Liebe ExpertInnen,
habe eine Frage zum Begriff Pauschalierung bzw. Pauschalisierung.
Im Rahmen der Experimentierklausel des BSHG werden sonstige Beihilfen im Sozialhilfebereich seit kurzem als Pauschalen ausgezahlt. Ich weiß, das tut hier im Brett nix zur Sache - aber nun kommt meine Frage:
Im Gesetz steht der Begriff „Pauschalierung“. Ich war bisher der Meinung, man müßte dieses als „Pauschalisierung“ benennen. Heute hatte ein ein standardisiertes Widerspruchsschreiben einer Arbeitslosen-Initiative in den Händen - die schreiben ebenfalls PauschaliSIerung.
Ja was denn nun? Gibt es überhaupt beide Begriffe und wenn ja, gibt es einen Unterschied zwischen Ihnen? Und wenn es einen Unterschied gibt, dann bitte worin besteht der? Ich muß mich ja allmählich mal entscheiden, welchen Begriff ich nun zukünftig verwende. Als „Fachfrau“ sollte ich schon einen triftigen Grund haben, die Formulierung des Gesetzgebers anzuzweifeln… ))
Ratlose Grüße,
Fabienne