'Faulheit' oder Vorschrift und Diebesgut

Von: , Frage gestellt am Do, 11. Dez 2008

Hallo,

ich kombiniere mal mehrere Fragen zu einem fiktiven Fall.

Durch einen Kommunikationsfehler zeigt ein Unternehmen seinen Mitarbeiter an, dass er ein Laptop gestohlen hätte.

Polizei trifft MA in der Wohnung nicht an. Über die "Buschtrommel" erfährt er, dass Polizei da war und er geht zum Revier.

Dort wird der Grund genannt für den Besuch. Polizist wimmelt ihn ab, er müsse am Montag nochmal kommen, da Kollege den Fall aufgenommen hat.

Nun muss MA 1 Tag Urlaub nehmen, weil der Polizist nicht bereit war, die Angelegenheit zu bearbeiten.

Montags angekommen, passiert dann auch nichts, das Laptop wäre ohnehin nicht entgegengenommen worden.

Nun meine Fragen:
Kann ein Polizist darauf verweisen, dass ein anderer Kollege den Fall bearbeitet?
Wäre es dem Polizisten auch möglich gewesen die Akte zu ziehen, und sich des Falles anzunehmen?

Was passiert mit vermeintlichem Diebesgut, wenn der Dieb sich stellt?
Wird das grundsätzlich nicht "sichergestellt"?
Kann die Polizei die Annahme des Diebesgutes verwiegern, den "Dieb" laufen lassen obwohl eine Anzeige besteht?

Also mir kommt das etwas seltsam vor. Zumal unsere örtliche Polizei schon einige Hämmer brachte.

TM

16 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Minuten 1 hilfreich
    Re: 'Faulheit' oder Vorschrift und Diebesgut

    Nun meine Fragen:
    Kann ein Polizist darauf verweisen, dass ein anderer Kollege
    den Fall bearbeitet?
    Ja. Wäre es dem Polizisten auch möglich gewesen die Akte zu
    ziehen, und sich des Falles anzunehmen?
    Wohl weniger. In den meisten Revieren gibt es einen Ermittlungsdienst, der sich mit solcher Art Kriminalität beschäftigt. Und wenn der nicht da ist...
    Was passiert mit vermeintlichem Diebesgut, wenn der Dieb sich
    stellt? Wird das grundsätzlich nicht "sichergestellt"?
    Beschlagnahme des Diebesgutes nach § 111 b StPO. Sicherstellung nach § 94 ist nicht angebracht. Kann die Polizei die Annahme des Diebesgutes verwiegern
    Nein, allerdings sind die Rechtsvorschriften in Bezug auf Einziehung und Verfall nicht jedem Beamten geläufig, da Spezialwissen den"Dieb" laufen lassen obwohl eine Anzeige besteht?
    Sicher, Diebstahl alleine ist kein Haftgrund, wenn die Person feststeht
    Also mir kommt das etwas seltsam vor. Zumal unsere örtliche
    Polizei schon einige Hämmer brachte.

    Schein ein lokales Problem zu sein TM

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: 'Faulheit' oder Vorschrift und Diebesgut

      Erst mal danke! Kann die Polizei die Annahme des Diebesgutes verwiegern
      Nein, allerdings sind die Rechtsvorschriften in Bezug auf
      Einziehung und Verfall nicht jedem Beamten geläufig, da
      Spezialwissen
      Das verstehe ich nicht.
      Es gebietet doch schon die Logik und gesunder Menschenverstand, dass ich den "Dieb" auch wenn er sich freiwillig gestellt hat, einfach wieder mit dem zur Anzeige gebrachten gestohlenen Gegenstand laufen lassen darf. den"Dieb" laufen lassen obwohl eine Anzeige besteht?
      Sicher, Diebstahl alleine ist kein Haftgrund, wenn die Person
      feststeht
      Ok, hätte ich mir eingentlich denken können. Also mir kommt das etwas seltsam vor. Zumal unsere örtliche
      Polizei schon einige Hämmer brachte.

      Schein ein lokales Problem zu sein
      Habe mir schon überlegt, ob ich den Vorgesetzten ausfindig mache, und mit dem Mal ein Gespräch führe, wie sich seine jungs so aufführen. Ich gehe davon aus, dass sich die wenigsten Bürger die Mühe machen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu schreiben. Daher weiß er davon evtl. nichts. Ob es aber was bringen würde, ist die andere Frage.

      Zumal ich denke, es sind viele Bürger derart autoritätsfürchtig, dass sie sich einiges von einem Polizisten gefallen lassen und sich auch nicht trauen gegen ihn vorzugehen.

      Wie ist deine Einschätzung? Wer von der Polizeibehörde könnte denn daran interessiert sein, dass sich die Beamten den Bürgern gegenüber anständig verhalten?

      TM

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: 'Faulheit' oder Vorschrift und Diebesgut

        Das verstehe ich nicht.
        Es gebietet doch schon die Logik und gesunder
        Menschenverstand, dass ich den "Dieb" auch wenn er sich
        freiwillig gestellt hat, einfach wieder mit dem zur Anzeige
        gebrachten gestohlenen Gegenstand laufen lassen darf.

        Stimmt, du hast recht.
        Habe mir schon überlegt, ob ich den Vorgesetzten ausfindig
        mache, und mit dem Mal ein Gespräch führe, wie sich seine
        jungs so aufführen. Ich gehe davon aus, dass sich die
        wenigsten Bürger die Mühe machen, eine
        Dienstaufsichtsbeschwerde zu schreiben. Daher weiß er davon
        evtl. nichts. Ob es aber was bringen würde, ist die andere
        Frage.
        Zumal ich denke, es sind viele Bürger derart
        autoritätsfürchtig, dass sie sich einiges von einem Polizisten
        gefallen lassen und sich auch nicht trauen gegen ihn
        vorzugehen.
        Ich nicht, ich stänker gegen jeden. ;-) Wie ist deine Einschätzung? Wer von der Polizeibehörde könnte
        denn daran interessiert sein, dass sich die Beamten den
        Bürgern gegenüber anständig verhalten?
        Jeder Vorgesetzte ist froh, wenn ihm Missstände zur Kenntnis gelangen. Um einen Missstand abzustellen, muss man ihn erst einmal kennen. Von daher sind die meisten Vorgesetzten (auch ausserhalb der Polizei) froh auch über negatives Feedback.



        Gruss

        Iru

        • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: 'Faulheit' oder Vorschrift und Diebesgut

          Ich nicht, ich stänker gegen jeden. ;-)
          Aber doch hoffentlich auch gegen dir höher gestellte, und nicht gegen die unschuldigen Bürger ;-) Jeder Vorgesetzte ist froh, wenn ihm Missstände zur Kenntnis
          gelangen. Um einen Missstand abzustellen, muss man ihn erst
          einmal kennen. Von daher sind die meisten Vorgesetzten (auch
          ausserhalb der Polizei) froh auch über negatives Feedback.
          Dann werde ich das wohl wirklich mal in Angriff nehmen. Eine alte, nicht abgegebene 3-seitige Beschwerde habe ich sogar noch in meinem Archiv. Der Beamte hatte Glück, dass er sich mit mir geeinigt hat, und den Strafzettel zerknüllte ;-)
          Und der Rest, den ich so zu erzählen habe ist auch recht interessant.

          TM

          • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: 'Faulheit' oder Vorschrift und Diebesgut

            Ich nicht, ich stänker gegen jeden. ;-)
            Aber doch hoffentlich auch gegen dir höher gestellte, und
            nicht gegen die unschuldigen Bürger ;-)

            Gegen Unschuldige sowieso nicht...


            ...aber wer ist schon unschuldig?


            mit augenzwinkerndem Gruss

            Iru

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: 'Faulheit' oder Vorschrift und Diebesgut

        Zumal ich denke, es sind viele Bürger derart
        autoritätsfürchtig, dass sie sich einiges von einem Polizisten
        gefallen lassen und sich auch nicht trauen gegen ihn
        vorzugehen.
        In Brett Allgemeine Rechtsfragen beklagt derzeit jemand genau das Gegenteil; Autoritäten würden nicht mehr anerkennt, die Gewalt gegen die Polizei nehme zu usw.

        Jedenfalls kannst du grundsätzlich davon ausgehen, dass Dienstaufsichtsbeschwerden ernst genommen und auch vernünftig bearbeitet werden. Auf einem anderen Blatt steht die Frage, ob sich hier wirklich jemand falsch verhalten hat. Und: Natürlich ist es auch mal denkbar, dass derjenige, der die Dienstaufsichtsbeschwerde bearbeitet, selbst Fehlverhalten an den Tag legt und sie vielleicht nicht "ordentlich" genug bearbeitet.

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: 'Faulheit' oder Vorschrift und Diebesgut

          In Brett Allgemeine Rechtsfragen beklagt derzeit jemand genau
          das Gegenteil; Autoritäten würden nicht mehr anerkennt, die
          Gewalt gegen die Polizei nehme zu usw.
          Da werde ich doch gleich mal nachlesen. Auf einem anderen Blatt steht die Frage, ob
          sich hier wirklich jemand falsch verhalten hat.
          ich dachte diese Frage war eindeutig geklärt, dass das "Diebesgut" hätte in Verwahrung genommen werden müssen. (Bitte nicht auf Fachbegriffe festlegen). ist es auch mal denkbar, dass derjenige, der die
          Dienstaufsichtsbeschwerde bearbeitet, selbst Fehlverhalten an
          den Tag legt und sie vielleicht nicht "ordentlich" genug
          bearbeitet.
          Klar, sind ja Menschen und keine Maschinen.

          TM

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^5: 'Faulheit' oder Vorschrift und Diebesgut

            ich dachte diese Frage war eindeutig geklärt, dass das
            "Diebesgut" hätte in Verwahrung genommen werden müssen. (Bitte
            nicht auf Fachbegriffe festlegen).
            Ich lege mich auf gar nichts fest, weil ich es nicht weiß. "Müssen"... hm... keine Ahnung. SINNVOLL klingt es schon ;-) ist es auch mal denkbar, dass derjenige, der die
            Dienstaufsichtsbeschwerde bearbeitet, selbst Fehlverhalten an
            den Tag legt und sie vielleicht nicht "ordentlich" genug
            bearbeitet.
            Klar, sind ja Menschen und keine Maschinen.
            Ich wollte damit sagen, dass es auch schlicht und ergreifend schlechte Polizisten gibt. Man kann überall und jederzeit im Leben an Leute geraten, die ihren Job nicht richtig machen. Das ist auch bei der Polizei so. Ein Grund, von geeigneten Maßnahmen von vornherein abzusehen, ist das nicht.

            Levay

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^6: 'Faulheit' oder Vorschrift und Diebesgut

              ich dachte diese Frage war eindeutig geklärt, dass das
              "Diebesgut" hätte in Verwahrung genommen werden müssen. (Bitte
              nicht auf Fachbegriffe festlegen).
              Ich lege mich auf gar nichts fest, weil ich es nicht weiß.
              "Müssen"... hm... keine Ahnung. SINNVOLL klingt es schon ;-)

              Hallo Levay,

              das "Müssen" kannst du ableiten aus dem § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB. Daraus ergibt sich die Pflicht für die Polizei, das Erlangte (hier das Diebesgut) zu beschlagnahmen. Wird es unterlassen und das Diebesgut ist danach nicht mehr für den Geschädigten zu sichern, müsste u.U. die Polizei für den Schaden haften.
              Dass es sinnvoll ist, das steht ausser Frage.


              Gruss

              Iru



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