Liebe Hanna,
nachdem du schon belehrt genug bist, will ich bloß noch die offizielle Regel nachschieben:
ge|mäß [mhd. gemæze, ahd. gimâzi, eigtl. = was sich messen lässt, angemessen; zu messen]:
I. <Präp. mit Dativ> nach, entsprechend, zufolge: g. Artikel 1 des Grundgesetzes; seinem Wunsch g.; g. internationalem Recht.
II. <Adj.> in der Verbindung jmdm., einer Sache g. sein (jmdm., einer Sache angemessen sein; der Art o.Ä., einer Person, Sache entsprechen): das ist ihrem Geschmack g.; diese Arbeit ist seiner Bildung nicht g.; das unstete Leben war ihm nicht mehr g.; <auch attr.:> eine seinen Fähigkeiten -e Stellung.
© Duden - Deutsches Universalwörterbuch 2001
Gruß Fritz