Polizeiliches Führungszeugnis
Von: , Frage gestellt am Mo, 26. Feb 2007
Hallo,
ich brauch bitte eure Hilfe...
und zwar hab ich damals (2004) einen riesen Fehler gemacht.
Ich habe aus liebe zu meinem Exfreund ihm bei einem Diebstahl geholfen.
Zu der Zeit war ich 16 Jahre alt.
Ich wurde wegen Beihilfe zum Diebstahl und wegen einer falschen Aussage verurteilt.
Bestraft wurde ich zu einer Geldauflage als sog. "erzieherische Maßregel" i. H. v. 300 € zahlbar in sechs monatl. Raten a 50 €.
Trotz dieser Verurteilung bin ich nicht vorbestraft.
Mir wurde eine Erziehungsmaßnahme verhängt.
Ich weiß dass dies im Erziehungsregister festgehalten wird.
Aber steht dass auch im Führungszeugnis?
ich brauch bitte eure Hilfe...
und zwar hab ich damals (2004) einen riesen Fehler gemacht.
Ich habe aus liebe zu meinem Exfreund ihm bei einem Diebstahl geholfen.
Zu der Zeit war ich 16 Jahre alt.
Ich wurde wegen Beihilfe zum Diebstahl und wegen einer falschen Aussage verurteilt.
Bestraft wurde ich zu einer Geldauflage als sog. "erzieherische Maßregel" i. H. v. 300 € zahlbar in sechs monatl. Raten a 50 €.
Trotz dieser Verurteilung bin ich nicht vorbestraft.
Mir wurde eine Erziehungsmaßnahme verhängt.
Ich weiß dass dies im Erziehungsregister festgehalten wird.
Aber steht dass auch im Führungszeugnis?
