Chance Als AZUBI was abzuschreiben (Steuern)

Von: , Frage gestellt am Di, 12. Dez 2000

Hi

Kann ich als Azubi auch nur geringstens was abschreiben??
Wie mache ich das!
Z.B. COmputer (Grafiker), Sprit für die Hin und Rückfahrt, Büchergeldausgaben!!!

Was bieten sich mir für Möglichkeiten?

Th@nxs
Sebastian

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden hilfreich
    Re: Chance Als AZUBI was abzuschreiben (Steuern)

    Hallo Sebastian!

    Dazu mal eine ehrliche Antwort : Wieviel Steuern bezahlst Du denn?
    Wie hoch ist Deine Ausbildungsvergütung im Monat?

    Solltest Du wirklich als Azubi so viel verdienen, daß Du steuern zahlst? Wenn ja, stehen Dir die gleichen Möglichkeiten offen, wie jedem Steuerpflichtigen!
    Gruß Werner [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Chance Als AZUBI was abzuschreiben (Steuern)

      Man ist als (normaler) Azubi nicht steuerpflichtig und kann deswegen natuerlich auch nichts absetzen ...

      Zur Not gib die Buecherrechnungen deinen Eltern, dass die das bei sich angeben koennen ... Falls du viel zu verfahren hast, und nicht mehr daheim wohnst oder sowas, beantrage BAB.

      Kris.

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Stopp!

        Man ist als (normaler) Azubi nicht steuerpflichtig und kann
        deswegen natuerlich auch nichts absetzen ...

        Nur um keine Gerüchte entstehen zu lassen: Prinzipiell ist jeder steuerpflichtig! Viele Azubis liegen halt mit ihrem Einkommen unterhalb der Freigrenze.
        Aber falls er drüber kommt und Steuern zahlt, stehen ihm alle Möglichkeiten offen. Und als Lernender kann man schon weiter zuschlagen: Bücher, evtl. PC, Fahrten zu Lerngruppen, evtl. Einrichtung eines Arbeitszimmers... (im Prinzip ist alles absetzbar, was fürs Lernen ausgegeben wurde)
        Aber da sind wirkliche Steuerfüchse gefragt...auch was solche Spielchen angeht: Zur Not gib die Buecherrechnungen deinen Eltern, dass die das
        bei sich angeben koennen ... Falls du viel zu verfahren hast,
        und nicht mehr daheim wohnst oder sowas, beantrage BAB.
        Gruß Stefan

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Re: Beachte KINDERGELD

          Hallo,

          also, die Buecherrechnungen:
          Voraussetzung ist neben Angabe zumindest des Titels (besser noch: auch des Verfassers) der Bezug zur Tätigkeit eines Elternteils. Auch wenn das möglich sein sollte, der Azubi aber das Buch für seinen Job angeschafft hat, liegt objektiv der tatbestand der Steuerhnterziehung vor (muss aber erst 'mal nachgewiesen werden).
          Wichtig beim Kindergeld ist, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte (vereinfacht beim Azubi: Lohn abzüglich Werbungskosten)nicht mehr als 13.500 DM (Kalenderjahr 2000) beträgt. Kannst Du nichts absetzen, darf der Jahresbruttolohn also DM 15.500 betragen (Arbeitnehmerfreibetrag von 2000 DM). Bei höheren Einkünften entfällt das Kindergeld von mindestens 270 DM je MONAT.
          Dann aber musst Du mit Deinen Werbungskosten erst einmal den Arbeitnehmerpauschbetrag "ausfüllen", also nur die Werbungskosten über 2000 DM wirken sich steuerlich (und damit auf das Kindergeld) aus. Hier alles aufzuführen, sprengt den Rahmen.
          Hinweis: Es ist strittig, ob der Gesamtbetrag der Einkünfte (s.o.) oder aber das (zu versteuernde) Einkommen für das Kindergeld maßgebend ist; Verfahren laufen.
          Hier also bei Ablehnung des Kindergels möglichst Einspruch einlegen (Eltern).
          Gruß
          steuerfux [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

          • Antwort von nach 7 Tagen hilfreich
            Re^2: Beachte KINDERGELD

            Voraussetzung ist neben Angabe zumindest des Titels (besser
            noch: auch des Verfassers) der Bezug zur Tätigkeit eines
            Elternteils. Auch wenn das möglich sein sollte, der Azubi aber
            das Buch für seinen Job angeschafft hat, liegt objektiv der
            tatbestand der Steuerhnterziehung vor (muss aber erst 'mal
            nachgewiesen werden).
            Hallo,

            man beachte hierbei allerdings, daß es durchaus die Möglichkeit gibt, was sich bei höheren Fahrtkosten (Kilometerpauschale) durchaus lohnen kann, die Einkünfte des Kindes über die Eltern mitzuveranlagen! Soweit ich weiß, haben die Eltern entweder die Möglichkeit, den Kinderfreibetrag zu nehmen, oder das Kind mitzu"versteuern".

            Daniel

            • Antwort von nach 13 Tagen hilfreich
              Re^3: Beachte KINDERGELD


              Hallo,

              man beachte hierbei allerdings, daß es durchaus die
              Möglichkeit gibt, was sich bei höheren Fahrtkosten
              (Kilometerpauschale) durchaus lohnen kann, die Einkünfte des
              Kindes über die Eltern mitzuveranlagen! Soweit ich weiß, haben
              die Eltern entweder die Möglichkeit, den Kinderfreibetrag zu
              nehmen, oder das Kind mitzu"versteuern".

              Daniel
              hi daniel,

              sowas habe ich ja noch nie gehört!
              wie soll das funktionieren? das kind (egal ob baby oder teen) ist immer ein extra steuerpflichtiger! die einkünfte werden nur steuerlich demjenigen zugerechnet, dem sie auch gehören. waere ja auch zu schön. im sinne des familienlastausgleiches kann man für kinder ggf. einen kinderfreibetrag ansetzen oder kindergeld beziehen. die einzige möglichkeit 2 steuerpflichtige zusammenzuveranlagen besteht bei ehegatten! bei kindern geht das nicht!

              shob

        • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
          Re: Stopp!

          Nur um keine Gerüchte entstehen zu lassen: Prinzipiell ist
          jeder steuerpflichtig! Viele Azubis liegen halt mit ihrem
          Einkommen unterhalb der Freigrenze.
          Wie hoch ist die Freigrenze?

          MFG
          Marcel Janus

          • Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
            Re^2: Stopp!

            Hi Marcel,

            der Grundfreibetrag (= meine "Freigrenze" *g*) für 1998 liegt bei 12.300 DM. Im nächsten Jahr steigt er auf 14.000, und bis 2005 auf 15.000 DM (natürlich Jahreseinkommen, denn das ist die Grundlage der Berechnung).
            Ab einem "zu versteuernden Einkommen" oberhalb dieser Grenzen werden Steuern fällig. Berechnet wird dieses:
            Summe ALLER (steuerpflichtigen) Einkünfte abzüglich der absetzbaren Beträge. Dabei werden automatisch (vom Arbeitgeber) die geltenden Freibeträge (z.B. Arbeitnehmerpauschbetrag 2.000,- DM) vom Bruttoarbeitslohn abgezogen.
            Du mußt also mindestens 14.300,- (1998), bzw. 16.000,- (2001) verdienen um überhaupt Steuern zu bezahlen.
            In diesem Fall ist es dann sinnvoll, darüber nachzudenken, was Du noch in Deine Ausbildung investiert hast, und ob Du entsprechende Werbungskosten geltend machen kannst. 2.000,- werden Dir aber von vornherein angerechnet (der "Pauschbetrag"), und erst wenn Du darüber kommst, mußt Du diese nachweisen.

            Also: Wenn Du als Azubi überhaupt Steuern abgezogen bekommst (siehe Lohnabrechnung - aber nicht mit den Sozialversicherungsbeiträgen verwechseln), dann kannst (solltest) Du auch einen Lohnsteuerjahresausgleich machen.
            Dazu einige allgemeine Tipps: Fahrten zu einer Lerngruppe sind absetzbar. Bei mir genügte dem Finanzamt eine pauschale Angabe der Lerntage, Strecke und der Gruppenteilnehmer (mit vollständigem Namen und Adresse). Ebenfalls problemlos anerkannt wird Fachliteratur (Fachzeitschriften, Bücher ect.) Beim PC wird die Sache schon schwieriger, da im allgemeinen davon ausgegangen wird, daß dem Azubi im Betrieb ein PC zur Verfügung steht, bzw. daß er überwiegend privat genutzt wird. Andere Lernmittel (Hefte, Ordner, Papier, Taschenrechner ect.) werden allgemein anerkannt.
            Aber über diese Themen sind schon ganze Bücher geschrieben worden...

            Gruß Stefan [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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