Neue deutsche Rechtschreibung bei Straßennamen

Hallo Experten,

bei der Beschäftigung mit der Bedeutung von Straßennamen stoße ich auf Geßlerstraße. Gemeint ist hier der habsburgische Landvogt in Schillers Tell.

Hieß der Mann (ich übertreibe mal, damit´s besser verstanden wird) Geeehhhsler oder doch Gesssler?

Im ersten Fall wär das „ß“ ja weiterhin richtig, im zweiten Fall müssten ja dann alle Straßenschilder ausgewechselt werden oder bleibt man da bei der alten Schreibweise, um zu dokumentieren, dass man früher eben so komisch schrieb?

Fragt
Pat

Da sich die Schreibung von Eigennamen weder nach der alten noch der neuen Rechtschreibung richtet, schreibt man wohl weiterhin „Geßlerstraße“.

Gruß Anita

Hi Pat,
Ich gehe davon aus, dass „eß“ in der neuen deutschen Rechtschreibung immer auf „ess“ korrigiert wird. Mit anderen Worten: Mir fällt kein Wort ein, bei dem ein e vor ß lang gesprochen wird.

Andererseits wird bei Namen und anderen Bezeichnungen m.E. auf eine Korrektur nach neuer Rechtschreibung verzichtet.

KDK

Die offizielle Lösung!
Hallo,

die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung regelt dieses Problem an einer etwas versteckten Stelle, in der Vorbemerkung zu den Laut-Buchstaben-Zuordnungen unter Punkt 3.2 - dort heißt es:

„Für Eigennamen (Vornamen, Familiennamen, geographische Eigennamen und dergleichen) gelten im Allgemeinen amtliche Schreibungen. Diese entsprechen nicht immer den folgenden Regeln.“

Daraus folgt, dass die Laut-Buchstaben-Regeln der Rechtschreibung für Eigennamen generell keine Anwendung finden (wenn doch, dann nur zufällig!).

„Geßler“ bleibt also „Geßler“.

Herzliche Grüße

Thomas Miller