Re: Freisprechanlagenpflicht und Funkgeraete....
Danke Stephan für die Antwort, ich habe es mir gleich kopiert - für dumme Nachfragen, Gruß Christel
verloren (lizenziert seit 04.1974). Nun folgende Frage: dürfen
wir eigentlich auch nur mit Kopfhörer funken? Habe irgendwie
in der CQ-DL keinen Artikel bemerkt - oder überlesen? Noch
Saemtliche Funkgeraete sind in diesem Gesetz explizit
ausgenommen,
dazu zaehlen ausser den Funkamateuren auch die CB-Funker, die
Taxi-Fahrer, jeglicher Betriebsfunkanwender und natuerlich
auch
die BOS.
Das wurde mit der Begruendung durchgesetzt, dass es Menschen
leichter faellt ein billiges Mikrofon fallen zu lassen, als so
ein Edel-Mobiltelefon, ausserdem ist die Zahl der Funkenden
Bevoelkerung wesentlich kleiner, als die der
Mobiltelefonierer.
73 es awdl (l = lesen... ;) )
Stephan
DG7NGN