MOD: eMail-Account zur Zeit down....

Von: , Frage gestellt am Mi, 11. Apr 2001

moings....

wollt nur kurz loswerden, dass mein normaler
eMail-Account (siehe oben) zur Zeit down ist...

wichtige Mails bitte an: [E-Mail-Adresse entfernt]

Servutz
Stephan

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: MOD: eMail-Account zur Zeit down....

    Moin Stephan, habe gerade Deinen Artikel entdeckt. Habe seit ein paar Jahren leider den Anschluß an die neue Techník verloren (lizenziert seit 04.1974). Nun folgende Frage: dürfen wir eigentlich auch nur mit Kopfhörer funken? Habe irgendwie in der CQ-DL keinen Artikel bemerkt - oder überlesen? Noch habe ich kein Gerät,da defekt, aber es ist ja von Interesse, wenn ich mir auf dem flohmarkt wieder eines zulege.
    73 + 88 Christel [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 23 Stunden 1 hilfreich
      Freisprechanlagenpflicht und Funkgeraete....

      moings.... verloren (lizenziert seit 04.1974). Nun folgende Frage: dürfen
      wir eigentlich auch nur mit Kopfhörer funken? Habe irgendwie
      in der CQ-DL keinen Artikel bemerkt - oder überlesen? Noch
      Saemtliche Funkgeraete sind in diesem Gesetz explizit ausgenommen,
      dazu zaehlen ausser den Funkamateuren auch die CB-Funker, die
      Taxi-Fahrer, jeglicher Betriebsfunkanwender und natuerlich auch
      die BOS.
      Das wurde mit der Begruendung durchgesetzt, dass es Menschen
      leichter faellt ein billiges Mikrofon fallen zu lassen, als so
      ein Edel-Mobiltelefon, ausserdem ist die Zahl der Funkenden
      Bevoelkerung wesentlich kleiner, als die der Mobiltelefonierer.

      73 es awdl (l = lesen... ;) )

      Stephan
      DG7NGN

      • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
        Re: Freisprechanlagenpflicht und Funkgeraete....

        Danke Stephan für die Antwort, ich habe es mir gleich kopiert - für dumme Nachfragen, Gruß Christel verloren (lizenziert seit 04.1974). Nun folgende Frage: dürfen
        wir eigentlich auch nur mit Kopfhörer funken? Habe irgendwie
        in der CQ-DL keinen Artikel bemerkt - oder überlesen? Noch
        Saemtliche Funkgeraete sind in diesem Gesetz explizit
        ausgenommen,
        dazu zaehlen ausser den Funkamateuren auch die CB-Funker, die
        Taxi-Fahrer, jeglicher Betriebsfunkanwender und natuerlich
        auch
        die BOS.
        Das wurde mit der Begruendung durchgesetzt, dass es Menschen
        leichter faellt ein billiges Mikrofon fallen zu lassen, als so
        ein Edel-Mobiltelefon, ausserdem ist die Zahl der Funkenden
        Bevoelkerung wesentlich kleiner, als die der
        Mobiltelefonierer.

        73 es awdl (l = lesen... ;) )

        Stephan
        DG7NGN

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