Freistellung zum Bildungsurlaub?

Ich arbeite in einer Arztpraxis und möchte meine Computerkenntnisse erweiteren. Die üblichen Kurse, die angeboten werden, sind fast grundsätzlich immer nach meinem Feierabend. Wie ich gehört habe, hat man das Recht auf 1 Woche Bildungsurlaub. Meine Fragen:

  • stimmt das ?
  • wenn ja, wo kann man so etwas durchführen ? Köln ?
  • wie hoch sind die Kosten ?

Ich hoffe auf Hilfe.
Danke im Voraus
Anja

Hallo Anja,

das Thema „Bildungsurlaub“ ist nicht einheitlich geregelt. Im Klartext: sofern überhaupt der Anspruch (es gibt Wartefristen, Ausschlüsse von Azubis, etc.) besteht, ist er von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Schlau machen kannst Du Dich unter

http://focus.de/D/DB/DBN/dbn.htm

Deinem Wissensdurst in allen Ehren, aber: was in aller Welt spricht gegen die Teilnahme an einem solchen Kurs nach Feierabend? Millionen anderer Leute tun es schließlich auch.

So long

Tessa

Hi Anja,

falls Du z.B. in Hessen arbeitest stehen Dir in zwei Jahren 10 Tage BU von einem akzeptierten Veranstalter zu. Falls Du also im ersten Jahr Deine 5 Tage aus betrieblichen Gründen abgeleht bekommen hast, darfst Du im folgenden Jahr auf zehn Tage bestehen.

c. u.

Uwe

Seit Ihr mindestens 10 Beschäftigte?
Hi!

In NRW hast Du unter bestimmten Voraussetzungen (zu beachten ist § 3, Abs. 7 AWbG) tatsächlich Anspruch auf 5 Tage im Jahr. Sollte Dir dieser aus betrieblichen Gründen in einem Jahr verweigert werden, überträgt er sich auf das nächste Jahr.

Der wohl meistfrequentierte Anbieter ist die gute alte Volkshochschule. Ich habe mal vor ein paar Jahren einen Italienischkurs machen wollen (kam was dazwischen) - der kostete etwas über 130 DM (steuerlich absetzbar).

Steht im Arbeitnehmerweiterbidungsgesetz (AWbG vom 22.3.2000)

§ 3 Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung

1.Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden.
2.Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.
3.Ein Arbeitnehmer erwirbt den Anspruch nach sechsmonatigem Bestehen seines Beschäftigungsverhältnisses.
4.Ist dem Arbeitnehmer innerhalb eines Kalenderjahres die ihm zustehende Arbeitnehmerweiterbildung unter Berufung auf § 5 Abs. 2 abgelehnt worden, so ist der Anspruch bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses einmalig auf das folgende Kalenderjahr zu übertragen.
5.Erkrankt ein Arbeitnehmer während der Arbeitnehmerweiterbildung, so werden die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf die Arbeitnehmerweiterbildung nicht angerechnet
6.Der Anspruch besteht nicht, so weit der Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr Arbeitnehmerweiterbildung in einem früheren Beschäftigungsverhältnis wahrgenommen hat.
7.Für Arbeitnehmer in einem Betrieb oder einer Dienststelle mit bis zu 50 Beschäftigten entfällt der Freistellungsanspruch für das laufende Kalenderjahr, wenn bereits zehn v.H. der Beschäftigten im laufenden Kalenderjahr freigestellt worden sind. Für Arbeitnehmer in einem Betrieb oder einer Dienststelle mit weniger als zehn Beschäftigten besteht kein Freistellungsanspruch.

§ 5 Verfahren

2.Der Arbeitgeber darf die Arbeitnehmerweiterbildung zu dem vom Arbeitnehmer mitgeteilten Zeitpunkt nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. Die Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte bleiben unberührt.

Das ganze für NRW gültige Teil findest Du unter

http://bildungsurlaub.com/laender/gesetze/nrw_ges_ne…

Lieber Gruß
Guido

Hi Tessa!

Deinem Wissensdurst in allen Ehren, aber: was in aller Welt
spricht gegen die Teilnahme an einem solchen Kurs nach
Feierabend? Millionen anderer Leute tun es schließlich auch.

Gerade was Compi-Kurse betrifft habe ich die Erfahrung (alles rein subjektiv - vielleicht hatte ich nur Pech…) gemacht, dass die Abendkurse (z.B. VHS) bei weitem nicht die Qualität hatten wie die Intensivkurse bei privaten Anbietern.

Gruß
Guido, der Dich als Arbeitgeber aber schon versteht…

Nachtrag
Da habe ich noch was…

http://nrw.allesklar.de/r?30&538-691-1380-2566-4782

Noch’n Gruß
Guido