Für oder gegen die Todesstrafe

Von: , Frage gestellt am Mi, 6. Apr 2011
Liebe Leute!
In den letzten Jahren musste ich immer wieder über das Für und Wider der Todesstrafe nachdenken. Dabei dachte ich oft an die Opfer. Warum mussten sie sterben? Warum dürfen sie nicht mehr leben? Sollten die Opfer nicht befragt werden, wenn es um den Tod für die Täter geht? Ich finde, dass nur die Angehörigen befragt werden sollten, wenn es ums Strafmaß geht. Wer andere Menschen umbringt, sollte kein Recht aufs Leben haben. Leider wird mit Mördern viel zu nachsichtig umgegangen. Meint ihr nicht auch? Nur Richter dürfen entscheiden, wenn es um den Tod geht. Viele Millionen Menschen sind schon umgebracht worden. Die Täter hingegen genießen alle Persönlichkeitsrechte. Warum darf das Volk nicht entscheiden, wenn es um den Tod geht?
Schöne Grüßé
Franz Josef

14 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 3 hilfreich
    Auge um Auge...
    ...macht die ganze Welt blind.
    Hi!
    Das ist ein Zitat, dass das Grundproblem deutlich macht. Bei jeder beginnenden Schlägerei kann man das beobachten: Wenn in jedem Fall zurückgeschlagen wird, ist bald eine hübsche Schlägerei im Gange, bei der der keiner etwas gewinnen kann.

    Es gibt eine Spirale der Gewalt, aus der man gezielt aussteigen sollte um sie zu stoppen, auch wenn dadurch eine Gewalttag nicht 1:1 zurückgezahlt werden kann.

    Zum anderen: Wer hat etwas davon, wenn man noch jemanden tötet? Die Opfer werden davon auch nicht wieder lebendig.

    Außerdem: Wir finden, der Mörder hat falsch gehandelt, indem er einen Menschen getötet hat. Wollen wir den selben Fehler machen um ihm seinen aufzuzeigen? Ich halte das für paradox. Wir wollen uns ja moralisch besser stellen als der Täter, da sollten wir doch auch anders handeln.

    Beispiel zur Verdeutlichung: Ein Kind schlägt sein kleines Geschwisterchen. Die Mutter schlägt das Kind und erklärt ihm, es solle keine Schwächeren schlagen. Irgendwie unlogisch, oder nicht?

    Ganz zu schweigen vom Risiko eines Irrtums: Tot ist tot und wenn sich nach 10 Jahren neue Beweise finden und wir haben den falschen hingerichtet? Ich möchte das nicht in Kauf nehmen. Sollten die Opfer nicht befragt werden, wenn es um den
    Tod für die Täter geht? Ich finde, dass nur die Angehörigen
    befragt werden sollten, wenn es ums Strafmaß geht.
    Nein, wir leben in einem Rechtsstaat. Wir haben Gesetze und Gerichte, die diese anwenden. Und zwar möglichst objektiv. Das finde ich sehr gut, so wie es ist. Wer andere
    Menschen umbringt, sollte kein Recht aufs Leben haben.
    Warum genau nicht? Wir sind hier Philosophie-Brett, vielleicht kannst Du das näher begründen. Das Opfer hatte ja ein Recht auf Leben. Es wurde ihm aber genommen, das halten wir für verwerflich. Wollen uns aber selber anmaßen, einem anderen Menschen sein Recht auf Leben abzusprechen? Nur Richter dürfen entscheiden, wenn es um den Tod
    geht. Viele Millionen Menschen sind schon umgebracht worden.
    Die Täter hingegen genießen alle Persönlichkeitsrechte. Warum
    darf das Volk nicht entscheiden, wenn es um den Tod geht?
    Weil das Volk nach Stimmungen urteilt und nicht objektiv ist. Und wenn ich Dein Posting so lese, bestätigt mich das in meiner Sichtweise.

    Grüße
    kernig
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    tet

    • Antwort von nach 5 Stunden 2 hilfreich
      Re: Auge um Auge...
      Guten Abend! Es gibt eine Spirale der Gewalt, aus der man gezielt
      aussteigen sollte um sie zu stoppen, auch wenn dadurch eine
      Gewalttag nicht 1:1 zurückgezahlt werden kann.
      Mal ganz konkret: Welche "Spirale der Gewalt" hätte denn dort je stattgefunden, wenn Frankreich in den 80er Jahren die Todesstrafe NICHT abgeschafft hätte? Zum anderen: Wer hat etwas davon, wenn man noch jemanden
      tötet? Die Opfer werden davon auch nicht wieder lebendig.
      "Wer hat etwas davon" grenzt die Frage auf die Dimension "Nützlichkeit" ein. In der Tat scheint es keinen "Nutzen" der Todesstrafe zu geben.
      Nützlichkeit ist aber bekanntlich immer nur EINE Dimension des Strafens. Außerdem: Wir finden, der Mörder hat falsch gehandelt, indem
      er einen Menschen getötet hat. Wollen wir den selben Fehler
      machen um ihm seinen aufzuzeigen?
      Ist das Töten eines Opfers denn tatsächlich dasselbe ("derselbe Fehler") wie das Töten eines Täters?
      Ist das ungesetzliche Töten durch ein Individuum dasselbe wie das gesetzliche Töten durch die Gesamtheit, sprich den Staat? Beispiel zur Verdeutlichung: Ein Kind schlägt sein kleines
      Geschwisterchen. Die Mutter schlägt das Kind und erklärt ihm,
      es solle keine Schwächeren schlagen. Irgendwie unlogisch, oder
      nicht?
      Lass doch die falsche Analogie Mutter-Staat, Staatsbürger-Kind einfach weg, dann verschwindet auch sofort die Unlogik.
      Ein Staatsbürger A tut Staatsbürger B Gewalt an. Der Staat tut daraufhin A Gewalt an und erklärt ihm, seine Gewalttat sei eine schlimme Straftat gewesen. Ganz und gar nicht unlogisch, oder? ;-) Wer andere
      Menschen umbringt, sollte kein Recht aufs Leben haben.
      Warum genau nicht?
      Z.B. weil er durch seinen Akt des Nehmens von Leben nicht nur das Recht dieses einen Lebens negiert hat, sondern automatisch das Recht des Lebens selbst, also auch seines eigenen Lebens.

      So sagt Hegel:
        Die Verletzung, die dem Verbrecher widerfährt, ist nicht nur an sich gerecht – als gerecht ist sie zugleich sein an sich seiender Wille ... Daß die Strafe darin als sein eigenes Recht enthaltend angesehen wird, darin wird der Verbrecher als Vernünftiges geehrt. – Diese Ehre wird ihm nicht zuteil, wenn aus seiner Tat selbst nicht der Begriff und der Maßstab seiner Strafe genommen wird.

      Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, §100


      E.T.

      P.S.: Persönlich bin ich übrigens, auch wenn sich das obige anders liest, GEGEN die Todesstrafe.
      • Antwort von nach 20 Stunden 2 hilfreich
        Re^2: Auge um Auge...
        Hallo! Es gibt eine Spirale der Gewalt, aus der man gezielt
        aussteigen sollte um sie zu stoppen, auch wenn dadurch eine
        Gewalttag nicht 1:1 zurückgezahlt werden kann.
        Mal ganz konkret: Welche "Spirale der Gewalt" hätte denn dort
        je stattgefunden, wenn Frankreich in den 80er Jahren die
        Todesstrafe NICHT abgeschafft hätte?
        Den Gedanken, Straftaten 1:1 zurückzuzahlen halte ich für grundsätzlich gefährlich. Er liefert anderen Argumente, quasi wieder zurückzuschlagen. Nach dem Motto: Der Staat tötet auch, so schlecht kann das ja nicht sein. "Wer hat etwas davon" grenzt die Frage auf die Dimension
        "Nützlichkeit" ein. In der Tat scheint es keinen "Nutzen" der
        Todesstrafe zu geben.
        Nützlichkeit ist aber bekanntlich immer nur EINE Dimension des
        Strafens.
        Es ist ja auch nur eines meiner Argumente. Außerdem: Wir finden, der Mörder hat falsch gehandelt, indem
        er einen Menschen getötet hat. Wollen wir den selben Fehler
        machen um ihm seinen aufzuzeigen?
        Ist das Töten eines Opfers denn tatsächlich dasselbe
        ("derselbe Fehler") wie das Töten eines Täters?
        Ist das ungesetzliche Töten durch ein Individuum dasselbe wie
        das gesetzliche Töten durch die Gesamtheit, sprich den Staat?
        Ich finde ja. Das Ergebnis ist ja das selbe: Ein Mensch ist hinterher tot. Anders gefragt: Worin würdest Du einen Unterschied sehen? Lass doch die falsche Analogie Mutter-Staat, Staatsbürger-Kind
        einfach weg, dann verschwindet auch sofort die Unlogik.
        Ein Staatsbürger A tut Staatsbürger B Gewalt an. Der Staat tut
        daraufhin A Gewalt an und erklärt ihm, seine Gewalttat sei
        eine schlimme Straftat gewesen. Ganz und gar nicht unlogisch,
        oder? ;-)
        Ich finde: genauso unlogisch. Man nimmt ja auch einem Dieb als Strafe nicht die selbe Geldmenge weg, die er gestohlen hat. Eine verwerfliche Handlung legitimiert sich in meinen Gedanken nicht, wenn sie der Staat ausübt. Und ich finde es immer unlogisch, jemanden etwas anzutun, nur um ihm zu zeigen, dass es verkehrt ist. Z.B. weil er durch seinen Akt des Nehmens von Leben nicht nur
        das Recht dieses einen Lebens negiert hat, sondern automatisch
        das Recht des Lebens selbst, also auch seines eigenen Lebens.
        Finde ich gar nicht, diese Verknüpfung sehe ich einfach nicht so deutlich. Menschen töten andere Menschen aus den verschiedensten Beweggründen. Manchmal wohl auch aus reiner Mordlust, da würde Dein Argument noch am ehesten zutreffen. P.S.: Persönlich bin ich übrigens, auch wenn sich das obige
        anders liest, GEGEN die Todesstrafe.
        Ist ja kein Problem. Wir reden ja nur ;-)

        Grüße
        kernig
        • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
          Re^3: Auge um Auge...
          Guten Tag! Wir reden ja nur ;-)
          Richtig. Unter diesem Motto bitte meinen nochmaligen Einwand verstehen. Es gibt eine Spirale der Gewalt, aus der man gezielt
          aussteigen sollte um sie zu stoppen, auch wenn dadurch eine
          Gewalttag nicht 1:1 zurückgezahlt werden kann.
          Mal ganz konkret: Welche "Spirale der Gewalt" hätte denn dort
          je stattgefunden, wenn Frankreich in den 80er Jahren die
          Todesstrafe NICHT abgeschafft hätte?
          Den Gedanken, Straftaten 1:1 zurückzuzahlen halte ich für
          grundsätzlich gefährlich. Er liefert anderen Argumente, quasi
          wieder zurückzuschlagen. Nach dem Motto: Der Staat tötet auch,
          so schlecht kann das ja nicht sein.
          Naja, aber du bleibst trotz Nachfrage am "Grundsätzlichen" (das zugleich auch etwas völlig unbeweisbares ist) statt das in concreto abzuhandeln.

          Konkrete Frage (eher rhetorisch gemeint, muss keiner nachgooglen):
          Hat die Abschaffung der Todesstrafe in Frankreich eine signifikante statistische Auswirkung auf die dortige Homizidrate gehabt (welche im globalen Vergleich schon vorher sehr niedrig war, und welche als Langzeiteffekt das ganze 20. Jahrhundert hindurch einen stetigen Rückgang verzeichnete)? Ist das Töten eines Opfers denn tatsächlich dasselbe
          ("derselbe Fehler") wie das Töten eines Täters?
          Ist das ungesetzliche Töten durch ein Individuum dasselbe wie
          das gesetzliche Töten durch die Gesamtheit, sprich den Staat?
          Ich finde ja. Das Ergebnis ist ja das selbe: Ein Mensch ist
          hinterher tot. Anders gefragt: Worin würdest Du einen
          Unterschied sehen?
          Ich sehe durchaus einen Unterschied zwischen Soldaten und Mördern, zwischen Abtreibungsärzten und Mördern, zwischen Exit-Mitarbeitern und Mördern und eben auch zwischen Henkern bzw. Richtern und Mördern, auch wenn in der Tat das Ergebnis jeweils dasselbe ist. Lass doch die falsche Analogie Mutter-Staat, Staatsbürger-Kind
          einfach weg, dann verschwindet auch sofort die Unlogik.
          Ein Staatsbürger A tut Staatsbürger B Gewalt an. Der Staat tut
          daraufhin A Gewalt an und erklärt ihm, seine Gewalttat sei
          eine schlimme Straftat gewesen. Ganz und gar nicht unlogisch,
          oder? ;-)
          Ich finde: genauso unlogisch. Man nimmt ja auch einem Dieb als
          Strafe nicht die selbe Geldmenge weg, die er gestohlen hat.
          Um dieses Äquivalenzprinzip gings ja gar nicht, sondern darum, ob ein logisch nachvollziehbarer Unterschied besteht zwischen der unlegitimierten Gewaltausübung eines Bürgers gegen einen anderen und der legitimierten Gewaltausübung des Staates gegen einen Gewalttäter. Eine verwerfliche Handlung legitimiert sich in meinen Gedanken
          nicht, wenn sie der Staat ausübt.
          Ok, das ist an sich eine nachvollziehbare Grundsatzposition.
          Bezieht sich die nur auf die Todesstrafe oder auch auf andere staatliche Gewalt, z.B. freiheitsentziehende Maßnahmen oder Zwangsdienste oder gar die Steuerpflicht usw.?


          E.T.
          • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
            Re^4: Auge um Auge...
            Hi nochmal! Wir reden ja nur ;-)
            Richtig. Unter diesem Motto bitte meinen nochmaligen Einwand
            verstehen.
            Gern Es gibt eine Spirale der Gewalt, aus der man gezielt
            aussteigen sollte um sie zu stoppen, auch wenn dadurch eine
            Gewalttag nicht 1:1 zurückgezahlt werden kann.
            Mal ganz konkret: Welche "Spirale der Gewalt" hätte denn dort
            je stattgefunden, wenn Frankreich in den 80er Jahren die
            Todesstrafe NICHT abgeschafft hätte?
            Den Gedanken, Straftaten 1:1 zurückzuzahlen halte ich für
            grundsätzlich gefährlich. Er liefert anderen Argumente, quasi
            wieder zurückzuschlagen. Nach dem Motto: Der Staat tötet auch,
            so schlecht kann das ja nicht sein.
            Naja, aber du bleibst trotz Nachfrage am "Grundsätzlichen"
            (das zugleich auch etwas völlig unbeweisbares ist) statt das
            in concreto abzuhandeln.
            Meine Meinung dazu ist auch sehr grundsätzlich. Den Gedanken von Blutrache oder haust Du mich, dann hau ich Dich finde ich einfach total primitiv und halte die Folgen auch für fatal. Konkrete Frage (eher rhetorisch gemeint, muss keiner
            nachgooglen):
            Hat die Abschaffung der Todesstrafe in Frankreich eine
            signifikante statistische Auswirkung auf die dortige
            Homizidrate gehabt (welche im globalen Vergleich schon vorher
            sehr niedrig war, und welche als Langzeiteffekt das ganze 20.
            Jahrhundert hindurch einen stetigen Rückgang verzeichnete)?
            Keine Ahnung. Hat sie? Ich sehe durchaus einen Unterschied zwischen Soldaten und
            Mördern, zwischen Abtreibungsärzten und Mördern, zwischen
            Exit-Mitarbeitern und Mördern und eben auch zwischen Henkern
            bzw. Richtern und Mördern, auch wenn in der Tat das Ergebnis
            jeweils dasselbe ist.
            Die von Dir aufgezählten Unterschiede sehe ich durchaus auch. Schwierig finde ich die Abwägung: Darf man gezielt töten um das Leben anderer zu schützen? Ob das der finale Rettungsschuss ist oder der Einsatz in Lybien. Abtreibung ist ja nochmal ein ganz anderes Thema. Ich sehe schon, dass es durchaus Gründe geben kann zu töten. Aber als Strafe: nein. Um dieses Äquivalenzprinzip gings ja gar nicht, sondern darum,
            ob ein logisch nachvollziehbarer Unterschied besteht zwischen
            der unlegitimierten Gewaltausübung eines Bürgers gegen einen
            anderen und der legitimierten Gewaltausübung des Staates gegen
            einen Gewalttäter.
            Natürlich gibt es die. Der Staat darf ja Menschen auch ihrer Freiheit berauben oder mit anderen Zwangsmaßnahmen bedrohen. Das ist aber auch alles umkehrbar und auch weitgehend wieder gut zu machen, falls da mal ein Irrtum passiert. Anders die Todesstrafe. Auch schließen die meisten dieser Maßnahmen nicht aus, dass ein Täter sich irgendwie bessert und eine 2.Chance bekommen kann. Eine verwerfliche Handlung legitimiert sich in meinen Gedanken
            nicht, wenn sie der Staat ausübt.
            Ok, das ist an sich eine nachvollziehbare Grundsatzposition. Ich hätte "Tötung" schreiben sollen.
            Bezieht sich die nur auf die Todesstrafe oder auch auf andere
            staatliche Gewalt, z.B. freiheitsentziehende Maßnahmen oder
            Zwangsdienste oder gar die Steuerpflicht usw.?
            Wie ich oben schrieb - nein. Insofern habe ich mir da natürlich widersprochen. Aber jemanden zu töten sehe ich da wirklich als Sonderfall, weil unumkehrbar. Folter ebenso, auch weil sie bleibende schwere Schäden an Körper und Geist hinterlässt.

            Deshalb ist das ja so ein heiß diskutiertes Thema. Jeder zieht seine moralischen Grundsätze ein wenig anders. Eine Meinung zu so einem Thema stört mich eigentlich nur, wenn sie schon auf den ersten Blick völlig undurchdacht ist. E.T.
            Nach Hause telefonieren? ;-)

            Grüße
            kernig
            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Im Religionsbrett
              Vielen Dank für alle Leser (mit Sternchen)
              Im Religionsbrett geht es weiter.
              Franz
            • Antwort von nach 3 Tagen 2 hilfreich
              Re^5: Auge um Auge...
              Guten Morgen! Meine Meinung dazu ist auch sehr grundsätzlich. Den Gedanken
              von Blutrache oder haust Du mich, dann hau ich Dich finde ich
              einfach total primitiv und halte die Folgen auch für fatal.
              Blutrache halte ich auch für primitiv, ob ich aber auch das Talionsprinzip als solches für primitiv halte, weiß ich noch nicht genau ;-) Konkrete Frage (eher rhetorisch gemeint, muss keiner
              nachgooglen):
              Hat die Abschaffung der Todesstrafe in Frankreich eine
              signifikante statistische Auswirkung auf die dortige
              Homizidrate gehabt (welche im globalen Vergleich schon vorher
              sehr niedrig war, und welche als Langzeiteffekt das ganze 20.
              Jahrhundert hindurch einen stetigen Rückgang verzeichnete)?
              Keine Ahnung. Hat sie?
              Das weiß ich auch nicht. Ich wette aber einen Kasten Bier, dass sie nicht hat. Der Staat darf ja Menschen auch ihrer
              Freiheit berauben oder mit anderen Zwangsmaßnahmen bedrohen.
              Das ist aber auch alles umkehrbar und auch weitgehend wieder
              gut zu machen, falls da mal ein Irrtum passiert. Anders die
              Todesstrafe.
              Das ist wohl auch mein 'philosophisches' Hauptargument gegen die Todesstrafe. Weniger gehts mir um den Irrtum. Jeder Richter im Bereich des Asylrechts wird weit mehr tödliche Irrtümer begehen als im Rahmen der Todesstrafe.
              Aber ein Staat der systematisch tötet, "tötet" sich im Grunde selbst, weil er sich um die Möglichkeit beraubt, die eigene Meinung zu revidieren. D.h. er stellt sich selbst vor vollendete Tatsachen und 'bringt sich um' [sic] die eigene Zukunftsoffenheit.


              E.T.
  2. Antwort von nach 2 Stunden 2 hilfreich
    Re: Für oder gegen die Todesstrafe
    Moin,
    Warum
    darf das Volk nicht entscheiden, wenn es um den Tod geht?
    es gibt einige andere Sachen, über die ich das Volk nur sehr ungern abstimmen lassen wollte.
    Wollen wir Steuern zahlen gehört z.B. dazu.

    Wenn die Abstimmung kurz nach den Bekanntwerden eines bestialischen Mordes stattfinden würde, fiehle sie sicher anders aus, als wenn sie stattfände, wenn ein Mensch nach Jahren unschuldiger Haft freigekommen ist.

    Zudem würde sich der Souverän auf das gleiche bestialische Niveau begeben, wie der Mörder. Was ich auf keinen Fall möchte!

    Gandalf
    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Für oder gegen die Todesstrafe
      kurz nach den Bekanntwerden
      Meinst Du mehrere "Bekanntwerden"?


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