digitale Unterschrift - Minestbestimmung

Von: , Frage gestellt am Mi, 25. Jun 2003

Aloha,

eine kleine Frage zur digitalen Unterschrift. Gibt es irgendwo gesetzliche Minestbestimmungen für digitale Unterschriften? Wenn ein Text mittls RSA verschlüsselt wird, muss die letzte Verschlüsselung mit einem privaten oder einen öffentlichen Schlüssel codiert werden?

Danke für Hilfe

Rene

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 38 Minuten 0 hilfreich
    Re: digitale Unterschrift - Minestbestimmung

    eine kleine Frage zur digitalen Unterschrift. Gibt es irgendwo
    gesetzliche Minestbestimmungen für digitale Unterschriften?
    Wenn ein Text mittls RSA verschlüsselt wird, muss die letzte
    Verschlüsselung mit einem privaten oder einen öffentlichen
    Schlüssel codiert werden?
    Was heisst Mindestanforderung? Es gibt das Signaturgesetz SigG und die Signaturverordnung SigV, zu finden z. B. unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/GESAMT_index...

    Gruss,
    Schorsch

    • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: digitale Unterschrift - Minestbestimmung

      So viel ich weiß, ist die dig. Signatur rechtlich noch nicht gültig - mal zumindest für Dokumente, die länger als 5 Jahre "unterschrieben" sein müssen (also eigentlihc alle). Denn die dig. Signatur verliert nach 5 Jahren ihre Gültigkeit.

      Ich hoffe ich sage da jetzt nichts falsches, aber ich habe das so in etwa gelesen (oder ich habe etwas falsch vestanden)

      dome

  2. Antwort von nach 14 Tagen 0 hilfreich
    Re: digitale Unterschrift - Minestbestimmung

    eine kleine Frage zur digitalen Unterschrift. Gibt es irgendwo
    gesetzliche Minestbestimmungen für digitale Unterschriften?
    Wenn ein Text mittls RSA verschlüsselt wird, muss die letzte
    Verschlüsselung mit einem privaten oder einen öffentlichen
    Schlüssel codiert werden?
    Digital unterschrieben heißt nicht verschlüsselt. Der Text wird durch eine Hash-Funktion geschickt (meist SHA-1) und das Ergebnis anschließend mit dem privaten Schlüssel unterschrieben - mit dem öffentlichen könnte es ja jeder, das wäre kein Nachweis, dass du es unterschrieben hast.

    Für eine rechtsgültige digitale Signatur (die es in verschiedenen Abstufungen gibt) braucht man im Extremfall ein paar Komponenten, die richtig Geld kosten, beispielsweise eine zertifizierte Chipkarte, auf der das Zertifikat eines Trustcenters bestätigt, wer du bist, eine Software, die erwiesenermaßen korrekt anzeigt, was unterschrieben werden soll etc.

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