Haftung der Geschäftsleitung ausschliessen?

Von: , Frage gestellt am Do, 12. Apr 2007

Hallo,

wenn ein Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz Raubkopien zieht, Kinderpornos schaut oder dergleichen, haftet ja letztendlich der Geschäftsführer der GmbH mit. Wie schlisst ihr das bei Euch aus? Ist das überhaupt auszuschließen?

Sicher, ich kann die private Nutzung verbieten, aber wenn es dann doch jemand macht und es steht plötzlich die Polizei im Haus...?? Es fällt dann wieder auf die GL zurück.

Ich habe schon gelesen, dass manche GLs das einfach vertraglich auf ihre Admins abschieben. Aber auch da kommt es wieder auf die GL zurück.

Wie wird das bei euch gemacht?

Danke
AXL

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 17 Minuten 0 hilfreich
    Re: Haftung der Geschäftsleitung ausschliessen?

    Hallo, Wie wird das bei euch gemacht?
    Filter. Solche Seiten sind nicht erreichbar.

    Gruß, Rainer

    • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Haftung der Geschäftsleitung ausschliessen?

      Hallo, Filter. Solche Seiten sind nicht erreichbar.
      Wodurch unterscheiden sich denn derartige Seiten von anderen? Oder gibt es nur eine Positivliste von erlaubten Seiten?
      Gruß
      loderunner

      • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Haftung der Geschäftsleitung ausschliessen?

        Hi Loderunner, Filter. Solche Seiten sind nicht erreichbar.
        Wodurch unterscheiden sich denn derartige Seiten von anderen?
        wie der Filter arbeitet weiß ich nicht im Detail, ich bemerke nur gelegentlich die Auswirkungen. Es kommt schon vor, daß Seiten von Kunden im Ausland gesperrt werden, die müssen dann in die Positivliste eingetragen werden. Oder gibt es nur eine Positivliste von erlaubten Seiten?
        Nein, es gibt eine Positivliste, aber es sind auch andere Seiten erreichbar. Einige Details kennt sicher nur Trendmicro. :-)

        Gruß, Rainer

        • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Haftung der Geschäftsleitung ausschliessen?

          Hallo Rainer

          Letztendlich klärt das aber nicht das ursprüngliche Problem. Aber warum haftet da die GL? Und was wäre, wenn der Mitarbeiter einen Bug im Filter ausnutzt? Oder einen HTTP-Tunnel aufbaut? Oder sich irgendwoher root-privilegien besorgt?


          Ich kenne mich nicht im Recht aus, aber was wäre denn, wenn ein MA einen anderen in der Firma erschießt -- ist dann auch die GL drann?


          so long,
          KoRn

          • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Haftung der Geschäftsleitung ausschliessen?

            Hi, Letztendlich klärt das aber nicht das ursprüngliche Problem.
            Aber warum haftet da die GL? Und was wäre, wenn der
            Mitarbeiter einen Bug im Filter ausnutzt? Oder einen
            HTTP-Tunnel aufbaut? Oder sich irgendwoher root-privilegien
            besorgt?

            Ich kenne mich nicht im Recht aus, ...
            ich auch nicht gut genug, deshalb habe ich mich dazu nicht geäußert. :-) Die Frage war, was wird bei uns getan und die habe ich beantwortet.

            Gruß, Rainer

  2. Antwort von nach 13 Stunden 1 hilfreich
    Re: Haftung der Geschäftsleitung ausschliessen?

    Hallo Axl. Sicher, ich kann die private Nutzung verbieten, aber wenn es
    dann doch jemand macht und es steht plötzlich die Polizei im
    Haus...?? Es fällt dann wieder auf die GL zurück.
    Kann man das? Ich war (als Recht-Unwissender) der Meinung, dass etwa die Nutzung von E-Mail auch privat erlaubt ist. Es fällt ja abgesehen davon ins Briefgeheimnis... Ich habe schon gelesen, dass manche GLs das einfach
    vertraglich auf ihre Admins abschieben. Aber auch da kommt es
    wieder auf die GL zurück.
    Aha, wäre das nicht sittenwidrig? Ich meine, wieso soll der Admin für das Fehlverhalten von Mitarbeitern haften? Hat er denn Weisungsrechte?


    Wäre das vielleicht im 'Recht'-Brett besser platziert?

    im Recht unwissend,
    KoRn

    • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Haftung der Geschäftsleitung ausschliessen?

      Morgen! Sicher, ich kann die private Nutzung verbieten, aber wenn es
      dann doch jemand macht und es steht plötzlich die Polizei im
      Haus...?? Es fällt dann wieder auf die GL zurück.
      Kann man das?
      Na klar, warum sollte ich meinen Mitarbeitern erlauben müssen private
      EMails zu bearbeiten. Ich war (als Recht-Unwissender) der Meinung,
      dass etwa die Nutzung von E-Mail auch privat erlaubt ist.
      Surfen, EMail, etc kann problemlos verboten werden. Es fällt ja abgesehen davon ins Briefgeheimnis...
      Wenn es nicht verboten ist stimmt das. Ich habe schon gelesen, dass manche GLs das einfach
      vertraglich auf ihre Admins abschieben. Aber auch da kommt es
      wieder auf die GL zurück.
      Aha, wäre das nicht sittenwidrig?
      Was soll daran sittenwidrig sein? Ich meine, wieso soll der Admin für das Fehlverhalten von
      Mitarbeitern haften?
      Haften wird der Admin nicht wirklich aber der GL ist auch fein raus.
      Wenn ich mir von meinm Admin unterschreiben lasse er blockt alle
      Schmuddelseiten, dann habe ich als GL erstmal alles mir mögliche
      ergriffen um solche Handlungen zu unterbinden. Hat er denn Weisungsrechte?
      Die benötigt er bei dieser Aufgabe nicht.

      Gruß
      Stefan

  3. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Haftung der Geschäftsleitung ausschliessen?

    Auch hallo.

    Grundsätzlich ausschliessen kann man eine Haftung der GL wohl nicht, auch nicht durch Klauseln in Arbeitsverträgen für einen Administrator.
    Da das Feld aber sehr komplex ist, kann man sich hier mal einlesen: www.it-recht-kanzlei.de @ Geschäftsführung
    http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=Download...
    FAQ:2139 -> Thema 3

    mfg M.L.

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