Re: Gesetzt den(sic!) Fall !!!!
Hallo, Anna,
zunächst einmal heißt es: gesetzt den Fall, also Akkusativ!
Und "gesetzt den Fall" ist die sprachliche Verkürzung (satzwertige Partizipialkonstruktion) des juristisch-deutschen Bedingungssatzes:
"Wenn man den Fall gesetzt hätte," (= wenn man annähme, dass dies ein echter Fall wäre), ...
Mit diesem Vorspann prüft man in der "Kasuistik" alle möglichen Aspekte eines Rechtsstreits oder auch einer philosophischen Diskussion.
Beispiel: Gesetzt den Fall, Gott hätte die Welt nicht erschaffen, wer käme als möglicher Schöpfer in Frage?
Oder:
Gesetzt den Fall, ein Mann brächte seine beiden Eltern um: Könnte er auf mildernde Umstände plädieren, da er ja eine elternlose Waise ist?
Es gibt auch ein Duett aus einer Operrette, wo der - vermutlich juristisch gebildete - Liebhaber die Geliebte ansingt: "Ich setz' den Fall, ich wär' verliebt und grad in Sie..."
Bettelstudent, oder so.
Gruß Fritz