Polizeiliches Führungszeugnis

Von: , Frage gestellt am Mo, 26. Feb 2007
Hallo,
ich brauch bitte eure Hilfe...
und zwar hab ich damals (2004) einen riesen Fehler gemacht.
Ich habe aus liebe zu meinem Exfreund ihm bei einem Diebstahl geholfen.
Zu der Zeit war ich 16 Jahre alt.
Ich wurde wegen Beihilfe zum Diebstahl und wegen einer falschen Aussage verurteilt.
Bestraft wurde ich zu einer Geldauflage als sog. "erzieherische Maßregel" i. H. v. 300 € zahlbar in sechs monatl. Raten a 50 €.
Trotz dieser Verurteilung bin ich nicht vorbestraft.
Mir wurde eine Erziehungsmaßnahme verhängt.
Ich weiß dass dies im Erziehungsregister festgehalten wird.
Aber steht dass auch im Führungszeugnis?

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Versuch der Antwort eines Laien/ not a lawyer ;-)
    Hallo Trinus,
    http://de.wikipedia.org/wiki/Erziehungsregister
    nun ist WIKI nicht der Nabel der Welt ;-)
    aber mit "Erziehungsregister" gegugelt fand ich nur Einträge, die alle sagen,
    ...mit Vollendung des 24 Lebensjahres werden die Einträge gelöscht, sofern keine neuen Straftatbestände hinzugekommen sind...
    Hier das Gesetz dazu:
    http://www.gesetze.2me.net/bzrg/bzrg0032.htm
    Hier eine Antwort eines Anwalts zu einem m.E. "ähnlichen Fall":
    http://www.frag-einen-anwalt.de/F%C3%BChrungszeugnis...
    Hoffe, es beruhigt Dich etwas.
    Gruß von Finjen,
    (nur Laie)
    • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
      Re: Versuch der Antwort eines Laien/ not a lawyer
      Hallo Finjen,

      danke dass du dich so bemüht hast!!!!
      DANKE DANKE DANKE!!!

      Habe heut mein Führungszeugnis zugeschickt bekommen,
      es steht nichts drin :-)

      Vielen Dank nochmal!
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