Bedeutung 'Mit Verlaub'

Von: , Frage gestellt am Sa, 25. Feb 2006
Hallo Zusammen!

Hmm...ich habe schon oft (z.B. im Zusammenhang mit Kritik) die Worte bzw. den Satzanfang "Mit Verlaub, aber...." gehört. Was bedeutet "Mit Verlaub" eigentlich so richtig???
Was will ich damit zum Ausdruck bringen??

Freue mich auf Antworten!

Liebe Grüsse
lütte

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von (abgemeldet) nach 7 Minuten 2 hilfreich
    Re: Bedeutung 'Mit Verlaub'
    Hallo lütte,

    das heißt soviel wie:

    Entschuldigung (ich will Ihnen ja nicht zu nahe treten), aber ...

    Grüße

    Berusatino
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  2. Antwort von (abgemeldet) nach 12 Minuten 2 hilfreich
    Re: Bedeutung 'Mit Verlaub'
    Servus lütte,

    wer eine Äußerung "mit Verlaub" beginnt, sucht damit gleichzeitig um die Erlaubnis nach und zeigt an, dass er diese für bereits gegeben hält.

    Die Formel stammt so wohl aus dem 16. Jahrhundert, im altertümlich-rituellen Deutsch der Schächte und Zünfte findet man sie (selten)heute noch: Derjenige von zweien oder mehreren, der anfängt zu reden, tut dies "mit Gunst und Verlaub": Sagt damit, dass die folgende Äußerung jedenfalls nicht jemanden kränken oder verletzen oder Streit provozieren soll, unabhängig davon, wie sie sich für andere anhören mag.

    Denn so ists Handwerksgebrauch, ich weiß nicht anders.


    Schöne Grüße




    MM
  3. Antwort von nach 21 Minuten 2 hilfreich
    Re: Bedeutung 'Mit Verlaub'
    Hallo,

    in mehr als 90 % aller Fälle ist dieses „Mit Verlaub“ eine Floskel mit der Bedeutung „Achtung, jetzt kommt etwas, das du blöd finden wirst, aber ich sag’s trotzdem.“

    Die ursprüngliche Wortbedeutung besagt, dass man sein Gegenüber mit dieser Formulierung um Erlaubnis bittet, etwas für ihn Unangenehmes trotzdem aussprechen zu dürfen. „Verlauben“ – vom mittelniederdeutschen „vorlōve“ = „Erlaubnis“ bzw. „verlöven“ = „erlauben“ – ist eine schon zu grimmschen Zeiten ungebräuchliche Nebenform („ist in der bedeutung ‚erlauben‘ nur selten“) unseres heutigen „erlauben“.

    Eine viel zitierte Verwendung der Formulierung war am 18.10.1984 im Deutschen Bundestag zu hören: „Mit Verlaub, Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch.“ sagte bekanntermaßen Joschka Fischer zum damaligen stellvertretenden Bundestagspräsidenten Richard Stücklen. Weißt du jetzt, was ich mit Floskel meine? ;-)

    Gruß
    Christopher
    • Antwort von nach 11 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Bedeutung 'Mit Verlaub'
      Hallo.
      Dem ist nichts hinzu zu fügen, außer dass die Klassifizierung 'blöd' nicht allgemein zutrifft.
      Es soll etwas gesagt werden was nicht jedermanns Zustimmung finden wird. O.K. Aber deshalb muß es nicht blöd sein!
      Gruß, Alexander Berresheim
      • Antwort von nach 16 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Feinheiten
        Dem ist nichts hinzu zu fügen, außer dass die Klassifizierung
        'blöd' nicht allgemein zutrifft.
        Dem ist nichts hinzuzufügen, außer dass das Wort „blöd“ mehr Bedeutungen als nur „unsinnig; geistlos; töricht“ kennt, nämlich auch „unangenehm; ärgerlich“. Und genau Letztere meinte ich.

        Gruß
        Christopher
        • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
          Warum schreibst Du dann nicht unangen.o.ärgerlich?
          (o.w.T.) A.B.
          • Antwort von (abgemeldet) nach 20 Stunden 9 hilfreich
            Re^2: Warum schreibst Du dann nicht unangen.o.ärge
            Hi!

            Ich kenn mcih ja mit Euren Animositäten noch nicht aus und möchte auch nciht unbedingt reingezogen werden, aber Christopher schreibt eh "das du blöd findest" und nicht "das blöd ist".

            alien
      • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
        Re^4: Feinheiten
        Dem ist nichts hinzuzufügen, außer dass das Wort „blöd“ mehr
        Bedeutungen als nur „unsinnig; geistlos; töricht“ kennt,
        nämlich auch „unangenehm; ärgerlich“. Und genau Letztere
        meinte ich.
        Dem möchte ich hinzufügen, daß "blöd" ursprünglich "schwach, gebrechlich, furchtsam, verzagt" bedeutet.

        Gruß - Rolf
  4. Antwort von nach 41 Minuten 2 hilfreich
    Re: Bedeutung 'Mit Verlaub'
    Hallo, Lütte,

    die anderen Erklärungen hier haben schon das wichtigeste erklärt.

    Ich will nur anfügen, dass "Verlaub" eine alte Form für "Erlaubnis" ist.
    Wenn ich also "mit Verlaub" sage, so meine ich:

    Ich nehme mir die Erlaubnis!

    Zu diesm Wort gehört auch noch der "Urlaub". Das ist nämlich die Erlaubnis, sich zu entfernen.
    Ein Ritter nahm "urloub", wenn er sich vom Hof seines Dienstherren entfernte, um sich seinen eigenen Angelegenheiten zu widmen.

    In Epen ist es eine oft vorkommende Floskel:

    Er nam urloub, stîg ze ros und rît von hinnen.

    Er bat um den Abschied, erhielt ihn auch, stieg auf sein Pferd ...

    Gruß Fritz


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