Hi Heinrich,
Wir diskutieren gerade im Freundeskreis darüber, ob eine
Kriegserklärung immer eine einseitige Erklärung ist oder ob
der Staat, dem der Krieg erklärt wurde, darauf mit einer
Gegen-Kriegserklärung reagieren muß
Eine Kriegserklärung berechtigt einen Staat, Feindseligkeiten gegen ihren Adressaten zu eröffnen. Ein entsprechendes Dokument muss rechtswirksam zugestellt worden sein, damit es ab gehen kann. (Botschafter einbestellen, Ende der eigenen Geduld heucheln und Schrieb rüberreichen) Gegenzeichnung resp. "Gegen-Kriegserklärung" hat rechtlich keine weitere Bedeutung. Könnte allenfalls politisch als Sache der Ehre in Betracht kommen.
(Wichtig z.B. wenn ein Verbündeter eines Aggressionsopfers meinte, sich drücken zu können und vom Aggressor eine KE bekommt. Dann hätte Gegen-KE einen Sinn, um den Drückebergereiversuch zu vertuschen, hat eh nichts gebracht, und dann am besten gleich noch rückdatieren, damit es möglichst heldenhaft aussieht.)
Es kommt immer auf die Interessen an. Wenn z.B. Italien der SU 1940 nach deren Überfall auf Finnland den Krieg erklärt hätte, dann hätte die SU mit Sicherheit versucht, die Annahme zu sabotieren, um den Italienern zu helfen, das mal zu "vergesssen" und dem Paktpartner RAM Ribbentrop Peinlichkeiten zu ersparen.
Tatsächlich waren einige feurige Jungfaschisten per Schiff Richtung Finnland zum Winterurlaub unterwegs und wurden auf halber Strecke in deutschen Häfen (pakttreu) interniert.
Auch technische Fragen sind wichtig. Kann das gegnerische Terrirorium überhaupt mit Feindseligkeiten erreicht werden?
Ich glaube, die Thatcher wird Argentinien wohl zum Falklandkrieg denselben erklärt haben. Angenommen, es hätte eine Wahl in GB gegeben, mit einem Ergebnis noch vor Eintreffen der Flottte im Südatlantik. Dann wäre es klug von den Argentiniern gewesen, auf gar keinen Fall eine eigene feurige Erklärung abzugeben, weil vielleicht eine neue UK-Regierung vom Krieg wieder Abstand genommen hätte.
War es früher (als man bei Kriegserklärungen noch starken
formalen diplomatischen Zwängen unterlag) möglich, eine
Kriegserklärung schlichtweg abzulehnen (z.B. Annahme der
Kriegserklärung verweigert)?
Die Frage ist, wie ernsthaft mit Feindseligkeiten zu rechnen ist und wer welche Tatsachen schaffen kann. Im Mittelalter gab es sog. Fehden, die so ähnlich wie Duelle funktionierten. Wer sich beleidigt fühlte, warf dem Kontrahenden einen Fehdehandschuh vor die Füsse und der hatte die Wahl, in aufzuheben oder "ehrlos" zu bleiben. Wie beim Duell.
Diese Mechanik der Fehde ist rethorisch interessanterweise von Israels Ex-Botschafter Primor benutzt worden, nachdem israelische Sicherheitsleute drei Kurden im bzw. vor dem Berliner Konsulat erschossen hatten. Primor sagte an die Kurden gerichtet damals: "Wir haben keine Fehde mit den Kurden" und das war ebenso klug (beide sind mit eigenen "Erbfeinden" vollkommen ausgelastet) wie makaber (Kurden waren umgekommen, nicht Israelis) das zu sagen.
Der Unterschied zwischen Krieg und Fehde dürfte bei ethnischen Auseinandersetzungen a la Balkan, Kaukasus und Mittelost von Belang sein, wo möglicherweise "Kriegserklärungen" auch aus "innenpolitischen" Gründen abgegeben werden ohne dass sie durch die inneren Machtverhältnisse gedeckt sind. Wenn z.B. ein "Putschist" dem Nachbarstamm den Krieg erklärt, noch bevor er richtig im Sattel sitzt, dann ist es möglicherweise klug, ihn zu "überhören" damit er auch gar nicht erst richtig Fuss fassen kann.
Klingt zwar blöde, aber wer weiß,
was die sich alles aus edel-gesellschaftlichen Gründen haben
einfallen lassen (bekanntlich schoß man auch nicht auf höhere
Offiziere, weil sich das nicht ziemt - wer soll denn dann für
Ordnung auf dem Schlachtfeld sorgen? <g>)
Bei den modernen "asymetrischen" Konflikten gibt es sowohl besondere Eskalations- wie Deeskalationschancen verglichen mit den alten mechanischen Regularien der Staatenwelt.
Grüße
Thomas