Zeugenaussage...
Von: , Frage gestellt am So, 22. Okt 2000
Kurze Frage:
meine tochter muss als zeugin in einem fall aussagen, der mehr als ein jahr zurückliegt... es geht um bewaffneten raub bei einer privatparty....
sie hat angst, bei der gerichtsverhandlung auszusagen.... (was ich irgendwie auch verstehen kann...) und würde am liebsten jegliche aussage verweigern.
kann mir jemand sagen, ob ihre aussage in anwesenheit der verdächtigen geschieht? wenn ja, wird ihr name in der verhandlung genannt (vermute ja mal schon...).
danke
die Prinzessin
