Grussformel bei E-mails

Hi Ihr Lieben,

ich weiss nun gar nicht so genau, ob ich hier richtig bin, aber mir geht bereits seit ein paar Wochen folgende Frage durch den Kopf:

Wenn ich nun in der Firma einen Brief schreibe, kommen zum Schluss ja die

freundlichen Grüsse
------- und danach
i. A. (weil ich einfach keinen anderen Titel habe)

Kat

Wenn ich nun ne E-mail schreibe, MUSS ich das i. A. auch rein nehmen oder reicht da nur der Name und die Signatur???

Wer weiss das???

Liebe Grüsse
Kat

------- und danach
i. A. (weil ich einfach keinen anderen Titel habe)

i.A. = im Auftrag

Das heißt das Du dieses e-Mail/Schriftstück zwar erstellt hast,
aber für den Inhalt wäre jemand anders verantwortlich.

Ansonsten stammt zwar aus dem Briefverkehr aber etliches kann
übernommen werden:
http://www.wirtschaftsdeutsch.de/materialboerse/hand…

Hallo Christian,

------- und danach
i. A. (weil ich einfach keinen anderen Titel habe)

i.A. = im Auftrag

Das heißt das Du dieses e-Mail/Schriftstück zwar erstellt
hast,
aber für den Inhalt wäre jemand anders verantwortlich.

Richtig, der jemand anders ist ja mein Chef.

Oftmals ist es aber so, dass ich ohne das Wissen meines Bosses zB. auch Liefertermine etc. anmahnen muss und ich das einfach tue, weils getan werden muss.

Genauso mache ich öfter Kundenanschreiben, wo mir zwar gesagt wird, „mach mal wieder n Kundenrundbrief“ aber der Inhalt stammt zu 100 % von mir (wird zwar abgesegnet aber selten geändert).

Also wie jetzt? Wann ist i. A. und wann nicht, oder bin ich grundsätzlich i. A. im Betrieb (ich weiss, dass wenn ich privat ne E-mail oder nen Brief schreib, NICHT i. A. bin…) :wink:

Ich habe mal gelernt, dass nur dem Inhaber und ggf. dem Geschäftsführer einer Firma erlaubt ist, ohne i.A., i.V., ppa. Zusatz ein Schriftstück zu unterschreiben.

Danke, dass ihr meiner momentanen verwirrung ein Ende bereitet.

LG
Kat

P.S.: Dein Link ist spitze, Danke!!!

Hi,

Danke, dass ihr meiner momentanen verwirrung ein Ende
bereitet.

so schnell geben wir nicht auf :wink:

Ich habe unter meinen dienstlichen Mails folgende Signatur

Vor- und Nachname
(kleiner Abstand)
Firmenname mit Logo (aus dem Zeichensatz)
Abteilungsbezeichnung
Telefonnummer
Faxnummer

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo Kat.
Ich glaube hier gibt es einige Missverständnisse.
i.A. bedeutet nicht, dass man von jemand den Auftrag bekommen hat 'Schreib mal das uns das.
Es gibt im Allgemeinen drei Vollmachtsstufen im Geschäftsverkehr:
ppa. (pro cura), i.A. (im Auftrag) und i.V. (in Vertretung)
Zu allen drei Vollmachten bedarf es der schriftlichen Bevollmächtigung durch die Firma. Darüber hinaus muß die erste (ppa.) im Handelregister eingetragen werden. Alle drei Vollmachten haben für die Firma nach außen hin, mehr oder weniger rechtsverbindlichen Charakter.
Außerdem bestimmt die Firma ob ein Schriftstück zwei Unterschriften haben muss.
Schreibt ein Sachbearbeiter einen Brief oder eine E-Mail innerhalb seines Aufgabenbereichs ohne im rechtlichen Sinne bindende Inhalte, so unterschreibt er normalerweise allein mit seinem Namen ohne Zusatz.
Wird er von seinem Vorgesetzten beauftragt Schriftverkehr zu erledigen, oder schreibt er außerhalb seines Tätigkeitsbereiches für jemand anderen, so kann er, wenn er dazu schriftlich bevollmächtigt ist mit ‚i.V.‘ und seinem Namen unterschreiben.
‚i.A‘ und ‚ppa.‘-Unterschriften werden im E-Mail-Verkehr üblicherweise nicht verwendet, da diese Schriftstücke meistens rechtsverbindliche Dokumente darstellen und im allgemeinen mit der Post versendet werden.

Also um kurz Deine Frage zu beantworten, in den erwähnten Fällen unterschreibst Du nur mit Deinem Namen. Den Zusatz ‚i.A.‘ kannst Du nur verwenden wenn Du schriftlich bevollmächtigt worden bist.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Berresheim

Hi,

Firmenname mit Logo (aus dem Zeichensatz)

was bringt das dem Mailempfänger, der diesen Font nicht auf dem PC hat?

Gruß
Christopher

öh,
Hi,

öh, das hab ich noch garnicht bedacht. Das mit dem Zeichensatz dachte ich, weil diese Signatur im Nur-Text-Modus an der Stelle einen Buchstaben hat. Ich gehe davon aus, dass dieser Buchstabe im Normalmodus dann (über den Zeichensatz!?) das Logo darstellt.
Nun ist das aber doch HTML-Format. Wenn der Empfänger auch die Mails in HTML liest, müsste er das doch auch so sehen, oder ?

Ich mache morgen mal einen „Selbstversuch“ und schicke mir von Arbeit aus mal meine eigene Signatur nach Hause.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hi Hans-Jürgen,

ich kenne das auch von einer Firma, in der ich arbeite. Die haben einen Zeichensatz namens [Firmenname]-Logos, in dem jeder Buchstabe mit einem anderen Logo dieser Firma belegt ist. Wenn ich also zum Beispiel ein Logo von deren Holding-GmbH möchte, tippe ich in dieser Schriftart ein H ein. Das geht allerdings nur in internen Mails und auf Bögen, die man ausdruckt. Wenn ich jemand externem eine Mail schicke, der diese Schriftart nicht installiert hat, sieht der nur ein einfaches H in Arial oder Times New Roman – und hält mich gegebenenfalls für ein bisschen beschränkt :wink:

Gruß
Christopher

PS: Berichte von Deinem Selbstversuch, ich lerne immer gerne dazu.

etwas off topic: HTML Mail ist pfui!
Hallo, Hans-Jürgen,
bei uns in der Firma ist HTML im Mailverkehr „unerwünscht“. Und auch privat sende und empfange ich grundsätzlich HTML-Mails nicht.
Mit bunten Bildchen, Logo und ähnlichem Schnickschnack sollte man die ohnedes bereits schwer arbeitenden Mailserver nicht auch noch belasten.

Gruß
Eckard

Sicher?
Hallo Alexander,

bist Du Dir da bei i.A. sicher? Daß es sich so für i.V. und ppa. verhält, ist mir klar, aber für i.A. wäre es mir neu. Außerdem hätte ich das dann jahrelang falsch gemacht, genau wie viele meiner Kollegen, ohne daß je jemand das mal angemahnt hätte.

Ich dachte immer, i.A. heißt lediglich, daß man eben nicht selbst verantwortlich ist für den Inhalt. Dein Posting klingt, als ob „i.A.“ „mehr“ wäre als i.V., ich denke, es ist umgekehrt.

Kannst Du (oder sonst wer) das mal explizit klarstellen, am besten mit Quellen?

Danke, sagt
Kubi

Hi,

Selbstversuch abgeschlossen… Die Mail kam nur im Textmodus an und statt des Logos ein „c“… Grummel…

Gruss Hans-Jürgen
***

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Alexander,

bist Du Dir da bei i.A. sicher? Daß es sich so für i.V. und
ppa. verhält, ist mir klar, aber für i.A. wäre es mir neu.
Außerdem hätte ich das dann jahrelang falsch gemacht, genau
wie viele meiner Kollegen, ohne daß je jemand das mal
angemahnt hätte.

Ich dachte immer, i.A. heißt lediglich, daß man eben nicht
selbst verantwortlich ist für den Inhalt. Dein Posting klingt,
als ob „i.A.“ „mehr“ wäre als i.V., ich denke, es ist
umgekehrt.

Kannst Du (oder sonst wer) das mal explizit klarstellen, am
besten mit Quellen?

Danke, sagt

Hallo Kubi.
Eine schriftliche Quelle habe ich jetzt gerade nicht zur Hand, aber einen Beleg und eine kompetente mündliche Quelle.
a) Ich war jahrelang in einem größeren Konzern Leiter einer Entwickungsabteilung. Ein paar Wochen nach meiner Ernennung erhielt ich auch die schriftliche Vollmacht ab dem Zeitpunkt ‚im Auztrag der Geschäftsleitung, Schriftverkehr mit eingeschränktem rechtsverbindlichem Inhalt mit i.A. zu unterschreiben‘. Das offizielle Schreiben habe ich noch in meinen Akten.
b) Meine Frau war viele Jahre Leiterin des Fimanzwesens in einem großen Verlagshaus mit pro cura Vollmacht. Sie hat das erstens so gelernt, und zweitens solche ‚i.A.‘-Bevollmächtigungen ausgestellt.
Mehr kann ich dazu nicht sagen!
Es wäre möglich dass mit dem Autreten von ‚Wohnzimmerfirmen‘ im New-economy-boom sich die Gebräuche geändert haben!!??
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Berresheim

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Bitte um Antwort zur Klärung…
Hallo Alexander und auch hallo Kubi,

bist Du Dir da bei i.A. sicher? Daß es sich so für i.V. und
ppa. verhält, ist mir klar, aber für i.A. wäre es mir neu.
Außerdem hätte ich das dann jahrelang falsch gemacht, genau
wie viele meiner Kollegen, ohne daß je jemand das mal
angemahnt hätte.

so verhält sich das auch bei mir…, darum frag ich ja…

Ich dachte immer, i.A. heißt lediglich, daß man eben nicht
selbst verantwortlich ist für den Inhalt.

Meine meinung, möglicherweise ist man auch verantwortlich für den Inhalt, der aber von oben her abgesegnet ist (siehe mein beispiel, nu schreib dem halt mal was…) und dann, wenn ich mist schreibe, da praktisch mein Chef den Kopf für hinhalten muss :wink:

Dein Posting klingt,
als ob „i.A.“ „mehr“ wäre als i.V., ich denke, es ist
umgekehrt.

*zustimm*
Also ich meine zu wissen… i. A. „im Auftrag“ bedarf nicht grundsätzlich einer Schriftlichen Bevollmächtigung, sondern heisst, dass ich für diesen „Einzelnen“ Vorgang (die eine bestimmte Bestellung z.B) den „Auftrag“ erhalten habe. Wär ja blöde, wenn ich, jedes mal, wenn ich nun so einen „Einzelauftrag“ erhalte, dazu ne schriftliche Bevollmächtigung kriegen würde (Büroarbeit ist doch schon Papierkram genug).

i.V. hingegen kann „in Vollmacht“ oder auch „in Vertretung“ heissen, wobei i.V. Schriftlich festgelegt sein muss sowohl bei Vollmacht der Handlung (z.B. Für den Bereich Einkauf, Vollmacht über Bankkonten) als auch für die Vollmacht Vertrettung (person A vertitt person B bei deren Abwesenheit).

ppa. geht übern notar und wird im Handelsregister eingetragen. Ein Prokurist darf die Firma alleine oder mit anderen bei den meisten Rechtsgeschäften vertreten. (so weiss ich z.B. dass der Prokurist ein Fahrzeug z.B. zwar kaufen darf, soll es aber auf die Firma zugelassen werden (keine GmbH) braucht er auch eine schriftliche Vollmacht für die Zulassungsstelle).

a) Ich war jahrelang in einem größeren Konzern Leiter einer
Entwickungsabteilung. Ein paar Wochen nach meiner Ernennung
erhielt ich auch die schriftliche Vollmacht ab dem Zeitpunkt
‚im Auztrag der Geschäftsleitung, Schriftverkehr mit
eingeschränktem rechtsverbindlichem Inhalt mit i.A. zu
unterschreiben‘.

Ich denke, dass das in einem Konzern eher gang und gebe ist, wo die Hirarchien anders sind, wir sind in der Firma ja nur ca 20 Leute, davon 4 im Bürobereich. Alle anderen haben gar nix zu unterschreiben.
Wir im Büro dafür umso öfter.

Es geht hier auch nicht um Millionen-Kaufverträge oder Kündigungen etc. sondern lediglich um Schreiben wie

„als Anlage übersenden wir Ihnen unser Prospekt blablabla
mfg
Firma
i.A.
Name“

oder

„wir haben am blablabla pipapo bestellt und bis heute noch keine Ware erhalten blabla, mit Welcher Lieferzeit ist zu rechnen?
mfg
Firma
i.A.
Name“

Die Frage war jetzt, muss ich sowas bei E-mail/Brief mit i. A. unterschreiben oder kann ichs weglassen!?

b) Meine Frau war viele Jahre Leiterin des Fimanzwesens in
einem großen Verlagshaus mit pro cura Vollmacht. Sie hat das
erstens so gelernt, und zweitens solche
‚i.A.‘-Bevollmächtigungen ausgestellt.

s. o.

Mehr kann ich dazu nicht sagen!
Es wäre möglich dass mit dem Autreten von ‚Wohnzimmerfirmen‘
im New-economy-boom sich die Gebräuche geändert haben!!??

Die „Wohnzimmerfirma“ in der ich arbeite gibt es seit über 20 Jahren und hat einen Namen wie „Mercedes“ im Fahrzeugbereich!

LG
Kat

Danke
Hallo Alexander,

danke für die Klarstellung. Ich habe selbst auch noch ein bißchen gesucht und Hinweise gefunden, daß auch „i.A.“ einer entsprechenden Bevollmächtigung bedarf. Allerdings habe ich auch Hinweise darauf gefunden, daß es eine eingeschränktere Vollmacht ist als „i.V.“.

Ich werde bezüglich des letzten Punktes weitersuchen.

Grüße
Kubi

Hallo Alexander,

danke für die Klarstellung. Ich habe selbst auch noch ein
bißchen gesucht und Hinweise gefunden, daß auch „i.A.“ einer
entsprechenden Bevollmächtigung bedarf. Allerdings habe ich
auch Hinweise darauf gefunden, daß es eine eingeschränktere
Vollmacht ist als „i.V.“.

Ich werde bezüglich des letzten Punktes weitersuchen.

Hallo Kubi.
Du hast Recht! Da habe ich was durcheinander gebracht. ‚in Vertretung‘ wurde bei Unterschriften ausgeschrieben und ‚i.V.‘ heißt ‚in Vollmacht‘ und steht bedeutungsmäßig über dem ‚i.A.‘.
Aber richtig ist trotzdem: Beide, ‚i.A. und i.V.‘ bedürfen der schriftlichen Ermächtigung, die innerhalb der Firmenorganisation bis auf Widerruf gilt.
Grüße, Alexander

Hallo Kat.

Die „Wohnzimmerfirma“ in der ich arbeite gibt es seit über 20
Jahren und hat einen Namen wie „Mercedes“ im Fahrzeugbereich!

Nun fühl Dich mal nicht gleich auf den Schlips getreten, denn das was Du da herausliest hat keiner behauptet. Ich meinte lediglich, dass es im Rahmen der ‚hemdsärmeligen Usancen‘ der ‚New Economy‘ hätte möglich sein können, dass einige ältere Festlegungen nicht mehr mehr so ernst genommen und mehr lax behandelt werden.
Also kein Grund zur Aufregung!
Und meine Ansicht zu Deiner Frage: Schriftverkehr der sich auf dein Aufgabengebiet bezieht unterschreibst Du mit Deinem Namen ohne jeden Zusatz. Für deine Beispiele ist keinerlei Ermächtigung erforderlich.
Gruß Alexander

Alle Klarheiten beseitigt…
keiner weiss bescheid…

:wink:

Danke Alexander!

Übrigens, ich fühlte mich keineswegs auf den Schlips getreten! Sorry, wenn das falsch rüber gekommen ist!

Liebe Grüsse
Kat