Datenmissbrauch

Von: , Frage gestellt am Fr, 27. Feb 2009

Hallo Ein Bekannter von mir hat sich mit meinen Daten ins Internet eingeloggt und Strafdaten begangen für die Ich belangt werde Wie kann Ich dieses beweisen Die Polizei sagt man kann es nicht nachvollziehen.Wer kennt sich aus. Gruss Heinz

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Datenmissbrauch

    Hallo Ein Bekannter von mir hat sich mit meinen Daten ins
    Internet eingeloggt und Strafdaten begangen
    Woher weißt du das denn überhaupt?
    Und woher hat der deine Zugangsdaten? für die Ich
    belangt werde Wie kann Ich dieses beweisen
    In dem du z.B. ein Alibi hast.
    In dem du z.B. vom Provider dir anfordern lässt, von welchem Anschluss aus die Verbindung zum gefragten Zeitpunkt hergestellt wurde?

    • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Datenmissbrauch

      Hallo Ein Bekannter von mir hat sich mit meinen Daten ins
      Internet eingeloggt und Strafdaten begangen
      Woher weißt du das denn überhaupt?
      Das werden ihm die Bullen gesagt haben. In dem du z.B. ein Alibi hast.
      In dem du z.B. vom Provider dir anfordern lässt, von welchem
      Anschluss aus die Verbindung zum gefragten Zeitpunkt
      hergestellt wurde?
      Das ist doch eher irrelevant und uninteressant. Eine Nachweispflicht hat derjenige, der die Strafdaten (ich sach jetzt nix dazu) einem Däter zuordnen will. Glücklicherweise leben wir in einem Rechtsstaat, in dem niemand seine Unschuld beweisen muß.

      Gruß

      • Antwort von nach 7 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Datenmissbrauch

        Hallo Ein Bekannter von mir hat sich mit meinen Daten ins
        Internet eingeloggt und Strafdaten begangen
        Woher weißt du das denn überhaupt?
        Das werden ihm die Bullen gesagt haben.
        Die sagen aber ja offensichtlich, dass sie das nicht bestätigen können, dass dies von dem Bekannten ausgeht. Würde die Polizei wissen, dass der Bekannte der Verursacher ist, dann hätte der OP ja wohl kein Problem. Das ist doch eher irrelevant und uninteressant. Eine
        Nachweispflicht hat derjenige, der die Strafdaten (ich sach
        jetzt nix dazu) einem Däter zuordnen will. Glücklicherweise
        leben wir in einem Rechtsstaat, in dem niemand seine Unschuld
        beweisen muß.
        Wenn dir die Polizei nachweist, dass die Straftaten von deinem Anschluss ausgingen und man dich deshalb dafür haftbar macht, dann haben sie ja bereits eine vermeintliche Schuld bewiesen.

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Datenmissbrauch

        Das ist doch eher irrelevant und uninteressant. Eine
        Nachweispflicht hat derjenige, der die Strafdaten (ich sach
        jetzt nix dazu) einem Däter zuordnen will. Glücklicherweise
        leben wir in einem Rechtsstaat, in dem niemand seine Unschuld
        beweisen muß.
        Hallo,

        Zitat, ich glaube von Victor Hugo: Wenn man mich beschuldigen würde, ich hätte die Kathedrale von Notre Dame gestohlen, und ich würde sie noch da stehen sehen - ich würde sofort das Land verlassen.

        Vielleicht ist es seither ein bisschen besser geworden, aber sicher bin ich nicht.

        Gruss Reinhard

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