Hallo Sabine,
ich bin in Halle/Saale zum 31.08.2006 an der Kollegschule
angenommen.
Welchen Abschluss erreichst du dort?
Ist die Schule Vollzeit?
Setzt diese Schule eine abgeschlossene Ausbildung voraus?
Wenn die Schule Vollzeit ist, bekommst du Bafög (siehe unten).
Sollte die Schule in Teilzeit sein, dann kannst du laut Amt ja arbeiten - wenn du nichts findest müsste es weiterhin Hartz 4 geben. Bei manchen Teilzeitschulen erhöht sich zum Schluss die Stundenzahl, dann gäbe es auch Bafög.
Ich weiß das ich elterunabhängiges Bafög bekommen müßte, da ich eine :3 Jährige Berufsausbildung abgeschlossen habe.
Das ist nicht soo einfach und hängt von der Schulform ab.
Eine Anrechnnung des Einkommens der Eltern entfällt insbesondere dann, wenn Ihr für den Erwerb der allg. Hochschulreife auf dem Zweiten Bildungsweg BAföG beantragt. Gleiches gilt für den Besuch
a) der Oberstufe der Berufsoberschulen in Baden-Württemberg,
b) der Berufsoberschulen in Bayern,
c) der Klassen 13 der Berufsoberschulen in Niedersachsen.
Quelle: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php…
Ansonsten:
Elternunabhängiges Bafög gibt es, wenn
Du zwischen deinem 18. Geburtstag und dem Beginn des Studiums mindestens 5 Jahre gearbeitet hast
- Es müssen nicht 5 Jahre am Stück gewesen sein.
- Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung; selbständige oder unselbständige Beschäftigung
- Ausbildungszeiten bleiben unberücksichtigt, auch wenn du im Rahmen der Ausbildung ein Ausbildungsentgelt bezogen hast.
- Eine Teilzeitbeschäftigung neben (= unabhängig von) der Ausbildung zählt jedoch als Erwerbstätigkeit.
- Ferienarbeit dagegen findet keine Berücksichtigung.
In allen Fällen an sich zu berücksichtigender Erwerbstätigkeit ist Voraussetzung, dass du von dem verdienten Geld leben konntest (etwa 560 Euro – laut Amt).
Zu den 5 Jahren zählen auch:
- die Haushaltstätigkeit eines Elternteils, der zumindest ein Kind unter zehn Jahren oder ein Kind, das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, im eigenen Haushalt zu versorgen hat
- Wehr- und Zivildienst sowie diesen gleichgestellte Dienste
- ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
- Zeiten der mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit
- Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes
- Zeiten der Erwerbsunfähigkeit
- Zeiten der Arbeitslosigkeit, soweit du während dieser Zeit nicht eine BAföG-förderungsfähige Ausbildung gemacht hast (mit der Folge, dass Ihr der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung gestanden habt)
- Zeiten der Teilnahme an einer Maßnahme zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation
- Zeiten der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach §§ 77 ff. SGB III
… sofern du entsprechende Leistungen (z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld) erhalten hast.
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php
Aber ich weiß nicht wie viel. Wie ist denn der Höchstsatz beim Bafög?
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-bedarf.php
In diesem Fall könnten es maximal 562 Euro sein - sofern die Schulform stimmt.
Übrigens darfst du kein Vermögen (über 5200 Euro) haben.
Ich hab ne Wohnung die mich teure 320 Eus plus 30 Eus Strom
kostet. Die will ich nicht aufgeben.
Bekommst du noch Kindergeld?
Dann bleibt wohl nur noch jobben, wobei dann wiederum das Bafög gekürzt wird (ab 219 / 271 Euro, je nach Schulart).
Gruß
Tato