Triebtäter geflohen

Von: , Frage gestellt am Sa, 4. Nov 2000

Hallo

Wir alle haben im Fernsehen und den Printmedien von dem
kürzlich entflohenen Triebtäter Schmökel etwas gesehen oder
gelesen.

Die ganz große Frage, die sich mir dabei stellt ist die folgende:
Wieso bekommt jemand Lockerung in Form von Freigang, der 1) als
gefährlich gilt und 2) schon mehrfach aus dem Vollzug geflohen
ist?

Daß 2 von 3 Bewachern Schmökel dann mit dessen Mutter und einem
Bewacher allein gelassen haben spricht meiner Meinung nach nicht
unbedingt für die Intelligenz der Bewacher.

Der Leiter der Wiesbadener Kriminologischen Zentralstelle meinte
heute in der Mainzer Allgemeinen Zeitung: "Die Rückfälligkeit
von Sexualstraftätern sei nicht so hoch, wie von der Bevölkerung
befürchtet. Die Bewachung Schmökels beim Freigang sei
ausreichend gewesen."
Und weiter: "Ein ganz grobes Versagen liege darin, daß die
Lockerung überhaupt gewährt worden sei."

Ist ja schön und gut, daß die Rückfälligkeit nicht so hoch ist,
wie allgemein befürchtet - aber ist nicht ein geflohener
Triebtäter schon schlimm genug?
Wird die Situation dadurch besser, daß nicht soviele fliehen,
wie die Bevölkerung befürchtet?

Das Sozialstaatsekretär Schirmer mit seinem Rücktritt die
politische Verantwortung übernimmt ist ja auch ganz nett.
Nur hilft es leider nicht, Schmökel wieder einzufangen.
Vielleicht wäre die Suche nach einer Lösung besser, als die Suche
nach einem Schuldigen.

So etwas soll und darf nicht vorkommen.
Fragt sich nur - warum ist es dann doch passiert?

Was meint Ihr dazu?

Gruß, masc

32 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 18 Minuten 1 hilfreich
    Nachtrag

    Nochmal Hallo

    Auszug eines Artikels aus der Internetausgabe des Focus:

    "Der Maßregelvollzug im brandenburgischen Neuruppin, in dem der Sexualverbrecher bis zu seiner Flucht untergebracht war, gerät durch ein psychiatrisches Gutachten von 1997 in die Kritik. Wie FOCUS berichtet, wollte die Klinikleitung den Patienten Schmökel noch vor dreieinhalb Jahren wegen seines widerstrebenden Verhaltens loswerden. Bei ihm sei eine „Therapiebereitschaft nicht erkennbar“, heißt es in dem Gutachten, das die geplante Verlegung des Patienten in eine Haftanstalt begründen sollte. Zudem bestehe in Neuruppin „kein günstiges therapeutisches Klima“ für Schmökel.

    Die zuständige Strafvollstreckungskammer gab eine weitere Untersuchung in Auftrag. Obwohl eine „psychopathologisch relevante Störung vorliegt, deren Behandlungsprognose als unsicher zu beurteilen ist“, empfahl der Facharzt Anfang 1998 den Verbleib in der Klinik. Das Ärzteteam fügte sich und gewährte dem Patienten begleiteten Ausgang. Diesen nutzte er zur Flucht."

    Gruß, masc

  2. Antwort von nach 14 Stunden 2 hilfreich
    § 35 III Strafvollzugsgesetz

    Der Rücktritt des Gesundheitsstaatssekretärs ist ein Bauernopfer. ER hatte die wenigsten Möglichkeiten, die Flucht des Schmökel zu verhindern.

    Der Sch. hatte auch keine "Lockerung" bekommen. Die ansonsten sehr wortreichen Beiträge überall sind gerade in DEM Punkt unpräzise. "Aus wichtigem Anlaß" kann ein Gefangener vom Anstaltsleiter Ausgang bekommen, § 35 I Strafvollzugsgesetz. Besteht Mißbrauchs- oder Fluchtgefahr, § 11 II StVollzG, dann wird der Gefangene "ausgeführt", § 35 III StVollzG, d.h. er wird ständig durch Wächter begleitet. Das ist bei Schmökel gemacht worden. Der Besuch der schwerkranken Mutter ist "wichtiger Anlaß". Den Häftling von drei Mann Wache zum Krankenbett der Mutter bringen lassen ist kein "Lockerung".

    Dann gehen zwei Mann Wache hinaus, um zu rauchen. Schmökel sticht den dritten Mann nieder und türmt. Mir ist daran nur rätselhaft
    a) wieso die beiden Raucher so nachlässig waren, obwohl sie wußten, wen sie auszuführen haben;
    b) wo Sch. das Messer her hatte.

    Django

    • Antwort von nach 16 Stunden hilfreich
      Re: § 35 III Strafvollzugsgesetz

      Hi Django Der Rücktritt des Gesundheitsstaatssekretärs ist ein
      Bauernopfer. ER hatte die wenigsten Möglichkeiten, die Flucht
      des Schmökel zu verhindern.
      Ganz klar. Fragt sich nur - was bringt's? Dann gehen zwei Mann Wache hinaus, um zu rauchen. Schmökel
      sticht den dritten Mann nieder und türmt. Mir ist daran nur
      rätselhaft
      a) wieso die beiden Raucher so nachlässig waren, obwohl sie
      wußten, wen sie auszuführen haben;
      b) wo Sch. das Messer her hatte.
      zu a) Vielleicht, weil sie eher Betreuer waren als Wächter und
      dachten, ihr Kollege macht das schon.
      zu b) Ich denke mal, in der Wohnung seiner Mutter dürfte es nicht
      allzu schwierig gewesen sein, an eines zu gelangen.

      Möglichkeit: Die Wächter unten dachten "er kann ja nicht raus,
      wir stehen ja vor der Haustür und der Kollege macht das schon".
      Der Wächter oben dachte "er kann ja nicht raus, meine Kollegen stehen ja unten vor der Haustür".

      Gruß, masc

  3. Antwort von nach 15 Stunden 4 hilfreich
    Re: rückfallquote 70%

    hallo!
    (A) nach neueren untersuchungen soll die rückfallquote bei sexualmördern bei ca. 70% liegen. natürlich ist da ein großer unsicherheitsfaktor drin. jedenfalls sind die super-optimistisachen daten aus den 70ern falsch. vermutlich kann man diese untersuchungen nur vor dem hintergrund der zeit verstehen (wie das bei geisteswissenschaften eben so ist): damals dachte man, der memsch sei überwiegend ein produkt der umwelt, also könne man den menschen "ändern".
    insofern hat die ideologie der 68er mit sicherheit einige dutzend bis hundert leute (insbes. frauen) das leben gekostet bzw. ihnen eine vergewaltigung usw. eingebracht.
    (B) das zentrale problem ist m.e., dass die sexualmörder im gegensatz zu anderen straftätern ziemlich gut darin sind, die psychologen zu täuschen. während andere straftäter mit einem geistigen defekt nämlich eher randständig sind (schläger usw) und ihre defekte kaum verbergen können, sind sexualstraftäter oft intelligent, sprachgewandt und von bürgerlicher Art. sie gehen oft scheinbar willig auf die therapie ein, passen sich sprachlich und verhaltensmäßig dem klinik-programm an und verschaffen den psychologen so ein erfolgserlebnis!
    das ergebnis: vollzugslockerungen etc.
    (C) letztlich kommt hinzu, dass die psychologie eine überaus unsichere sache ist. in den meisten fällen gibt es völlig widersprüchliche gutachten. während der eine den patienten für brandgefährlich hält, sieht der andere ihn als erfolgreich therapiert an. da die psychologen nach der rechtslage null risiko eingehen, wenn das gutachten sich als falsch erweist (immerhin ist es ja stets nur eine prognose!), geht ihnen ein positives gutachten natürlich leicht von dere hand.
    im übrigen haben nach meiner erfahrung viele psychologen ein etwas anderes verständnis vom sollen in der gesellschaft, etwa so wie punks oder neonazis ein anderes verständnis von normen haben. wo ich "normalo" mir denke: "das ist ja völlig irre!", liegt für psychologen oft nur ein leicht abweichendes verhalten vor.
    (D) bei der güterabwägung, ob eine vollzugslockerung ausgesprochen werden soll, befinden sich die psychologen wie auch die richter in einer psychologischen falle, denn die interessen eines konkreten menschen, der für sich werben kann, der als konkrete person vor einem steht, stehen gegen die sicherheitsinteressen einer anonymen masse mensch. wir menschen sind aber nun mal so gebaut, dass wir konkret denken, während uns abstrakte wahrscheinlichkeitsrechnungen fremd sind. daher werben hilfsorganisationen ja immer mit dem bild eines konkreten
    verhungernden kindes und nicht mit abstrakten katastrophen-zahlen. die gefahr, dass wieder eine frau vergewaltigt bzw. ermordet wird, "verdünnt" sich bei dieser abwägung auf ein statistisches millionstel pro kopf der bevölkerung - und das scheint uns tragbar. dabei wird aber vergessen, dass sich dieses millionstel für das tatsächliche opfer zu 1/1 konkretisiert, also zu seimem tod.
    mfg frank [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 16 Stunden hilfreich
      Re^2: rückfallquote 70%

      Hi Frank (C) letztlich kommt hinzu, dass die psychologie eine überaus
      unsichere sache ist. in den meisten fällen gibt es völlig
      widersprüchliche gutachten. während der eine den patienten für
      brandgefährlich hält, sieht der andere ihn als erfolgreich
      therapiert an. da die psychologen nach der rechtslage null
      risiko eingehen, wenn das gutachten sich als falsch erweist
      (immerhin ist es ja stets nur eine prognose!), geht ihnen ein
      positives gutachten natürlich leicht von dere hand.
      Nun, dann wäre es vielleicht an der Zeit, Psychologen für ihre
      Gutachten haftbar zu machen.
      Es kann doch nicht angehen, daß diese, wenn dann was passiert
      ist, auf die unsichere Psychologie berufen. wo ich "normalo" mir denke: "das ist ja völlig irre!",
      liegt für psychologen oft nur ein leicht abweichendes
      verhalten vor.
      Nun ja - jedem seine Meinung.
      Nur geht es im Ernstfall dabei leider um Menschenleben.
      Vielleicht wären sie vorsichtiger, wenn die Entflohenen
      anfangen würden, zuerst ihren Psychologen einen Besuch
      abzustatten.

      Gruß, masc

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Psychologenschelte

        Hi masc! Nun, dann wäre es vielleicht an der Zeit, Psychologen für ihre
        Gutachten haftbar zu machen.
        Es kann doch nicht angehen, daß diese, wenn dann was passiert
        ist, auf die unsichere Psychologie berufen.
        [...] Nur geht es im Ernstfall dabei leider um Menschenleben.
        Vielleicht wären sie vorsichtiger, wenn die Entflohenen
        anfangen würden, zuerst ihren Psychologen einen Besuch
        abzustatten.
        Klar, und Meteorologen sollte man in den Fluten ertränken, wenn sich der Nieselregen dann doch als Wolkenbruch herausgestellt hat :-o

        Im Ernst: könntest Du Dir vorstellen, daß noch jemand diesen Job machen würde, wenn er dabei immer mit anderthalb Beinen selbst im Knast stünde? Die naheliegende Folge: man läßt einfach keinen dieser chronisch unsicheren Kandidaten heraus - dann bleiben die eben alle im Bau. Dann braucht man eben keine psychologischen oder psychiatrischen Gutachten mehr.

        Beim einzelnen Gutachter anzusetzen, erscheint mir wenig sinnvoll. Die Resozialisierung ist ja wohl (im weitesten Sinne) gesellschaftlich gewollt - zunächst mal müßte man sich dann wohl von dieser Vorstellung (zumindest bei bestimmten Tätergruppen) verabschieden. Solange man das aber nicht tut, ist jede Prognose eben mit Unsicherheit belastet, und wie hier schon gesagt wurde: für das konkrete Opfer einer solchen "Fehlprognose" ist die Trefferquote der Prognosen ziemlich uninteressant.

        Gruß
        Michael

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Re: berufsrisiko

          hallo!
          das komische ist ja nur, dass in zahllosen anderen berufen sehr wohl für prognose-fehler gehaftet wird! wenn der klempner "prognostiziert", dass in der altbau-wand kein wasserrohr sei und die bude überschwemmt, dann haftet er dafür!
          mfg frank [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

          • Antwort von nach einem Tag hilfreich
            Re^2: berufsrisiko

            hallo!
            das komische ist ja nur, dass in zahllosen anderen berufen
            sehr wohl für prognose-fehler gehaftet wird! wenn der klempner
            "prognostiziert", dass in der altbau-wand kein wasserrohr sei
            und die bude überschwemmt, dann haftet er dafür!
            mfg frank
            Hi Frank,

            komisch ist das gar nicht. Ich habe ja nicht ganz zufällig den Meteorologen und nicht den Klempner als Vergleich genommen. Je komplexer ein System ist, desto schwieriger ist es, zukünftige Ereignisse zu prognostizieren. In der Altbauwand könnte ein Rohr sein, oder nicht, und es gibt gute Methoden, es gegebenenfalls zu lokalisieren. Der forensische Gutachter hat es mit der Psyche des Straftäters zu tun (und selbst wenn der sehr einfach gestrickt sein sollte, ist das auch noch ein äußerst "komplexes System").

            Außerdem: ich bin zwar ein vollständiger Laie in allen Fragen der Juristerei, aber ich denke doch mal, daß für den forensischen Gutachter auch eine Haftung im Falle nachgewiesener Fahrlässigkeit besteht, oder? Nur: eine positive Prognose für einen dann rückfällig werdenden Straftäter ist eben in der Regel nicht die Folge einer Fahrlässigkeit, sondern der Unzulänglichkeit der verfügbaren Diagnoseinstrumente.

            Gruß
            Michael

            • Antwort von nach 17 Tagen hilfreich
              Re^3: berufsrisiko

              hallo!
              das komische ist ja nur, dass in zahllosen anderen berufen
              sehr wohl für prognose-fehler gehaftet wird! wenn der klempner
              "prognostiziert", dass in der altbau-wand kein wasserrohr sei
              und die bude überschwemmt, dann haftet er dafür!
              mfg frank
              Hi Frank,

              komisch ist das gar nicht. Ich habe ja nicht ganz zufällig den
              Meteorologen und nicht den Klempner als Vergleich genommen. Je
              komplexer ein System ist, desto schwieriger ist es, zukünftige
              Ereignisse zu prognostizieren. In der Altbauwand könnte ein
              Rohr sein, oder nicht, und es gibt gute Methoden, es
              gegebenenfalls zu lokalisieren. Der forensische Gutachter hat
              es mit der Psyche des Straftäters zu tun (und selbst wenn der
              sehr einfach gestrickt sein sollte, ist das auch noch ein
              äußerst "komplexes System").

              Außerdem: ich bin zwar ein vollständiger Laie in allen Fragen
              der Juristerei, aber ich denke doch mal, daß für den
              forensischen Gutachter auch eine Haftung im Falle
              nachgewiesener Fahrlässigkeit besteht, oder? Nur: eine
              positive Prognose für einen dann rückfällig werdenden
              Straftäter ist eben in der Regel nicht die Folge einer
              Fahrlässigkeit, sondern der Unzulänglichkeit der verfügbaren
              Diagnoseinstrumente.
              Hi!

              Genau hier ist doch der Knackpunkt.
              Die Diagnostik ist unsicher, also sollte er lieber eingesperrt bleiben. Ist doch ganz einfach!
              Was interessiert es den Typen, den Schmökel ermordet hatte noch, ob seine Mutter krank ist???
              Ich meine damit, es ist mir scheißegal, ob Schmökel sein kranke Mutter noch mal sehen kann oder nicht! Hier geht es um den Schutz der Bevölkerung. Fertig aus!

              Gruß,

              Mathias
              Gruß
              Michael



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