Gedroht mit Anzeige / Bereich Verkehr

Von: , Frage gestellt am Di, 21. Nov 2000

Hallo Wissende,

es war schwierig zu entscheiden, Vier- & Mehrräder, Recht oder dieses hier.

Situation, fahre wie so oft meine Freundin von Arbeit abholen, es 'dunkelt'. Auf einer Zweispurigen Strasse (Mittelbebauung) ist die linke Spur kurz vor einer Kreuzung gesperrt wegen Bauarbeiten (märkische Spitze, Berlin-Marzahn) . Aus der verbleibenden rechten und der dazugekommenen Rechtsabbiegerspur werden drei Spuren gebildet: links, geradeaus, geradeausrechts. Stehe als vorderster auf besagter rechtesten Spur. Bei 'grün' fahre ich los, wie, durch die gelben Baustellenspurmarkierungen vorgegeben geradeaus, die Fahrzeuge von der 'nur geradeaus' Spur sollen mit einem leichten Linksbogen folgen, jenes tut der Wagen neben mir nicht. Ich konnte noch verlangsamen im Kreuzungsbereich und hinter ihm einscheren. Keine 5 Meter nach der Kreuzung blieb der Wagen stehen, trotz freier Strecke. Ich hupte, keine Reaktion. Ich stellte fest, der Fahrer telefonierte. So blieb er da mind. eine Minute, der nachfolgende Verkehr versagte es mir zu überholen.

Als dann von hinten alles frei war, fuhr ich langsam vorbei und schaute ihn an. Der Fahrer schaute mich grimmig an, als ich vorbei war, stand er noch ein paar Sekunden, rollte dann los und gab Lichthupe. So hielt ich dann und wartete auf ihn. Als er heran war, stieg ich aus und lief zu ihm.

Sein Fenster öffnete sich ein wenig, ein Mann mitte 50, vielleicht 60 schaute mich an und meinte, er werde mich anzeigen, da ich von einer Rechtsabbiegerspur geradeaus gefahren bin. Habe versucht zu argumentieren, war sinnlos, er beharrte auf seiner Meinung. Dummerweise habe ich mir sein Nummernschild nicht notiert. Bin dann noch ein Mal zurück, die Strassensituation begutachten, siehe da, die Spuraufteilung war dort noch immer wie schon seit vielen Wochen...

Später viel mir ein, wenn einem schon so gedroht wird, solle man als erstes die Anzeige machen.

ERSTENS: ist dies richtig, bringt das etwas
ZWEITENS: warum hätte ich ihn anzeigen sollen:
a) Verlassen der eigenen Spur ohne Blinken
b) 'Telefonieren beim Fahren
c) Behindern des Verkehrs durch Stehenbleiben im fliessenden Verkehr (war ebenfalls ohne Blinken)

Ich danke allen Geduldigen, die diesen langen Artikel gelesen haben und erst recht denen, die mir jetzt auch noch antworten...

MfG Dennis

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 35 Minuten 2 hilfreich
    Re: Gedroht mit Anzeige / Bereich Verkehr

    Hallo Dennis,

    nicht schön das Ganze. Aber wegen so einem Pillepalle die Amtsmaschinerie in Gang setzen? Vergiß' es lieber. Dabei kommt nichts heraus und es kostet mindestens Zeit und Nerven.

    Solltest Du selbst angezeigt werden (es gibt Zeitgenossen, die wegen jedem quer sitzenden Pfurz mit Anzeige drohen), bekommst Du einen Anhörungsbogen. Den füllst Du mit Deiner Darstellung aus und dann hat es sich.

    Gelassen bleiben!

    Gruß
    Wolfgang

    • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
      Re^2: Gedroht mit Anzeige / Bereich Verkehr

      Hallo Dennis,
      Solltest Du selbst angezeigt werden, bekommst
      Du einen Anhörungsbogen.
      Gelassen bleiben!
      Genauso sehe ich das auch. Der nette Zeitgenosse hat wohl mitbekommen, dass er einen Fehler gemacht hat und ist zum Zwecke der Einschüchterung erst einmal selbst zum Angriff übergegangen. Sozusagen ein Angstbeißer :-)
      Du bist Dir keiner Verfehlung bewußt - also ist Ruhe erste Bürgerpflicht. Alles andere würde für Dich außer zu Streß zu sonst keinem Ergebnis führen.

      Gruß Eckard.

  2. Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
    Re: Gedroht mit Anzeige / Bereich Verkehr

    Hallo Namensvetter,

    Ich hatte es im März auch mit einem Autofahrer zu tun. Als Ergebnis des Streitgespräches rammte er mir dann seine Fahrertür in meine Beifahrertür. MB 420SE gegen Toyota Starlet. Als Dank hatte ich eine Delle.

    Ich ging zur Polizei, zeigte Ihn an. Es kam eine Gegenanzeige, Ich hätte Ihn um sein Leben bedroht, u.a. was nicht stimmte. Der Absender: Ein Herr VON xy mit Beruf Verkehrsrechtsanwalt.

    Seiner Aussageschilderung nach, kann Ich davon ausgehen, daß er ein Charakterschwein Ohnegleichen ist. Ich konnte widerlegen und mußte als Zeuge vor Gericht. Wie es ausgegangen ist, weiß Ich nicht.

    Fazit: Wenn nix passiert ist, laß es wie es ist, oder du hast Zahlenmäßig ausreichende Zeugen, die Glaubwürdig sind. Ansonsten: LAß ES !!

    Dennis

  3. Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
    locker bleiben

    Hi Dennis,
    da kommt nix.Was soll Dir denn passieren?In der Zeit,in der ich noch als LKW-Fahrer gearbeitet habe,hatte ich jeden Tag mit solchen sprücheklopfenden Typen zu tun.Immer elastisch bleiben.
    Solche Typen drohen wie wild mit Anzeige und passieren tut nichts.
    Gruß Sebastian

  4. Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
    Re: Gedroht mit Anzeige / Bereich Verkehr

    Hallo Dennis, Später viel mir ein, wenn einem schon so gedroht wird, solle
    man als erstes die Anzeige machen.

    ERSTENS: ist dies richtig, bringt das etwas
    Dies ist insofern richtig, als daß man als Anzeigender und eventueller Zeuge vor Gericht in der besseren Situation ist. Denn als Angeklagter darf man erzählen was man will, während man als Zeuge unter Wahrheitspflicht steht; Falschaussagen können zu empfindlichen Strafen führen. Der Richter wird i.d.R der Aussage eines Zeugen mehr Glauben schenken. Somit sind Gegenanzeigen meist wirkungslos. ZWEITENS: warum hätte ich ihn anzeigen sollen:
    a) Verlassen der eigenen Spur ohne Blinken
    b) 'Telefonieren beim Fahren
    c) Behindern des Verkehrs durch Stehenbleiben im fliessenden
    Verkehr (war ebenfalls ohne Blinken)
    Nach Schilderung des Vorfalles auf dem Abschnitt hätte man Dir schon gesagt, was dort falsch gewesen sein könnte.

    Auch ich würde Dir allerdings nicht raten, hier anzuzeigen, allerdings kann man aber auch niemandem raten, anzuhalten und jemanden zur Rede zu stellen, daß kann schnell ausarten, gerade im Straßenverkehr.

    Gruß,
    Frank

  5. Antwort von nach 17 Stunden hilfreich
    Elementare Hundepsychologie...

    ...Köter die bellen, beißen nicht.

    Diese ganze Anzeigerei hat nur dann Sinn, wenn man grob genötigt, gefährdet oder angegriffen wurde, zuerst anzeigt und möglichst noch einen glaubwürdigen Zeugen (einen Dritten) beibringen kann.

    In dem von Dir geschilderten Fall, und ich muß zugeben, ich habe die Sache mit den Spuren nicht so ganz geschnallt, kommt dabei absolut gar nichts heraus, da Spuren im Baustellenbereich immer verwirrend sind. Außerdem hat doch er den Mist gebaut. Erzähle das ggF. dem Richter und er stellt das Verfahren ein, nachdem er Euch beide dafür angeschissen hat, daß Ihr die Gerichte mit so einem Mist belangt (Stichwort eines mir bekannten Richters: hat ja noch nicht mal geknallt!).

    Gruß,

    Mathias

    • Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
      Re: Elementare Hundepsychologie...

      Eine Anzeige hat nicht deswegen keinen Sinn, weil niemand genötigt wurde. Sie wird deswegen schwierig, weil die Beweislage unklar ist, nur das ist das Problem.

  6. Antwort von nach 19 Stunden hilfreich
    Dankeschön

    Hallo Wissende,

    Ich danke allen Geduldigen, die diesen langen Artikel gelesen haben und beantwortet haben hiermit noch ein Mal.

    Ich merke schon, Ihr seid Euch einig, solange nichts von seiner Seite passiert, sollte man bei so einer "Lapalie" (hat ja noch nicht mal geknallt) ruhig bleiben und nicht gleich nach Polizei schreien sollte (mal etwas überspitzt gesagt). Werde nun also warten in dem Glauben, da kommt eh nix.

    Mit dankenden Grüssen Euer Dennis

    • Antwort von nach 23 Stunden hilfreich
      Re: Dankeschön

      Hallo Dennis,

      ganz ehrlich: Wenn Ich jeden Anzeigen wollte, der mir mal die Vorfahrt m´nimmt, oder nicht rausläßt oder in der Bushaltestelle parkt, könnte Ich jeden Abend Endlospapier ausfüllen



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!