im Auftrag

Von: , Frage gestellt am Mi, 8. Nov 2000

Hallo,

das hat jetzt vielleicht nicht unbedingt mit deutscher Sprache zu tun, aber ich hoffe trotzdem auf Hilfe.

Also, Thema Briefende. Schreib ich da:

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

oder

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

oder

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

oder

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

oder ganz anders?

Danke schon mal für Hilfe!
Mio

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Re: im Auftrag

    Hi Mio,

    ersteinmal sehe ich bei Deinen ersten beiden Vorschlägen gar keinen Unterschied :-)

    Dann würde ich schreiben: "Mit freundlichem Gruß".

    Mit freundlichem Gruß

    >Platz für die Unterschrift<

    Deinen Namen


    Meist ist es doch so, dass oben im Briefkopf eh schon der Name des Absenders steht! Wenn du es selber bist reicht es, nur deine Unterschrift zu setzen. Sollte der Schreibende eine andere Person sein, setzt Du unter die Unterschrift den jeweiligen Namen. Das hat den Vorteil, dass der Empfänger die Unterschrift nicht entziffern muß, sondern erkennt wer dort unterschrieben hat! "Im Auftrag" entfällt dann gänzlich.

    Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt!

    Gruß
    jens

    • Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
      klein schreiben

      ich schlage vor, "im Auftrag" zu schreiben., also mit kleinem "im"

      dafür fallen mir zwei gründe ein. erstens war es bis vor kurzem (ca 20 jahre) üblich, beide formeln durch ein komma zu trennen (zu der zeit, als auch noch "betr.:" der regelfall bei formellen briefen war), und deswegen war es eh immer klein geschrieben, also ein historischer grund.

      zweitens, damit zusammenhängend: hinter "mfg" steht heutzutage überhaupt kein satzzeichen, aber eben auch kein punkt ... "Mit freundlichen Grüßen." ist Unsinn, denn die Grußformel enthielt ursprünglich mal "bin ich" , also "Mit freundlichen Grüßen // bin ich // Jens Schulze", verbindet sich also direkt mit der Unterschrift selbst, und auch bei der "Langfassung " "Mit freundlichen Grüßen // bin ich // im Auftrag // Jens Schulze " kann das "im" nicht plötzlich groß geschrieben sein.

      alles schreibdisziplinarische geht natürlich heute den bach runter, und überhaupt verwildern die sitten, und selbst die stempelmacher sind nicht mehr, was sie mal waren, und früher war es alles klarer, als noch die preußische kanzleiordnung von 1922 den ton angab, aber du wolltest es ja genau wissen, und das hast du jetzt davon, bravo, junge *schulterklopf

      ;-)
      dietmar

      • Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
        nachtrag

        ein dritter grund fiel mir noch ein: die Abkürzung. "i.A." ist unangefochten, "l.A." könnte Klein-L, A bedeuten....
        d.

      • Antwort von nach 22 Stunden hilfreich
        Re: klein schreiben


        Na, wenn das keine tolle Erklärung war. :o) Vielen Dank!

        Mio
        alles schreibdisziplinarische geht natürlich heute den bach
        runter, und überhaupt verwildern die sitten, und selbst die
        stempelmacher sind nicht mehr, was sie mal waren, und früher
        war es alles klarer, als noch die preußische kanzleiordnung
        von 1922 den ton angab, aber du wolltest es ja genau wissen,
        und das hast du jetzt davon, bravo, junge *schulterklopf

        ;-)
        dietmar

  2. Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
    Re: im Auftrag

    Hi Mio,

    ich sehe schon, hier muß wieder eine Ausländerin ran.:-)

    Also: es heißt garantiert

    Mit freundlichen Grüßen

    i. A. Mio XY


    wobei es Dir mittlerweile - z. B. wegen der schöneren graphischen Gestaltung - freisteht, ob Du Deinen Namen in einer Zeile mit "i. A." oder zwei Zeilen darunter plazierst.

    Die ausgeschriebene Variante geistert übrigens tatsächlich immer noch durch die Welt. Meistens findest Du sie in der Kombination

    Im Auftrag/In Vertretung*

    _________________________
    Für die Unterschrift des Sachbearbeiters

    (* = nichtzutreffendes streichen)

    auf handschriftlich ausgefüllten Formularen deutscher Behörden (vorwiegend Finanzämter).

    Ciao

    Tessa

    • Antwort von nach 17 Stunden hilfreich
      kleine Ergänzung

      Hallöchen,

      zu den Behörden:

      "Im Auftrag" steht auf allen Schreiben von Behörden - nicht nur den handschriftlichen vom Finanzamt - weil die Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes nicht in eigenem Namen tätig sind (und auch gar nicht sein dürfen). Sie handeln "im Auftrag" des/der Behördenleiter(s)/in.

      "In Vertretung" darf derjenige unterschreiben, der offiziell die Stellvertretung in der Amtsleitung innehat.

      Gruß, BeBro [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
        Re: kleine Ergänzung

        Hallöchen,

        zu den Behörden:

        "Im Auftrag" steht auf allen Schreiben von Behörden - nicht
        nur den handschriftlichen vom Finanzamt - weil die Beamten und
        Angestellten des öffentlichen Dienstes nicht in eigenem Namen
        tätig sind (und auch gar nicht sein dürfen). Sie handeln "im
        Auftrag" des/der Behördenleiter(s)/in.

        "In Vertretung" darf derjenige unterschreiben, der offiziell
        die Stellvertretung in der Amtsleitung innehat.

        Gruß, BeBro Hi Mio,

        ich sehe schon, hier muß wieder eine Ausländerin ran.:-)

        Also: es heißt garantiert

        Mit freundlichen Grüßen

        i. A. Mio XY


        Also im Kaufmännischen ist es anders.

        I.V. unterschreibt derjenige mit Artvollmacht, also z B. Einhkauf, Verkauf...
        i.A. bedeutet Einzelvollmacht, also Vollmacht für einen einzelnen Vorgang, egal, worum es sich handelt. wobei es Dir mittlerweile - z. B. wegen der schöneren
        graphischen Gestaltung - freisteht, ob Du Deinen Namen in
        einer Zeile mit "i. A." oder zwei Zeilen darunter plazierst.

        Die ausgeschriebene Variante geistert übrigens tatsächlich
        immer noch durch die Welt. Meistens findest Du sie in der
        Kombination

        Im Auftrag/In Vertretung*

        _________________________
        Für die Unterschrift des Sachbearbeiters

        (* = nichtzutreffendes streichen)

        auf handschriftlich ausgefüllten Formularen deutscher Behörden
        (vorwiegend Finanzämter).

        Ciao

        Tessa

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