Hausdurchsuchung

Hi Experten,

habe mir am Freitag „den Alten“ angeschaut. Da gingen drei Polizisten und stellten eine nicht allzukleine 4-Zimmer-Wohnung auf den Kopf (=Hausdurchsuchung).

War das eine realistische Darstellung oder anders gefragt: mit viel Leuten erledigt die Polizei eine solche Aufgabe?

Tom

Hab ich nicht gesehen, hab aber schon durchsuchungen mit 2 Beamten o mit zehn Beamten in vergleichbaren wohnungen gemacht.
Hängt allein von taktischen Gesichtspunkten ab.

Wie sehr die Wohnung „verwüstet“ wird hängt vom Zweck der Maßnahme ab und dem Grunssatz der Verhältnismäßigkeit ab.

Alles in allem sind Krimis praktisch NIE realistisch, deshalb seh ich sie mir nie an.

M.

TV-Realität
Hi Tom,

wie Mike schon sagte, hängt es alles von den Umständen ab. Sicher geht aber die Polizei anders bei der Durchsuchung einer Wohnung eines renitenten - womöglich bewaffneten - Drogendealers bzw. eines Bordells vor als bei einer solchen bei einem, na sagen wir mal, Versicherungsbetrüger. Im ersteren Fall werden die Herrschaften sicherlich mit einem halben MEK, im zweiten Fall vermutlich nur mit zwei Beamten und einem Mitarbeiter der Gemeinde anrücken.

Grundsätzlich läuft eine Durchsuchung (zumindestens in Berlin) natürlich ganz anders ab, als in dem peinlichen Beispiel in ‚Der Alte‘. Ich persönlich habe mich über diese Darstellung vor Lachen gekringelt.

So sah es aus : es klingelt, Oma (= Mutter des Verdächtigen?) macht auf, bekommt einen Zettel in die Hand gedrückt, wird zur Seite geschoben, drei Kerle latschen mit grimmigen Gesichtern wortlos in die Wohnung, verteilen sich in den Räumen und stellen die Bude auf dem Kopf.

So sieht es im richtigen Leben aus : es klingelt, Oma macht die Tür auf, die drei Kerle stellen sich als Mitarbeiter der Polizei vor (sinnvollerweise übernimmt nur einer das Reden, sonst gibt es Chaos), weisen sich aus, informieren Oma darüber, daß in der Angelegenheit XY ein Durchsuchungsbeschluß für die Räume vorliegt und händigen ihr eine Ausfertigung dieses Beschlusses aus. Und zwar immer im Original, nicht etwa einen kopierten Wisch und selbstverständlich auch keine Rechnung der Autovermietung; diese Masche funktioniert nur bei Schimanski.:smile: Die Oma wird darüber aufgeklärt, daß es ihr freisteht, eigene Zeugen (die vertraute Nachbarin oder sonstwen) hinzuzuziehen. Verzichtet sie auf diese Möglichkeit, wird es später im Protokoll festgehalten. Ist kein Staatsanwalt bzw. kein Richter dabei (wann sind die das schon?), muß ein Mitarbeiter der Gemeinde (darf aber weder ein Polizist noch Mitarbeiter der StA sein, meistens sind es Leute vom Bezirksamt) bei der Durchsuchung anwesend sein. Ausschwärmen in alle Himmelsrichtungen gleichzeitig ist auch nicht. Schon in eigenem Interesse bestehen die meisten Polizisten sogar darauf, daß die betroffene Person in dem jeweiligen Raum anwesend ist, nicht daß es später heißt, irgend etwas sei weggekommen. Falls Unterlagen gefunden werden, ist es auch nicht so, daß die Polizisten darin herumschnüffeln dürfen. Das darf nur der Staatsanwalt, außer der Betroffene ist mit der Durchsicht einverstanden. Falls nicht landen die Dinger in einem Umschlag, der versiegelt wird.

Ist die Maßnahme beendet, gibt Oma in dem Durchsuchungsprotokoll nachfolgende Erklärungen ab:

  • Durchsuchung freiwillig / nicht freiwillig gestattet
  • Wurde evtl. auf Hinzuziehung von Zeugen verzichtet
  • Ist etwas mitgenommen worden
  • Ist etwas beschädigt worden

Im Gegensatz zu Mike schaue ich mir Krimis ganz gerne an, schließlich braucht der Mensch auch mal etwas zum Grinsen und zum Lästern. Da gibt es Durchsuchungs befehle *grins*, Unterlagen, etc., werden grundsätzlich beschlagnahmt (natürlich purer Unsinn, wenn die Dinger freiwillig herausgegeben werden) *nochmalgrins*, Kissen werden aufgeschlitzt, Schranktüren rausgerissen und was weiß ich…

Na ja, ist halt TV-Realität, sonst würde es ja kein Mensch sehen wollen.

So long

Tessa

Gesetzbuch- u. Fantasierealität
Netter Versuch…

wie Mike schon sagte, hängt es alles von den Umständen ab.
Sicher geht aber die Polizei anders bei der Durchsuchung einer
Wohnung eines renitenten - womöglich bewaffneten -
Drogendealers bzw. eines Bordells vor als bei einer solchen
bei einem, na sagen wir mal, Versicherungsbetrüger. Im
ersteren Fall werden die Herrschaften sicherlich mit einem
halben MEK,

-) Was ist denn ein halbes MEK?

Aber lassen wir das, Spezialeinheiten, wie immer sie auch heißen, werden nur bei ganz heißen Fällen rangezogen, sonst wären die in Berlin ja nur mit Durchsuchen beschäftigt.
Für ein popliges Bordell werden die fast nie geholt, für den Dealer nur in extremen Fällen…

im zweiten Fall vermutlich nur mit zwei Beamten

und einem Mitarbeiter der Gemeinde anrücken.

Hab noch nie einen „Mitarbeiter der Gemeinde“ gesehen.

Grundsätzlich läuft eine Durchsuchung (zumindestens in Berlin)
natürlich ganz anders ab, als in dem peinlichen Beispiel in
‚Der Alte‘. Ich persönlich habe mich über diese Darstellung
vor Lachen gekringelt.

Stimmt.

So sah es aus : es klingelt, Oma (= Mutter des
Verdächtigen?) macht auf, bekommt einen Zettel in die Hand
gedrückt, wird zur Seite geschoben, drei Kerle latschen mit
grimmigen Gesichtern wortlos in die Wohnung, verteilen sich in
den Räumen und stellen die Bude auf dem Kopf.

So sieht es im richtigen Leben aus : es klingelt, Oma
macht die Tür auf, die drei Kerle stellen sich als Mitarbeiter
der Polizei vor (sinnvollerweise übernimmt nur einer das
Reden, sonst gibt es Chaos), weisen sich aus, informieren Oma
darüber, daß in der Angelegenheit XY ein Durchsuchungsbeschluß
für die Räume vorliegt und händigen ihr eine Ausfertigung
dieses Beschlusses aus. Und zwar immer im Original, nicht etwa
einen kopierten Wisch und selbstverständlich auch keine
Rechnung der Autovermietung; diese Masche funktioniert nur bei
Schimanski.:smile:

Bis hier ok…

Die Oma wird darüber aufgeklärt, daß es ihr
freisteht, eigene Zeugen (die vertraute Nachbarin oder
sonstwen) hinzuzuziehen. Verzichtet sie auf diese Möglichkeit,
wird es später im Protokoll festgehalten. Ist kein
Staatsanwalt bzw. kein Richter dabei (wann sind die das
schon?), muß ein Mitarbeiter der Gemeinde (darf aber weder ein
Polizist noch Mitarbeiter der StA sein, meistens sind es Leute
vom Bezirksamt) bei der Durchsuchung anwesend sein.

Wo hast Du das denn gesehen, na gut, hab noch nie eine Durchsuchung mit Beschluß mitgemacht, vielleicht zieht man da den Mitarbeiter der Gemeinde hinzu, aber setz den Leuten nicht solche Flausen in den Kopf.
Die einzige wesentlich Formvorschrift ist § 105II StPO, wonach, WENN MÖGLICH, ein Zeuge hinzugezogen werden muß. Es ist nicht möglich wenn z.B. alle schlafen, oder sich die ersten gefragten weigern, die Durchsuchung ist für den Zeugen zu gefährlich etc., man muß nur begründen warum es nicht mölich war. Auch darf der Beschuldigte sich die Zeugen nicht selbst aussuchen, nur wenn die Beamten das zulassen.

JETZT DAS WICHTIGSTE:
Ich weiß ja, das Du Dich hier auf das „Der Alte“ Bsp. beziehst, aber die seltensten Durchsuchungen werden mit Beschluß durchgeführt. Meist wird wegen Gefahr im Verzuge, also die Erlangung eines Beschlusses dauert zu lange, so daß der Zweck der Maßnahme gefährdet würde, ohne Beschluß durchsucht.
Leider denken einige Mensch, weil sie immer was von Durchsuchungsbefehl hören, sie müssen die Polizei nicht reinlassen und das kann dann sehr weh tun, weil die Maßnahmen mit Zwang gegen den Willen der Person durchgesetzt werden.

Ausschwärmen in alle Himmelsrichtungen gleichzeitig ist auch
nicht.

Das ist nicht verboten. Wie soll denn das laufen wenn Du mit 20 Beamten durchsuchst? sollen die alle den selben Schrank durchsuchen?

Schon in eigenem Interesse bestehen die meisten
Polizisten sogar darauf, daß die betroffene Person in dem
jeweiligen Raum anwesend ist, nicht daß es später heißt,
irgend etwas sei weggekommen.

Manchmal klappt das. Aber dafür ist ja auch das Protokoll, wo bestätigt wird, daß nix weggekommen worden ist.

Falls Unterlagen gefunden
werden, ist es auch nicht so, daß die Polizisten darin
herumschnüffeln dürfen.

Nicht ganz richtig.
Eine Grobsichtung ist erlaubt um beweiserhebliche Papiere von anderen zu trennen, wenn allerdings z.B. nach den Geschäftsakten 99 gesucht wird und da steht ein Ordner mit dieser Aufschrift rum, darf der nicht durchgesehen werden.

Das darf nur der Staatsanwalt, außer
der Betroffene ist mit der Durchsicht einverstanden. Falls
nicht landen die Dinger in einem Umschlag, der versiegelt
wird.

Stimmt. Umschlag is bei ganzen Lkwladungen von Papieren aber auch schlecht.

Ist die Maßnahme beendet, gibt Oma in dem
Durchsuchungsprotokoll nachfolgende Erklärungen ab:

  • Durchsuchung freiwillig / nicht freiwillig gestattet
  • Wurde evtl. auf Hinzuziehung von Zeugen verzichtet
  • Ist etwas mitgenommen worden
  • Ist etwas beschädigt worden

Im Gegensatz zu Mike schaue ich mir Krimis ganz gerne an,
schließlich braucht der Mensch auch mal etwas zum Grinsen und
zum Lästern. Da gibt es Durchsuchungs befehle *grins*,
Unterlagen, etc., werden grundsätzlich beschlagnahmt

Tut mir leid, aber das schent bei Dir n kleines bischen so zu sein als ob n Blinder über schräge Farbtöne lästert…

  • Nich böse sein…

(natürlich purer Unsinn, wenn die Dinger freiwillig
herausgegeben werden)

Das ist z.B. kein Unsinn wenn die Gegenstände der Einziehung/dem Verfall unterliegen. Dann müssen sie Beschlagnahmt werden, ob freiwillig o nicht.

*nochmalgrins*, Kissen werden

aufgeschlitzt, Schranktüren rausgerissen und was weiß ich…

Warum nicht, kommt doch auf den Zweck der Durchsuchung an man nennt das im Bericht durchsuchungsbedingte Unordnung.

Na ja, ist halt TV-Realität, sonst würde es ja kein Mensch
sehen wollen.

So long

Baby +lol+

M.