Hallo, Matthias!
"Auch verfüge ich über die von Ihnen gewünschten PC-Kenntnisse und bin
selbständiges Arbeiten in einem vorrangig englischsprachigen Arbeitsumfeld gewohnt."
Ich würde kein Komma setzen, da ich der Meinung bin, dass in zwei mit „und“ verbundenen Hauptsätzen („ich verfüge ...“ und „ich bin“) nur dann ein Komma stehen muss, wenn das „und“ keine logische Verknüpfung zwischen den beiden Hauptsätzen darstellt (und das Subjekt wechselt). Beispiel:
Fritzchen stand unter der Dusche, und seine Schwester studierte in Prag Romanistik. (klar, bewusst schräg)
In Deinem Fall gehst Du auf zwei identische Sachverhalte (Qualifikationen) ein und das Subjekt wechselt nicht. Und jetzt hoffe ich, dass mir Fritz nicht widerspricht, sondern mit der passenden Regel, die das belegt, zur Seite springt.
Gruß!
Christopher