Nun,es ist aber doch ein grosser Unterschied zwischen einem Stellvertreter und einem Statthalter,obwohl beides seinen Ursprung im lateinischen 'locus' hat.
Ein Stell('locus')-Vertreter bezeichnet den,der z.b.den König,General etc. an seiner 'Stelle' in der Befehlshierarchie vertreten kann/darf. Also Stelle und Halten im übertragenen Sinne. Das dürfte beim Leutnant wörtlich wohl kaum in Betracht kommen,obwohl der von seiner Klassenstellung her zumindest,wo früher nur Adlige Offiziersrang bekleiden durften,als niedrigster Offizier UND Adliger zugleich,durchaus königlich-kaiserlicher Repräsentant war,auch im zivilen Leben.
Immerhin war er ja auch satisfaktionsfähig.Er konnte also sozusagen im militärischen wie im politischen immerhin als 'mündiger' Mensch gelten,im Gegensatz zu einem Unteroffizier oder den Mannschaften.
Wie ja auch ein Gerichtsvollzieher den Staat,also eigentlich in unseren Zeiten den Bundestagspräsidenten als höchsten Repräsentanten der Demokratie in der BRD,vertritt,ohne allerdings wirklich dessen Platz und Befugnis einnehmen zu dürfen,aber er als Beamter immerhin privilegierte Rechte und Pflichten hat.
Ein Statt(Statt=Stelle=Ort=locus=lieu)-halter ist nun tatsächlich jemand,der den obersten 'Chef' an einem geographischen Ort vertritt. Ob den Julius Cäsar in Gallien,oder den Napoelon in Preussen,oder den Präsidenten der USA im Fort im Indianerland.
Auch dafür dürfte man durch die Zeiten eher einen Obersten,mindestens aber einen Hauptmann gewählt haben.
Ich neige dazu,dass der Leutnant eher den (mindestmöglichen)Vertreter des befehlshabenden örtlichen Kommandanten bezeichnet hatte,sowohl im Gefecht,wenn der woanders nach dem Rechten sehen musste,also um diese oder jene 'Stelle zu halten'(wohl der wörtlichste Sinn von Lieutenant "Leutnant,nehmen Sie sich einen Trupp Schützen,und halten Sie dise Stelle,bis der Hauptmann X mit der Verstärkung eintrifft,wir wenden uns auf Richtung Waterloo!");
als auch in der Hierarchie,wo er als geringster Offizier zum Beispiel in einer kleineren Einheit auf jeden Fall einem Unteroffizier oder Feldwebel weisungsbefugt ist,also die Autorität des Offizierskorps vertritt,was selbst ein Unteroffizier,der tatsächlich teilweise eine Aufgabe durchführen kann,die anderswo ein Offizier besetzt,nicht tun kann,da er eben einfach kein Offizier ist. Es sei denn,wenn der Leutnant z.B. als Gruppen-,Geschwader-oder Batterieführer im Gefecht fällt,aber dann nur,bis ein neuer Offizier bereitgestellt wird.
Kurz gesagt,es hat wohl mit Vertrauenswürdigkeit und internem Herrschaftswissen in alten Zeiten zu tun,als einem Adliger einfach per se den herrschaftlichen Ehrenkodex zu vertreten zugetraut wurde,nicht aber dem einfachen Bürger oder Soldaten. Eines Adligen unwürdig wäre es gewesen,einen Mannschafsrang zu bekleiden,wenn er dies am Anfang der Ausbildung tat,dann nur als Offiziersanwärter bzw. Kadett(nein ,nicht der Opel!).
Umgekehrt konnte ein banaler Bürger oder Bauer niemals Offizier werden, denn er war einfach nicht von Gottes Gnade seit Geburt zu Kommandoaufgaben ausersehen.
Wäre mal interessant zu erfahren,wo und wann diese Grenze historisch löchrig wurde,tippe auf Grossbritannien seit Cromwell,durch die Aufnahme von Bürgerlichen in den Lordsrang,also ein 'Adel für Arme',sowie wohl verstärkt durch die Französische Revolution,in Russland (und auch in Deutschland??) wohl erst seit ca. 1917.
Wer weiss etwas darüber? Wann gabs den ersten bürgerlichen Leutnant?