Lieber Marcus,
so schlecht finde ich „Lieber Max“ gar nicht.
Wenn Du mit Max für eine Behörde der Form halber korrespondierst (z.B. eine geschäftliche Verbindung, Korrespondenz für das Finanzamt), dann könnt ihr euch ja einigen, daß ihr euch in diesen Briefen siezt und mit „Sehr geehrter…“ anredet.
Ich verstehe die Anfrage aber eher so, daß Du etwas von ihm möchtest und die Korrespondenz später als Beweis haben möchtest. Ich stelle mir die ganze Zeit vor, daß er Dir Geld schuldet und Du beginnst, die Rückforderungen schriftlich zu fixieren.
Du kennst also den Max und forderst Geld von ihm zurück. Wenn Du etwas wie „Sehr geehrter…“ schreiben, ihn vielleicht noch siezen würdest, dann könnte er sich ziemlich verarscht fühlen und der Brief damit mehr Probleme bringen als er löst.
Wenn Du Max schon ewig kennst und ihr euch duzt, dann solltest Du ihn auch im Brief duzen. Als Ansprache fände ich dann „Lieber…“ tatsächlich am passendsten, möglich wäre auch „Hallo Max“ (möglich, aber nicht so schön, finde ich). Der Brief verliert damit nichts von seiner Beweiskraft. Die Behörde erfährt dann zwar, daß ihr euch duzt, aber das ist auch alles.
Gruß
Oskar van de Kaalstraat
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