abmahnung urheberecht datenschutz
Von: , Frage gestellt am Mi, 18. Jan 2012
Hallo, ich habe lt. Abmahnschreiben die Datei am 01.11.2011 zum Hochladen freigegeben, das Gerichtsbeschluss zur Ermittlung meinen persönlichen Daten ist vom 26.11.2011 (nach 3 Wochen!), so die Abmahnung.
Meine Frage daher, ob es überhaupt möglich ist, dass die Verkehrsdaten nach 25 Tage bei Telekom immer noch gespeichert und damit ermittelt werden konnten. Laut Datenschutzrichtlinien vom Deutsche Telekom, werden Verkehrsdaten (dynamische IPs) nur bis zu 7 Tagen gespeichert.
