eichmann prozess 1961

Von: , Frage gestellt am Mo, 26. Aug 2002

hallo!
ich habe neulich im fernsehen einen sehr interessanten zusammenschnitt des eichmann-prozesses aus dem jahre 1961 gesehen.
leider habe ich wahrscheinlich zu spät eingeschaltet, so dass ich die vorweggenommene urteilsverkündung nicht verfolgen konnte.
nun würde mich interessieren, wie eben diese ausgesehen hat? wer kennt nähere details zu diesem thema?
für eure bemühungen bedanke ich mich schon jetzt.
herzlichst
katha

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 5 hilfreich
    Re: eichmann prozess 1961



    Hallo !

    Eichmann-Prozeß in Jerusalem
    In Jerusalem beginnt am 11. April 1961 vor einer Sonderkammer des Bezirksgerichts der Prozeß gegen Eichmann: angeklagt wegen seiner Verbrechen am jüdischen Volk als Organisator des millionenfachen Mordes an Juden im Dritten Reich.
    Das Verfahren wurde zum größten seiner Art seit den Nürnberger Prozessen. Die Staatsanwaltschaft hatte umfangreiches Beweismaterial zusammengetragen, eine Vielzahl von Augenzeugen war vorgeladen worden. Vertreter der Anklage war Gideon Hausner.
    Der Prozeß dauerte Monate. Gleich zu Beginn beantragte Eichmanns Verteidiger Robert Servatius, den Prozeß wegen Nichtzuständigkeit und Befangenheit der israelischen Gerichte einzustellen. Rein formaljuristisch betrachtet, beruhte die Anklage tatsächlich auf einigen gewagten Konstruktionen. Aber angesichts der Schwere der Verbrechen traten solche Bedenken in Israel wie auch in der Weltöffentlichkeit. Eichmann versuchte sich im Laufe des Prozesses damit zu verteidigen, daß er nur Befehle ausgeführt habe. Die ihm zur Last gelegten Tatbestände konnte er nicht bestreiten.
    Am 11. Dezember 1961 wurde Adolf Eichmann zum Tode verurteilt. Ein Appellationsgericht verwarf die Berufung, der israelische Staatspräsident Isaak Ben Zwi lehnte das Gnadengesuch der Familie ab. Am 1. Juni 1962 wurde der Judenvernichter in Tel Aviv gehängt, seine Asche im Meer verstreut.

    Aus "Retrospect"

    Gruß Max

    • Antwort von nach 2 Stunden 3 hilfreich
      Re^2: eichmann prozess 1961

      Urteilsbegründung gegen Eichmann
      Auszüge aus der Urteilsbegründung im Prozeß gegen Adolf Eichmann in Jerusalem vom 11. Dezember 1961:
      "Zusammenfassend wollen wir ... feststellen, daß der Angeklagte sein Gewissen beiseite gelegt hatte, wie es von ihm seitens seines Regimes, dem er sich ergeben und mit Leib und Seele verkauft hatte, verlangt wurde... Er sank immer tiefer, bis er endlich zum Abgrunde der Durchführung der Endlösung kam. Es kann jedoch nicht über ihn behauptet werden, daß auch sein Verstand zu funktionieren aufgehört hätte oder daß er nur aus blindem Gehorsam gehandelt hätte. Mit fester Überzeugung glaubte er an die Lügenlehre des National-Sozialismus, daß die Juden erbarmungslos zu vernichtende Reichsfeinde seien. Sein Haß war kühl und berechnet.
      Er war nicht so sehr gegen die Juden als Individuen gerichtet, wie gegen das jüdische Volk in seiner Gesamtheit, und deshalb war er in all seinen Ausdrucksformen so allvernichtend. Seiner Aufgabe widmete er seinen regen Geist, seine List und sein Organisationstalent. Erhandelte im allgemeinen Rahmen der ihm erteilten Befehle. Aber innerhalb dieses Rahmens ging er bis zum Äußersten zum Zwecke der schleunigen und vollständigen Vernichtung der Juden im duetschen Hoheits- und Einflußgebiet.
      Wir wollen hiermit nicht sagen, daß der Angeklagte in seiner Frevelhaftigkeit eine Ausnahme innerhalb des Regimes darstellte, das ihn gezüchtet hatte.Er war ein treuer Zögling dieses Verbrecher- und Frevlerregimes. Der verteidiger war bestrebt, die Teilnahme anderer an den dem Angeklagten zur Last gelegten Verbrechen zu beweisen. Tatsächlich ist es überhaupt nicht strittig, daß der Angeklagte in all seinen Tätigkeiten immer zusammen mit anderen gehandelt hat, und in diesem Sinne ist er auch in der Anklageschrift beschuldigt worden. Wir würden das Bild in seiner Gesamtheit nicht sehen, wenn wir die Verantwortung für diesen Vernichtungsfeldzug in seinem vollen Umfang nur dem Angaklagten zuschreiben würden. ... All das ändert nichts an der Tatsache, daß das Referat des Angeklagten im RSHA im Zentrum der Aktion der Endlösung stand. Die Schuld anderer verringert die Schuld des Angeklagten nicht um ein Jota."

      Gruß Max

      • Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
        danke

        deine antwort war wirklich sehr gut.
        vielen dank.
        herzlichst
        katha

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!