Hallo!
2 Musiker haben mich gebeten, für sie eine Homepage zu erstellen. Nun gut, ich will es gerne versuchen. Nur…der Name, den wir uns schon reservieren ließen, weist auf eine ehemalige Schlagzeug-Firma in USA hin: >NamederFirma
Nur weil es die Firma nicht mehr gibt, heißt das nicht, daß Name und Logo frei sind. (so hat sich vor einigen Jahren ein Privatmann den Namen BORGWARD schützen lassen, aber das nur am Rande.) Der Zusatz „Fanclub“ verhindert eine Verletzung des Markenrechts NICHT, zumindest war z.B. Nokia mit Abmahnungen sehr erfolgreich und hat alle Sites mit dem Begriff „Nokia“ klein gekriegt.
Mein Tip: Ich würd es nicht riskieren. Wenn irgendwie Geld da ist und der Name wirklich entscheidend ist, wäre vielleicht eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt angebracht.
>NamederFirma