Herr oder Herrn?

Hallo. Wer kann mir nen Tip geben?
Zu einem Anschreiben gehört wie jeder weiß auch
die Anschrift eines Empfänges.

Beispiel:

Mustermann GmbH
Personalabteilung
Anrede + Name
Straße

PLZ/Ort

Heisst es jetzt Herr Mustermann oder Herrn Mustermann?

Oder darf ich Beides verwenden?

Noch eine Frage:

Wie ist der richtige Aufbau der Anschrift?

Firma
Abteilung
Anrede
Name
Straße

PLZ/Ort

Oder darf ich Anrede und Name in eine Zeile schreiben?

Freu mich auf Antworten…

Gruss,
Mirco

Hallo Mirco,

in der Anschrift sollte man unbedingt den Akkusativ (Herrn) verwenden („Herr“ gilt neuerdings i. A. nicht mehr als falsch, wird jedoch meist als unschön oder falsch angesehen). Dies ergibt sich daraus, dass bei Briefen früher „An:“ stand (an wen? [Akkusativ] – An Herrn …).

Alles zum Geschäftsbrief findest du unter DIN 5008.
Eine ausführliche Beschreibung findest du zum Beispiel unter http://www.rz.fh-ulm.de/projects/onhelp/2_offz2.htm

Liebe Grüße
Florian

Nachtrag - Duden-Newsletter
Ich wusste doch, dass die Duden-Redaktion dies auch einmal in einem Newsletter behandelte. Den alten Newsletter habe ich soeben wieder gefunden.

Von den vielen Fragen rund um das Thema Briefeschreiben scheint eine
besonderes Kopfzerbrechen zu bereiten: Verwendet man in der
Anschrift die Form Herr oder Herrn? Während mancher alte Zopf beim
Briefeschreiben – wie etwa die früher übliche Vermeidung des
Pronomens ich – längst abgeschnitten ist, so hat hier die alte Regel
Bestand, die besagt, dass die Briefanschrift im Akkusativ steht.
Dies bedeutet, dass nach wie vor die gebeugte Form Herrn verwendet
werden sollte. Für den bundesdeutschen Schriftverkehr findet sich
diese Regelung auch in der DIN 5008, Schreib- und Gestaltungsregeln
für die Textverarbeitung. In der Schweiz gilt allerdings
mittlerweile auch die Form Herr als zulässig.

Immer wieder für Unsicherheit sorgt auch die Frage, wie die Adresse
zu gestalten ist, wenn der Brief nur vom Empfänger persönlich, nicht
aber von einem anderen Mitarbeiter der Firma geöffnet und gelesen
werden soll. Prinzipiell gilt hier der Grundsatz, dass das
betreffende Schreiben dann von anderen Firmenangehörigen geöffnet
werden darf, wenn der Personenname (mit oder ohne den Zusatz z. H.,
z. Hd.) nach der Firmenadresse steht. Durch die Voranstellung des
Personennamens wird dies verhindert. Zur größeren Eindeutigkeit kann
noch der Vermerk persönlich oder vertraulich hinzugefügt werden.

Liebe Grüße
Florian