Tonfa - Rechtliche Lage?
Von: , Frage gestellt am Mi, 22. Aug 2001
Ich habe weiter unten gelesen, dass jemand fragte, ob Telskopschlagstöcke erlaubt sind oder nicht. Meine Frage ist dasselbe, nur im Bezug auf Tonfas.
Dazu muß ich erklären, dass ich eine Ausbildung an diesen Geräten hatte (bei den Feldjägern). Da ein Freund vorgestern auf dem Nachhauseweg vo mehreren Leuten aus dem Auto gezogen und überfallen worden ist, überlege ich mir, ob ich mir nicht einen Tonfa zulegen sollte, um mich notfalls wehren zu können. Wenn es mehrere Täter sind, ist die Verhältnismäßigkeit bei Notwehr meiner Meinung nach gegeben. Wie ist es also? Darf ich mir einen Tonfa zulegen, und (im Auto) mit mir führen?
