Sollte ich da was bei Deiner Erklärung (also bis 100 DM - es sind immer 100 DM, wenn Rechnung größer 230 DM) falsch verstanden haben, kannst Du Dich gern nochmal melden.
leider passt Deine Beschreibung nicht zu der Tabelle (die außerdem einen Tippfehler hat: Statt 226 DM im Feb müssen es 266 sein *g*):
Bedingung:
Ist die Rechnung mind. 130 Mark hoch, kann man 20 % auf die
ersten 130 DM geltend machen.
Ist die Rechnung mind 230 Mark hoch, kann man auf die
Differenz zwischen 130 und 230 (also bis 100 DM) 40 %
Muss es hier nicht heißen: „Ist die Rechnung bis 230 oder höher …“, sonst passt die Märzrechnung nämlich nicht, dort sind nur 221 DM Kosten, nach 2. dürfte man also nichts absetzen.
Hallo Wolfgang - vielen Dank für die rasche Antwort.
Ich bin soweit ganz deiner Meinung und das war auch mein erster Lösungsgedanke - aber warum bekommt der gute Konz-Mann bei einer Rechnung von 221 DM nicht 40 sondern 37 Mark heraus?
Vielleicht habe ich die Aufgabe auch nur einfach nicht richt verstanden, deshalb schreib ich dir hier nochmals die Originalbedingung, wie sie tatsächlich im Buch abgedruckt wurde:
**Die Pauschale sieht drei Stufen von unterschiedlicher Höhe vor:
Stufe 1 = 20 % der Monatsgebühr bis 130 DM
zuzüglich
Stufe 2 = 40 % der Monatsgebühr, die über 130 DM hinausgeht
zuzüglich
Stufe 3 = 100 % der Monatsgebühr, die über 230 DM hinausgeht.**
Kannst Du damit was anfangen?
Bis dann,
Irena
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Deine Lösung kommt auf das vorgegebene Ergebnis, was ich aber nicht ganz nachvollziehen kann, ist die 2. Bedingung. Ich verstehe deine Lösung so:
Wenn die Differenz zwischen Telefonrechnung - 130 = 100 ist bekommt er 40 DM, ansonsten die Differenz * 40 % ==> richtig verstanden?
Möglicherweise habe ich die Aufgabe auch nur einfach nicht richt verstanden, deshalb hier die Originalbedingungen, wie sie tatsächlich im Buch abgedruckt wurden:
**Die Pauschale sieht drei Stufen von unterschiedlicher Höhe vor:
Stufe 1 = 20 % der Monatsgebühr bis 130 DM
zuzüglich
Stufe 2 = 40 % der Monatsgebühr, die über 130 DM hinausgeht
zuzüglich
Stufe 3 = 100 % der Monatsgebühr, die über 230 DM hinausgeht.**
Stufe 1 = 20 % der Monatsgebühr bis 130 DM
zuzüglich
Stufe 2 = 40 % der Monatsgebühr, die über 130 DM hinausgeht
zuzüglich
Stufe 3 = 100 % der Monatsgebühr, die über 230 DM hinausgeht.
dann lautet die Formel ganz schlicht und ergreifend
Zur Erklärung : (Gebühr-230) sind die 100% des die 230 Mark übersteigenden Betrages. Der MIN(WENN)-Teil liefert 4/10 des 130 Mark übersteigenden Betrages, aber höchstens 40 Mark. Der MIN-Teil sind 20% des Ganzen, jedoch nicht mehr als 26, also 20% von 130.
jetzt anhand der fragestellung ist klar, was gemeint ist … also die XXX auf alle fälle ersetzen… besser (weil eleganter) ist übrigens die lösung vom heinerich…
Der Chef von den Ostgoten bei Asterix hieß ja auch Hektik
*ggg*
Ich will aber trotzdem 'n Stern. So, bäh!
haste bekommen (sogar 2 bislang) …
ich will auch einen, schließlich hat meine Formel eher als deine die richtigen ERgebnisse ausgespuckt… sie war halt nur nicht so schön .