noch nie z.B. mit einer Axt angegriffen...
        Vielleicht würdest Du das dann anders sehen. Diese Beispiele bringt man gar nicht in Einklang.
        Erstens weil jedes der Beispiele offensichtlich völlig
        verschiedene Ereignisse zum Anlaß hat, die man gar nicht
        vergleichen kan - etwa wie: warum bekommt A einen
        Schwerbehindertenausweis mit 70%, aber B darf kein Haus in der
        X - Str. bauen.
        Zweitens, weil wir alle hier nicht wissen warum und wieso die
        Polizei zu diesem Zeitpunkt was getan o. nicht getan hat und
        wie die Gesamtlage war. Es ist deshalb müßig weitere
        Mutmaßungen darüber anzustellen.
        Das ist wahrscheinlich genau die gleiche Argumentation,
        weshalb in diesem einen Fall so massiv eingegriffen worden ist
        und in dem anderen nicht!
        Die Polizei sagt nämlich immer: Jaaa, aber hier war es soo und
        da war es anders!
        Tja, jeder Fall ist nun mal anders, auch wenn Du das nicht verstehen willst oder kannst....... Tut mir leid für Dich...
        Ach übrigens, ich bin nicht DIE POLIZEI. auf deutsch: wenn Überzahl besteht greift man gerne ein und
        haut alles platt!
        Wenn man alllerding ein Risiko eingehen muß, besinnt mann
        sich, nichts mehr mit Legalitätsprinzip!!!!!
        Sone Kommentare einfach zuu DÄMLICH....

        L.

        • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
          Re^4: Verhältnismäßigkeit

          Tja, jeder Fall ist nun mal anders, auch wenn Du das nicht
          verstehen willst oder kannst....... Tut mir leid für Dich...
          Ach übrigens, ich bin nicht DIE POLIZEI.
          .......aber ein denkender - Nachdenkender - Polizeibeamter. Es besteht also noch Hoffnung für diese Gesellschaft und diesen Staat...;-))


          cu Felix

  2. Antwort von nach 25 Minuten hilfreich
    Re: Verhältnismäßigkeit? Was ist denn richtig?

    Hallo,

    habe gestern zufällig eine Festnahme durch die Polizei
    beobachten können.

    Da sind 2 Personen, von denen zugegebenermaßen einer ein
    Knüppel in der Hand hatte, von 16!!!! Polizisten in Zivil und
    Uniform festgenommen worden! Also daß ein einzelner Beamter
    sich eventuell nicht mit einem "Bewaffneten" anlegt, verstehe
    ich, aber mit 16 Beamten?
    Da gilt mal wieder das alte Sprichwort: Wie man es macht ist es richtig!! Warum nicht 16 Mann, wenn diese kurzfristig zur Verfügung stehen? Welche Vorinformation hatten die Polizisten?
    Ich bin dagegen, dass einer ohne die genauen Umstände zu kennen
    kritisiert. Vielleicht fragst du mal bei der Polizei nach! Sag einfach, dass Dir das nicht korrekt vorkommt. Ich bin sicher, dass du die Gründe erfährst.
    Gruß Fritz

    • Antwort von nach 36 Minuten hilfreich
      Re^2: Verhältnismäßigkeit? Was ist denn richtig?

      Hallo Fritz, Da gilt mal wieder das alte Sprichwort: Wie man es macht ist es richtig!! Warum nicht 16 Mann, wenn diese kurzfristig zur Verfügung stehen? Welche Vorinformation hatten die Polizisten?
      Ich bin dagegen, dass einer ohne die genauen Umstände zu
      kennen
      kritisiert.
      Ja klar, es hätten auch 100 seien können, ich kritisiere auch nicht, ich beobachte! Und ich finde diese beiden Fälle nebeneinander gesehen eben widersprüchlich! Vielleicht fragst du mal bei der Polizei nach! Sag
      einfach, dass Dir das nicht korrekt vorkommt. Ich bin sicher,
      dass du die Gründe erfährst.
      Das ist doch wohl nicht Dein Ernst?

      Du glaubst doch nicht wirklich, daß Du dazu bei der Polizei eine Antwort bekommt, wenn Du zu einsatztechnischen Dingen fragst?

      Gruß,
      Ingschi

      • Antwort von nach 16 Stunden hilfreich
        Re^3: Verhältnismäßigkeit? Hallo Ingschi

        Hallo Fritz, Das ist doch wohl nicht Dein Ernst?
        Du glaubst doch nicht wirklich, daß Du dazu bei der Polizei
        eine Antwort bekommt, wenn Du zu einsatztechnischen Dingen
        fragst?

        Gruß,
        Ingschi
        Ich dachte nicht an "Einsatztechnik", sondern an die Motive. Und da habe ich die Erfahrung gemacht, dass "Die Polizei" um Erklärung und Verständnis bemüht ist.
        Gruß Fritz

  3. Antwort von nach 21 Minuten hilfreich
    Re: Verhältnismäßigkeit?

    Hi Ingschi, Hallo,:Da sind 2 Personen, von denen zugegebenermaßen einer ein
    Knüppel in der Hand hatte, von 16!!!! Polizisten in Zivil und
    Uniform festgenommen worden! Also daß ein einzelner Beamter
    sich eventuell nicht mit einem "Bewaffneten" anlegt, verstehe
    ich, aber mit 16 Beamten?
    Das könnte daran liegen, daß, wenn Beamte Verstärkung anfordern, alles, was an Kräften in der Nähe ist, zur Unterstützung kommt. Ist doch auch sinnvoll, man kann ja nie wissen, was das für Kerle sind, wenn sie schon einen Schlagstock in der Hand haben. An einem anderen Tag bin ich mal zufällig in eine
    Demonstration von Autonomen geraten, die vor den Augen von
    Bereitschaftspolizei mit Brechstangen die Fenster einer Bank
    einschlugen und die Polizei nur zusah.

    Die Polizisten im Forum sagen jetzt natürlich, es gab keinen
    Einsatzbefehl, etc., Deeskalation..! Aber wie bringt man diese
    beiden Beispiele in Einklang?
    Du sagst es selber! Sicher, man kann sich streiten, wenn Straftaten aus Gruppen heraus verübt werden, ob man den Knüppel aus dem Sack holt und alle versucht festzunehmen, was wohl kaum möglich erscheint, oder aber sagt, die verübte Sacchbeschädigung ist ein geringeres Rechtsgut, als die evtl. erfolgenden Körperverletzungen, Einbeziehung von Unbeteiligten etc., dadurch, daß man mit Bereitschaftshundertschaften reingeht!

    Gruß,
    Frank

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