Hallo zusammen,
ich frage mich seit einiger Zeit, woher die Bezeichnung „den Jagdschein haben“ stammt. Wer den Jagdschein hat, gilt als unzurechnungsfähig bzw. verrückt mit amtlicher Bestätigung. Ich habe schon soviel herausgefunden, das es was mit dem § 51 des Strafgesetzbuches zu tun haben soll, aber da finde ich nix…
weiss jemand mehr??
MfG
Rincewind
Hallo Rincewind!
ich frage mich seit einiger Zeit, woher die Bezeichnung „den
Jagdschein haben“ stammt. Wer den Jagdschein hat, gilt als
unzurechnungsfähig bzw. verrückt mit amtlicher Bestätigung.
Ich habe schon soviel herausgefunden, das es was mit dem § 51
des Strafgesetzbuches zu tun haben soll, aber da finde ich
nix…
Das ist auch kein Wunder! Such mal nach § 21 statt 51. 
Grüße,
Christiane
Hi Christiane,
erstmal besten Dank…
Das ist auch kein Wunder! Such mal nach § 21 statt 51. 
ok… den Zusammenhang mit Schuldunfähigkeit wäre also hergestellt…
Bleibt immer noch die Frage, wo dieser Zusammenhang herkommt…
bess demnäx
Rincewind
Hi, Rincewind,
die Schuldunfähigkeit, die beim Röhrich so erklärt wird:
_ Jagdschein
auch: den Jagdschein 51 machen: umschreibend-verhüllende Redensart für ‚verrückt erklären lassen‘. Die Zahl 51 weist dabei auf den Paragraphen 51 hin, in dem die entsprechenden Regelungen enthalten sind. Meist handelt es sich um den Versuch, für unzurechnungsfähig erklärt zu werden, um bei einer Straftat mildernde Umstände zugebilligt zu bekommen.
[Lexikon der sprichwörtlichen Redensarten: Jagdschein, S. 1. Digitale Bibliothek Band 42: Lexikon der sprichwörtlichen Redensarten, S. 3083 (vgl. Röhrich-LdspR Bd. 3, S. 781) © Verlag Herder]_
bringt es mit sich, dass so einer alles schießen kann, was er will - also sogar einen Mord begehen kann -, ohne dafür bestraft zu werden.
Gruß Fritz
Hallo Fritz!
_ Jagdschein
auch: den Jagdschein 51 machen: umschreibend-verhüllende
Redensart für ‚verrückt erklären lassen‘. Die Zahl 51 weist
dabei auf den Paragraphen 51 hin, in dem die entsprechenden
Regelungen enthalten sind. Meist handelt es sich um den
Versuch, für unzurechnungsfähig erklärt zu werden, um bei
einer Straftat mildernde Umstände zugebilligt zu bekommen.
[Lexikon der sprichwörtlichen Redensarten: Jagdschein, S. 1.
Digitale Bibliothek Band 42: Lexikon der sprichwörtlichen
Redensarten, S. 3083 (vgl. Röhrich-LdspR Bd. 3, S. 781) ©
Verlag Herder]_
bringt es mit sich, dass so einer alles schießen kann, was er
will - also sogar einen Mord begehen kann -, ohne dafür
bestraft zu werden.
*grübel*
Aber die verminderte Schuldfähigkeit steht doch im §21 StGB. §51 befasst sich mit der Anrechnung von Freiheitsstrafen/Geldstrafen. Oder bezieht es sich auf den 51. Paragraphen eines ganz anderen Gesetzeswerkes?
Grüße,
Christiane
Hallo, Christiane!
Aber die verminderte Schuldfähigkeit steht doch im §21 StGB.
§51 befasst sich mit der Anrechnung von
Freiheitsstrafen/Geldstrafen. Oder bezieht es sich auf den
51. Paragraphen eines ganz anderen Gesetzeswerkes?
Gab es vielleicht irgendwann einmal eine Reform des StGB, bei der die Paragraphen umnummeriert wurden?
Blöd fragend,
Livia
ich frage mich seit einiger Zeit, woher die Bezeichnung „den
Jagdschein haben“ stammt.
Hallo, Michael,
natürlich hat es mit der „verminderten Schuldfähigkeit“ zu tun.
Wenn Dir §51 bescheinigt wurde, kannst Du (so die Meinung des Stammtischbruders) praktisch straffrei alles tun. Du hast sogar - platt ausgedrückt - die „Lizenz zum Töten“ und niemand kann Dich dafür belangen. Du hast „frei Schießen“, Du hast den „Jagdschein“.
Wir wollen aber nicht vergesen, dass es sich bei diesen Ausdrücken und Assioziationen eher um Stammtischgeschwätz handelt, das der Realität nicht standhält.
Gruß
Eckard
Paragraf 51
Hallo Livia,
Gab es vielleicht irgendwann einmal eine Reform des StGB, bei
der die Paragraphen umnummeriert wurden?
Ich bin zwar weder Jurist noch habe ich das STGB in seinen Ausgaben hier. Aber in einer Mailingliste wurde mal verwiesen auf „den früheren § 51 Strafgesetzbuch, der die Unzurechnungsfähigkeit regelte (heute Schuldunfähigkeit, § 20 StGB)“. Da wäre also nachzuschauen.
Wenn du nach „Paragraph 51“ googelst, findest du folgendes Zitat aus dem Film „M - Eine Stadt sucht einen Mörder“ (von 1931)
"Der Angeklagte:
- ich verlange, dass man mich vor ein ordentliches Gericht stellt!
- Der Richter:
- Das könnte dir so passen mein Junger! Damit du dich auf
den Paragraphen 51 berufst, dein Leben lang auf
Staatskosten verpflegt wirst, und dann brichst du aus, oder
s’kommt eine Amnestie, und du, vergnügt, bist ja wegen
Unzurechnungsfähigkeit gesetzlich geschützt, und kannst
wieser fröhlich auf die kleinen Kinder los!
Nein, ,nein, das wollen wir nicht mehr wissen.
Du musst unschädlich gemacht werden, du musst weg!"
Irgendwann zwischendrin wird die Strafrechtsreform zu finden sein.
Bernhard
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Allgemeines Recht
Gab es vielleicht irgendwann einmal eine Reform des StGB, bei
der die Paragraphen umnummeriert wurden?
Ich habe mir erlaubt, diese Frage im Rechtsbrett zu stellen, vielleicht kann dort jemand helfen.
Bernhard