Kreiswehrersatzamt
Von: , Frage gestellt am Do, 5. Jun 2003
Hallo, liebe Mit-WWW-ler,
wann immer ich "Kreiswehrersatzamt" lese, frage ich mich, was dieser Begriff eigentlich ausdrücken will. Ist damit ein Kreis-Wehrersatz-Amt (1) oder ein Kreis-Wehr-Ersatzamt (2) gemeint? Wenn (1)zutrifft: Wieso und durch was muß "die Wehr" ersetzt werden? Oder ist damit einfach der "Ersatzdienst" gemeint? Wenn (2) richtig ist: Warum muß es ein Ersatzamt sein, tut's nicht auch ein Amt? Und wer oder was wird dann durch dieses Amt ersetzt? Und was hat es überhaupt mit dem "Kreis" auf sich? Ich glaube nicht, daß es auch ein Landeswehrersatzamt oder ein Bundeswehrersatzamt (hoppla, da steckt ja "Bundeswehr" drin?!) gibt, denn davon habe ich noch nie gehört.
Also: Wenn das Ordnungsamt und das Standesamt und das Arbeitsamt alle so schön einfache Namen haben, warum kann das vermaledeite ...amt dann nicht schlicht und ergreifend "Wehramt" heißen?
Wer kann mir das erklären – jetzt, sofort :-)?
Danke im voraus!
Mit freundlichem Gruß
Martin
PS: Hätte ich besser in "Ämter und Behörden" posten sollen?
