Tüv Papiere (HU/AU) vorzeigen bei Polizeikontrolle

Hallo,

muss man bei einer Polizeikontrolle die Tuev-Papiere (Untersuchungsbericht der HU und der AU) vorzeigen koennen oder reichen die Plaketten am Nummernschild und der Stempel im Fahrzeugschein?

Wie sieht es mit den Unterlagen der Gaspruefung bei LPG Fahrzeugen aus? (Ich meine nicht die 10-jaehrige Druckpruefung sondern die 2-jaehrige Dichtigkeitspruefung welche vom Tuev mit der HU mit gemacht wird und ohne die man keine HU bekommt).

Ich finde diese Papiere naemlich nicht und hoffe dass mir dies keine Probleme bereitet.

Gruss und Dank

Desperado

Hi,

keine Angst. Du brauchst ja bei einer Ausweiskontrolle auch nicht Deine Geburtsurkunde vorzeigen. Die Plakette und der Stempel sind ja der Nachweis der erfolgreich bestandenen HU.

K.

Hi!

Ich finde diese Papiere naemlich nicht und hoffe dass mir dies
keine Probleme bereitet.

Ob eine Mitführpflicht besteht kann ich nicht beantworten, doch ein Verlust dieser Papiere kann problematisch werden:

_AU = § 47a Abs. 4 StVZO:

(4) Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat die Prüfbescheinigung der für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde zur Prüfung auszuhändigen. Kann die Prüfbescheinigung nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten eine Zweitschrift von der untersuchenden Stelle zu beschaffen oder eine Abgasuntersuchung durchführen zu lassen.

HU = § 29 Abs. 10 StVZO

(10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. […]
Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen._

Gruß
Beowolf

Text auf der Rückseite meines HU/AU Prüfberichtes
Hi Desperado,

den Gesetzestext kann ich leider auch auf die SChnelle nicht finden.
Hier ein Auszug aus dem „kleingedruckten“ auf der Rückseite des Berichtes:

Bitte bewahren Sie den Hauptuntersuchungsbericht (HU-Bericht) bis zur nächsten HU sorgfältig auf, da er zuständigen Personen wie z.B. der Polizei oder der Zulassungsbehörde auf Verlangen zur Überprüfung auzuhändigen und bei der nächsten HU bzw. Nachprüfung zur Kontrolle der Mängelbeseitigung vorzulegen ist.

Soweit das Zitat.
Eine Zweitausfertigung kannst Du übrigens bei der Stelle, die die HU durchgeführt hat, bekommen.
Ein Verkauf des Fahrzeuges bedeutet auch die Übergabe der Papiere, da der Käufer sonst das Fahrzeug nicht anmelden kann.

Das Original habe ich auch in den Akten, fahre aber im KFZ eine Kopie spazieren.
Im Auto hat bisher niemand danach gefragt - beim Motorrad ist mir das allerdings schon passiert (Polizei). Hier hat aber die Kopie ausgereicht.

Viel Erfolg
Ulli

Gesetzestext
§ 47a Abgasuntersuchung (AU) - Untersuchung der Abgase von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen -
(1) …
(2) …
(3) …
(4) 1Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren.
2Der Fahrzeugführer hat die Prüfbescheinigung der für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde zur Prüfung auszuhändigen.
3Kann die Prüfbescheinigung nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten eine Zweitschrift von der untersuchenden Stelle zu beschaffen oder eine Abgasuntersuchung durchführen zu lassen.

Der Gesetzestext für die HU ist noch schwammiger.
Fakt ist, dass Du sie offensichtlich nicht mitnehmen musst - eine Mitnahme die Arbeit aber vereinfachen kann.

Dies nur hintendran… der Rest steht im unteren Beitrag!
LG Ulli