Platzverweis nach Lärmbelästigung

Von: , Frage gestellt am So, 27. Mai 2007

Letzte Nacht war bei uns ne kleine Feier, zwischendruch waren wir mal laut, aber gegen 2Uhr waren so gut wie alle gäste weg und wir waren am aufräumen als auf einmal die polizei vor meiner tür steht und sagt, dass wir alle geräte ausschalten müssten und gegen die letzten 3 Gäste einen Platzverweis ausspricht. Zwei von denen wohnen aber 20km von dem Ort entfernt und hatten kein Auto und keinen Führerschein. Und der Polizist meinte, dass sie laufen müssten.
Desweiter hat die Polizei einfach meine Wohnung betreten, ohne dass ich dies gestattet hatte und es bestand keine gefahr in verzug, also hätte die zwei beamten draußen bleiben müssen.
Aber es ist meine Wohnung und es bestand keine Gefahr für Leben und ich hab gesagt, dass die beiden da bleiben müssten. Also hätte er den Platzverweis nich aussprechen dürfen, da ich als herr über die wohnung mich gegen diesen platzverweis der 3 hätte weigern können, da wie schon erwähnt keine lebensgefahr bestand (und das is der einzigste Grund den Platzverweis aus einer Wohnung auszusprechen, zumindest interpretiere ich das sächsische Polizeigesetz so).
Zu der Zeit wo die Polizei kam war auch kein Lärm mehr, also war das Vorgehen auch noch sinnlos.
Und als wir dem Platzvwerweis gefolgt sind, da wir keinen Streit wollten, fing es an schwer zu gewittern (es bestand eine amtliche wetterwarnung) und wir hätten durch den wald gemusst und den soll man ja bei gewitter bekanntlich nciht betreten soll. es bestand also in gewisser weiße lebensgefahr, weil das gewitter direkt über uns war und es auch zu einem stromausfall gekommen ist, nachdem ein blitz in unserer nähe eingeschlagen war.
Durch den Regen wurden alle komplett nass.

Jetzt zu meiner Frage, war das Vorgehen der Beamten korrekt? ich bezweifel das, da der polizist in meine wohnung eingetreten ist ohne meine erlaubnis, er hat einen platzverweis ausgesprochen, obwohl keine gefahr bestand und es sich um meine wohnung handelte und zu der zeit als die polizei anrückte war auch kein erheblicher lärm mehr vorhanden, die Lautstärke war sogar unter Zimmerlaustärke meinem empfinden nach.

20 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden 4 hilfreich
    Re: Platzverweis nach Lärmbelästigung

    Zwei von denen wohnen aber 20km von dem Ort
    entfernt und hatten kein Auto und keinen Führerschein. Und der
    Polizist meinte, dass sie laufen müssten.
    Rechtlich gesehen bedeutet Platzverweis ja nur, dass sich jemand entfernen muss - ob er dann nach Hause läuft oder sich woandershin entfernt, ist nicht Sache des Polizisten. Jedenfalls wüsste ich nicht, warum man jemandem keinen Platzverweis aussprechen können sollte, nur weil er weit entfernt wohnt. Das würde ja bedeuten, dass sich jemand, der noch 20 km nach Hause laufen muss, mehr herausnehmen darf als jemand, der ein Auto hat und nur drei Kilometer entfernt wohnt. Desweiter hat die Polizei einfach meine Wohnung betreten, ohne
    dass ich dies gestattet hatte und es bestand keine gefahr in
    verzug, also hätte die zwei beamten draußen bleiben müssen.
    Hier fällt zum ersten Mal auf, dass du zwar am Ende eine Frage stellen wirst, aber die Antworten eigentlich schon vorgibst und zwar so, wie sie dir gefallen. Wie auch immer - wenn der Polizist die Wohnung nicht betreten durfte, handelt es sich um einen Hausfriedensbruch Aber es ist meine Wohnung und es bestand keine Gefahr für
    Leben
    Gefahr für Leben ist aber auch kein Synonym für Gefahr im Verzug. und ich hab gesagt, dass die beiden da bleiben müssten.
    Also hätte er den Platzverweis nich aussprechen dürfen
    Wie jetzt? Weil die Polizisten - eventuell rechtswidrig - deine Wohnung betreten haben, durften sie den Platzverweis nicht aussprechen? Wo besteht denn da jetzt der Zusammenhang? da ich
    als herr über die wohnung mich gegen diesen platzverweis der
    3 hätte weigern können
    Sagt wer? Und vor allem: wieso? Du wärst überhaupt nicht berechtigt, dich dagegen zu wehren, denn es waren nicht deine Rechte, die betroffen waren, sondern die deiner Kumpel. In Deutschland gilt, dass nur, wer geltend machen kann, durch einen Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein, sich gegen diesen "wehren" kann. Das sind in der Regel die Adressaten, und du warst nicht Adressat der Verwaltungsakte. da wie schon erwähnt keine
    lebensgefahr bestand (und das is der einzigste Grund den
    Platzverweis aus einer Wohnung auszusprechen, zumindest
    interpretiere ich das sächsische Polizeigesetz so).
    Ich kenne das sächsische Polizeigesetz nicht. Welchen Satz dort interpretierst du denn so? Zu der Zeit wo die Polizei kam war auch kein Lärm mehr, also
    war das Vorgehen auch noch sinnlos.
    Möglich. Nur was soll es aussagen? Selbst WENN der Platzverweis rechtswidrig gewesen sein sollte, so wäre er gleichwohl voll rechtsgültig. Und als wir dem Platzvwerweis gefolgt sind, da wir keinen
    Streit wollten, fing es an schwer zu gewittern (es bestand
    eine amtliche wetterwarnung) und wir hätten durch den wald
    gemusst
    Wieso, wohnst du im Wald? Wenn nein, dann "musstest" du auch nicht hindurch. Jetzt zu meiner Frage, war das Vorgehen der Beamten korrekt?
    Das lässt sich so kaum beurteilen. Schlimmstenfalls war der Verwaltungsakt rechtswidrig - und dann trotzdem wirksam.

    Levay

    • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Platzverweis nach Lärmbelästigung

      Möglich. Nur was soll es aussagen? Selbst WENN der
      Platzverweis rechtswidrig gewesen sein sollte, so wäre er
      gleichwohl voll rechtsgültig.
      Wieso haben Polizisten festzulegen, wer sich auf Privatgrund aufhält, sofern dessen Besitzer keinen Einwand vorbringt?

      • Antwort von nach 13 Stunden 2 hilfreich
        Re^3: Platzverweis nach Lärmbelästigung

        Hallo! Wieso haben Polizisten festzulegen, wer sich auf Privatgrund
        aufhält, sofern dessen Besitzer keinen Einwand vorbringt?
        Weil sie Aufgaben der Gefahrenabwehr wahrnehmen? Und weil in diesem Zusammenhang eine Platzverweisung das geeignete Mittel ist, um Ruhe herzustellen? Weil's das Gesetz so unter gewissen Umständen erlaubt? Ich denke das ist Erklärung genug.

        Gruß,

        Florian.

      • Antwort von nach 15 Stunden 3 hilfreich
        Re^3: Platzverweis nach Lärmbelästigung

        Wieso haben Polizisten festzulegen, wer sich auf Privatgrund
        aufhält, sofern dessen Besitzer keinen Einwand vorbringt?
        Wir haben es doch hier mit einer Ruhestörung zu tun, also wohl mit einem Verstoß gegen das Landesimmissionsschutzgesetz und also mit einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Die Polizei hat, wie Florian schon erklärte, die Aufgabe der Gefahrenabwehr. Sie muss also auch die Ruhestörung abwenden. Wenn es dafür nötig ist, jemanden eines Grundstücks zu verweisen - oder eben einer Privatwohnung -, dann ist das eben so. Das hat ja nichts damit zu tun, dass der Wohnungsinhaber (der übrigens hier selbst Störer ist) das gar nicht will.

        Frag dich doch mal überspitzt das hier: Wieso sollte die Polizei einen Mörder verhaften dürfen, der sich in einer Privatwohnung aufhält, wenn der Wohnungsinhaber das gar nicht will? Na, weil es eben auch noch andere Interessen und Belange gibt als die des Wohnungsinhabers.

        Levay

        • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Platzverweis nach Lärmbelästigung

          Frag dich doch mal überspitzt das hier: Wieso sollte die
          Polizei einen Mörder verhaften dürfen, der sich in einer
          Privatwohnung aufhält, wenn der Wohnungsinhaber das gar nicht
          will?
          Weil er wegen der begangenen Tat der Justiz und letztendlich der Strafe zuzuführen ist. Der Aufenthalt auf dem Eigentum einer Privatperson stellt dagegen an sich weder eine Gefahr für Dritte dar, noch werden öffentliche Interessen dadurch verletzt.

          • Antwort von nach 22 Stunden 1 hilfreich
            Re^5: Platzverweis nach Lärmbelästigung

            Weil er wegen der begangenen Tat der Justiz und letztendlich
            der Strafe zuzuführen ist. Der Aufenthalt auf dem Eigentum
            einer Privatperson stellt dagegen an sich weder eine Gefahr
            für Dritte dar, noch werden öffentliche Interessen dadurch
            verletzt.
            Es geht hier nicht um den "Aufenthalt auf dem Eigentum [...] an sich", sondern um den Lärm, für den der Aufenthalt in der Wohnung kausal ist. Und ein Verstoß gegen das Immissionsschutzgesetz ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Zu diesem Begriff die Wikipedia:

            --- schnipp ---

            Das Bundesverfassungsgericht definierte 1985 im Brokdorf-Beschluss die öffentliche Sicherheit als Begriff, der den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen umfasst (BVerfGE 69, 315, 352).

            --- schnipp ---

            Eigentlich ist es doch gar nicht so kompliziert. Jemand belästigt rechtswidrig einen anderen und wird dafür weggeschickt. Das ist doch auch ohne Kenntnis des Verwaltungs- und Polizeirechts einsichtig.

            Levay

          • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Platzverweis nach Lärmbelästigung

            Hallo! Der Aufenthalt auf dem Eigentum
            einer Privatperson stellt dagegen an sich weder eine Gefahr
            für Dritte dar, noch werden öffentliche Interessen dadurch
            verletzt.
            Um da nochmal was dazu zu sagen, das Levay eigentlich schon so ähnlich gesagt hat: Aufgabe der Polizei ist in diesem Fall, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Und eine solche liegt zumindest in jedem Rechtsverstoß...dann hat man genau genommen schon mehr als eine Gefahr, nämlich eine Störung, also eine Gefahr, die sich bereits realisiert hat. Und ein Verstoß gegen § 3 I Landesimmissionsschutzgesetz (Ich rede von NRW) ist nunmal eine solche Störung. Es geht ja nicht darum, dass sich Personen irgendwo nicht aufhalten sollen, sondern in aller erster Linie darum, dass Personen endlich Ruhe geben sollen. Und wenn die Störung da ist, ist es meiner Meinung nach auch nicht unangemessen, die beendete Störung zumindest als konkrete Gefahr auch für die Zukunft zu bejahen. Denn erfahrungsgemäß kann es nachts um zwei bei einer Party, auch wenn es momentan ruhig ist, wieder laut werden.
            Und schon sind die polizeilich erlaubten Maßnahmen "freigeschaltet" und eine davon ist die Platzverweisung.

            Gruß,

            Florian.

            • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
              Re^6: Platzverweis nach Lärmbelästigung

              Und wenn die Störung da ist, ist es meiner
              Meinung nach auch nicht unangemessen, die beendete Störung
              zumindest als konkrete Gefahr auch für die Zukunft zu
              bejahen.
              Für wie lange?

              Denn erfahrungsgemäß kann es nachts um zwei bei einer Party, auch wenn es momentan ruhig ist, wieder laut werden.
              Und schon sind die polizeilich erlaubten Maßnahmen
              "freigeschaltet" und eine davon ist die Platzverweisung.
              Außen können die verwiesenen Personen ebensogut Lärm verursachen.

            • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
              Re^7: Platzverweis nach Lärmbelästigung

              Hallo! Für wie lange?
              Na wohl bis zum nächsten Morgen. Denn erfahrungsgemäß kann es nachts um zwei bei einer Party, auch wenn es momentan ruhig ist, wieder laut werden.
              Und schon sind die polizeilich erlaubten Maßnahmen
              "freigeschaltet" und eine davon ist die Platzverweisung.
              Außen können die verwiesenen Personen ebensogut Lärm
              verursachen.
              Dann kann man sie immer noch dem Gewahrsam zuführen. Der Platzverweis ist da nuneinmal erst das mildere Mittel.

              Gruß,

              Florian.



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