Internetbetrug - geht dieser Trick technisch
Von: , Frage gestellt am Mo, 16. Aug 2010
Hallo, bitte nicht übel nehmen falls das hier nicht das "richtige Brett" ist - weiß für meine Frage aber kein anderes.
Bin einem Internetbetrüger auf den Leim gegangen: Loggte mich auf der Webseite <www.download-service.de> ein (kam durch einen Link von Google dorthin, hatte ausdrücklich nach "kostenlosen Download" gesucht). Dennoch verlangte der Betreiber eine Anmeldung, die einen kostenpflichtigen Vertrag zur Folge haben sollte. Natürlich habe ich diese Seite sofort geschlossen. Nach einigen Suchen kam ich dann auf eine Seite, wo tatsächlich nichts auf eventuelle Kosten hinwies. Dort habe ich mich mit Nutzername und Kennwort angemeldet, den Link zur Seite nach einer mir zugesandten E-Mail aktiviert und endlich den gesuchten Treiber runter geladen.
Nun bekam ich etwa vier Wochen später eine Rechnung. Download-Service (auch: content4u) behauptete, ich hätte mit ihnen einen Vertrag abgeschlossen und müsse monatlich 8 Euro nun zwei Jahre lang zahlen. Zur Begründung wurde angegeben, ich hätte bei der Anmeldung ein Kästchen angekreuzt und damit sowohl die AGB anerkannt als auch vom Widerrufsrecht Kenntnis erhalten. Weder das eine noch das andere war auf der Seite, wo ich mich anmeldete, zu sehen (sonst hätte ich ja auch diese Seite wieder fluchtartig verlassen). Es bleibt also der Verdacht einer technischen Manipulation.
Meine (rein technische) Frage (zur juristischen Wertung frage ich vielleicht später mal im Brett Rechtswissenschaften nach):
Ist es technisch möglich, einen solchen Eintrag zu manipulieren, ohne daß dies der Ausfüllende selbst tat? Kann man im nachhinein noch die Webseite auffinden und sich ansehen, von der aus man seine Anmeldung getätigt hat? Wie ließen sich eventuelle Manipulationen beweisen?
Bitte um die Meinung der Fachleute um mich gegen einen unterstellten Vertrag zu wehren ohne dabei selbst unhaltbare Unterstellungen vorzunehmen. Danke schon mal! Horst
