Wußtet Ihr schon:Schießen mit 'Pyros'in D verboten

Von: , Frage gestellt am Fr, 29. Dez 2000

Mal was neues, keine Frage sondern ein Hinweis:

Gemäß § 45 Waffengesetz darf in der Öffentlichkeit nicht geschossen werden (Tenor § 45).
Schießt man trotzdem, begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 10000.- geahndet werden kann.
Weiterhin werden sowohl die Waffe, als auch die Munition eingezogen.
Das gilt auch Sylvester. Die einzigen Ausnahmen sind Notlagen - als Abgabe von Notsignalen - und die Notwehr.

Dies nur als Hinweis an alle, die morgen fröhlich ihr Pyros wegballern und sich wundern, wenn sie plötzlich Ärger mit der Polizei haben.
Ansonsten guten Rutsch....

M.

P.S. dies ist ein Doppelposting in Recht

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    stimmt nicht! jedenfalls nicht immer!

    Hi Mike,
    leider kann ich derzeit nix genaues finden, aber in Deutschland ist nach meiner Erinnerung auch die Ausnahme für den Neujahrstag geregelt.

    gefunden habe ich immerhin:
    Donnerstag 28. Dezember 2000, 02:11 Uhr

    Verbraucher & Service

    Knallerei an Silvester erst ab 18.00 Uhr erlaubt

    Am Neujahrsmorgen muss Schluss sein

    Düsseldorf (AP) Am letzten Tag des Jahres jagen ganz Voreilige die ersten
    Böller oft schon am Nachmittag in die Luft. Offiziell erlaubt ist die Knallerei am
    31. Dezember allerdings erst ab 18.00 Uhr. Auf diese Vorschrift macht die Rechtschutzversicherung Arag
    aufmerksam. Bis 07.00 Uhr am Neujahrsmorgen dürfen Raketen und Heuler noch in den Himmel zischen, dann
    muss Schluss sein.

    Wenn ich die Grundlage für diese Ausnahme gefunden habe, dann melde ich mich nochmal!

    Ayla, noch ohne Knaller!

    • Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
      Stimmt doch - meine mit Pyros=Pistolen

      Hi Mike,
      leider kann ich derzeit nix genaues finden, aber in
      Deutschland ist nach meiner Erinnerung auch die Ausnahme für
      den Neujahrstag geregelt.

      gefunden habe ich immerhin:
      Donnerstag 28. Dezember 2000, 02:11 Uhr

      Verbraucher & Service

      Knallerei an Silvester erst ab 18.00 Uhr erlaubt

      Am Neujahrsmorgen muss Schluss sein

      Düsseldorf (AP) Am letzten Tag des Jahres jagen ganz
      Voreilige die ersten
      Böller oft schon am Nachmittag in die Luft. Offiziell
      erlaubt ist die Knallerei am
      31. Dezember allerdings erst ab 18.00 Uhr. Auf diese
      Vorschrift macht die Rechtschutzversicherung Arag
      aufmerksam. Bis 07.00 Uhr am Neujahrsmorgen dürfen
      Raketen und Heuler noch in den Himmel zischen, dann
      muss Schluss sein.

      Wenn ich die Grundlage für diese Ausnahme gefunden habe, dann
      melde ich mich nochmal!
      Ja, ja das stimmt schon bloß mit Pyro meinen die meisten die ich kenne (vielleicht ja nur in Berlin??) Schrckschußwaffen mit Aufsatz für "Knaller".
      Und die darf man nicht in der Öffentlichkeit verschießen, auch nich Sylvester.....


      Gruß,
      M.

      • Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
        Re: Stimmt doch - meine mit Pyros=Pistolen

        Hiho

        genau so ist es. Auch an Sylvester ist das abschießen von Pyros aus Schreckschusswaffen verboten außer man hat eine Genehmigung vom LKA 522. Diese wird jedoch nicht für die bloße " freude am Knall " ausgegeben. Wer es trotzdem macht und sich erwischen läßt, der kann sich von seiner Waffe und der Munition schonmal verabschieden. Die wird nämlich beschlagnahmt und unterliegt ausßerdem der Einziehung und wird deswegen auch nicht mehr zurückgegeben. Die Zuständigkeiten hierfür ergeben sich aus dem
        WaffG.

        Trotzdem komisch das die Sachen verkauft werden aber man nicht auf das Verbot seitens der Verkäufer hingewiesen wird. !!!!

        MfG [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!