Wußtet Ihr schon:Schießen mit 'Pyros'in D verboten
Von: , Frage gestellt am Fr, 29. Dez 2000
Mal was neues, keine Frage sondern ein Hinweis:
Gemäß § 45 Waffengesetz darf in der Öffentlichkeit nicht geschossen werden (Tenor § 45).
Schießt man trotzdem, begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 10000.- geahndet werden kann.
Weiterhin werden sowohl die Waffe, als auch die Munition eingezogen.
Das gilt auch Sylvester. Die einzigen Ausnahmen sind Notlagen - als Abgabe von Notsignalen - und die Notwehr.
Dies nur als Hinweis an alle, die morgen fröhlich ihr Pyros wegballern und sich wundern, wenn sie plötzlich Ärger mit der Polizei haben.
Ansonsten guten Rutsch....
M.
P.S. dies ist ein Doppelposting in Recht
