'Wohngeld' nicht an Vermieter weitergeleitet

Von: , Frage gestellt am Di, 27. Feb 2007

Hallo Leute,

mal angenommen ein Mieter, der € 340,00 Miete zu zahlen hat, bekommt einen Mietzuschuss von € 250,00 vom Sozialamt. Er zahlt aber in einem Monat die Miete nicht, weder den Anteil den er vom SA bekommt noch den Teil,den aus eigener Tasche drauflegen muss.

Macht er sich damit strafbar? Wenn ja: Unterschlagung oder Betrug? Hat es Sinn, eine Anzeige zu erstatten oder wird so was eingestellt?

Danke
S

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
    Re: 'Wohngeld' nicht an Vermieter weitergeleitet

    Hallo Susanne,

    ich würde mal denken, dass der Vermieter innerhalb kürzester Zeit den
    säumigen Mieter vor Gericht ziehen wird. Dem Vermieter ist es doch egal
    woher der Mieter das Geld hernimmt um die Miete zu bezahlen, nur
    bezahlt werden muss sie und das pünktlich laut Vertrag. Zahlt der
    Mieter weiterhin nicht seine Miete (über zwei Monate oder zwei
    Zahlungstermine hinaus), dann kann der Vermieter fristlos kündigen,
    auch ohne Abmahnung. Wird das Ganze vor Gericht aufgerollt und es
    stellt sich heraus, dass er Gelder vom Solzialamt, die für Miete
    bestimmt war für andere Zwecke benutzt hat, kenne ich die genauen
    Konsequenzen nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass alles zwischen
    Zurückzahlung und Sperrung weiterer Zahlungen möglich ist.

    Viele Grüße

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: 'Wohngeld' nicht an Vermieter weitergeleitet

    Hallo,
    nein! Er macht sich nicht strafbar und eine Anzeige wäre zwecklos. Vielleicht wäre es sinnvoll, mit dem Mieter Kontakt aufzunehmen und zu klären, was passiert ist.
    Ein Lösungsvorschlag wäre z.B. dass die Miete künftig direkt von der zahlenden Stelle (Sozialamt? Arbeitsagentur?) an den Vermieter überwiesen wird. Dazu kann man den Mieter natürklich nicht zwingen, aber es wäre ein Weg, den Wohnungsverlust zu vermeiden und deswegen auch in seinem Interesse.
    Viele Grüße
    Jens

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