Anspruch auf Weiterbildung

Hallo,

mein Mann ist seit einigen Monaten arbeitslos. Sein Anspruch endet Mitte Oktober. Da er in den letzten Jahren in einem Beruf gearbeitet hat, für den er keinen Berufsabschluß hat, wollte er vom Arbeitsamt eine Weiterbildungsmaßnahme um dies nachzuholen, um so vielleicht seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Alternativ eine Umschulung.
Vom Arbeitsvermittler wurde dies jedoch abgelehnt, da das Geschäftsjahr am 30.11.05 ausläuft. Erst danach könnte er theoretisch eine Antrag auf eine Weiterbildungsmaßnahme stellen. Dann ist er jedoch Hartz IV- Empfänger.
Es werden jedoch Weiterbildungsmaßnahmen angeboten, die bereits im September beginnen. Eine konkrete Erklärung warum er für diese keinen Bildungsgutschein bekommt, kann ihm der Vermittler jedoch nicht geben. Ist das wirklich rechtens? Oder liegt das am Vermittler? Vielen Dank für Informationen.

Oder
liegt das am Vermittler?

Hallo Dati, kann er nicht Auskunft geben oder darf er nicht? Dass die Gelder in dem Bereich knapp sind, ist aber eigentlich kein Geheimnis.

[Vermutungsmodus]Die bekommen innerhalb bestimmter Zeiten Gelder über die sie verfügen können. Wenn die alle sind, dann „geht“ eben für den Rest der Antragsteller keine Kann-Maßnahme mehr. Deshalb wohl auch der Hinweis mit dem Geschäftsjahr.[/Vermutungsmodus] Das muss also nicht unbedingt am Unwillen des Vermittlers liegen.

MfG

Hi!
Einfach ausgedrückt: Daß er für die Maßnahme keinen Bildungsgutschein erhält liegt u.a. daran, daß es pro Quartal nur eine bestimmte Anzahl von Bildungsgutscheinen gibt die ausgegeben werden. Noch ein Grund könnte der sein: wenn er Alg 1 bekommt zahlt die Maßnahme der Träger von Alg 1. Wenn er Alg 2 bekommt zahlt die Maßnahme der Träger von Alg 2. Da sein Alg 1 bald ausläuft und er dann über Alg 2 zum anderen Träger „wandert“ wäre ja der Träger von Alg 1 doof ihm die Maßnahme zu bewilligen, wenn er dann durch die Maßnahme länger zahlen müßte als eigentlich nötig.

Etwas wirr - hoffe aber im Ansatz verständlich: Es geht einfach nur ums Geld.

Für Deinen Mann als Ratschlag: er soll sich im Vorfeld bei den Bildungsträgern direkt erkundigen, sich dort beraten lassen (evtl. wissen die wieviele Bildungsgutscheine für welche Fortbildung im entsprechenden Quartal von welchem Träger ausgegeben werden!), welche Fortbildung für ihn geeignet (gibts noch Gutscheine?) ist und herausfinden, was er unbedingt will. Evtl. können die Träger dann nochmal mit dem Arbeitsberater Deines Mannes reden und ein gutes Wort einlegen. Ansonsten sollte Dein Mann dem Arbeitsberater gut erläutern können, warum er grad diese Maßnahme machen will, was er sich davon verspricht, versuchen auf der zwischenmenschlichen Ebene einen guten Draht zum Arbeitsberater zu bekommen etc. Die Arbeitsberater haben oft Ermessensspielraum, oft entscheidet da halt ein subjektiver Eindruck, Sympathy, Einschätzung… wenn Dein Mann sich evtl. nicht besonders gut und „förderungswürdig“ präsentieren kann, hat er dann u.U. Pech gehabt!

Viel Erfolg, Körst

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hallo,

Vom Arbeitsvermittler wurde dies jedoch abgelehnt,

erfolgte dies mit schriftlichem Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung? Da steht dann die Begründung drauf. Wenn nicht, dann hat dein Mann auch keinen schriftlichen Antrag auf Bildungsgutschein gestellt. Dies sollte er tun.

da das Geschäftsjahr am 30.11.05 ausläuft.

das ist kein rechtlicher Ablehnungsgrund. Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr und endet nicht am 30.11. Richtig ist, dass die Haushaltsmittel für die Förderung limitiert sind. Irgendwie müssen die Arbeitsvermittler damit zurecht kommen. Also hartnäckig bleiben. Es kann natürlich auch sein, dass der Arbeitsvermittler auch durch eine Weiterbildungsmaßnahme keine Chance zur Problemlösung, sprich Arbeitsaufnahme sieht. Solch ein Ablehnungsgrund wäre sicher konfliktbehaftet.
Bei einem schriftlichen Ablehnungsbescheid besteht die Möglichkeit des Widerspruches und der Klage.

Gruß
Otto

Erst danach könnte er

theoretisch eine Antrag auf eine Weiterbildungsmaßnahme
stellen. Dann ist er jedoch Hartz IV- Empfänger.
Es werden jedoch Weiterbildungsmaßnahmen angeboten, die
bereits im September beginnen. Eine konkrete Erklärung warum
er für diese keinen Bildungsgutschein bekommt, kann ihm der
Vermittler jedoch nicht geben. Ist das wirklich rechtens? Oder
liegt das am Vermittler? Vielen Dank für Informationen.

danke
Vielen Dank für die Hinweise. Mein Mann will seine Wünsche (Weiterbildungskurse) schriftlich vorlegen und dann mal abwarten.
Vielleicht hat er Glück und bekommt noch etwas.