Haftung der Geschäftsleitung ausschliessen?
Von: , Frage gestellt am Do, 12. Apr 2007
Hallo,
wenn ein Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz Raubkopien zieht, Kinderpornos schaut oder dergleichen, haftet ja letztendlich der Geschäftsführer der GmbH mit. Wie schlisst ihr das bei Euch aus? Ist das überhaupt auszuschließen?
Sicher, ich kann die private Nutzung verbieten, aber wenn es dann doch jemand macht und es steht plötzlich die Polizei im Haus...?? Es fällt dann wieder auf die GL zurück.
Ich habe schon gelesen, dass manche GLs das einfach vertraglich auf ihre Admins abschieben. Aber auch da kommt es wieder auf die GL zurück.
Wie wird das bei euch gemacht?
Danke
AXL
