Hi Marcel,
der Grundfreibetrag (= meine "Freigrenze" *g*) für 1998 liegt bei 12.300 DM. Im nächsten Jahr steigt er auf 14.000, und bis 2005 auf 15.000 DM (natürlich Jahreseinkommen, denn das ist die Grundlage der Berechnung).
Ab einem "zu versteuernden Einkommen" oberhalb dieser Grenzen werden Steuern fällig. Berechnet wird dieses:
Summe ALLER (steuerpflichtigen) Einkünfte abzüglich der absetzbaren Beträge. Dabei werden automatisch (vom Arbeitgeber) die geltenden Freibeträge (z.B. Arbeitnehmerpauschbetrag 2.000,- DM) vom Bruttoarbeitslohn abgezogen.
Du mußt also mindestens 14.300,- (1998), bzw. 16.000,- (2001) verdienen um überhaupt Steuern zu bezahlen.
In diesem Fall ist es dann sinnvoll, darüber nachzudenken, was Du noch in Deine Ausbildung investiert hast, und ob Du entsprechende Werbungskosten geltend machen kannst. 2.000,- werden Dir aber von vornherein angerechnet (der "Pauschbetrag"), und erst wenn Du darüber kommst, mußt Du diese nachweisen.
Also: Wenn Du als Azubi überhaupt Steuern abgezogen bekommst (siehe Lohnabrechnung - aber nicht mit den Sozialversicherungsbeiträgen verwechseln), dann kannst (solltest) Du auch einen Lohnsteuerjahresausgleich machen.
Dazu einige allgemeine Tipps: Fahrten zu einer Lerngruppe sind absetzbar. Bei mir genügte dem Finanzamt eine pauschale Angabe der Lerntage, Strecke und der Gruppenteilnehmer (mit vollständigem Namen und Adresse). Ebenfalls problemlos anerkannt wird Fachliteratur (Fachzeitschriften, Bücher ect.) Beim PC wird die Sache schon schwieriger, da im allgemeinen davon ausgegangen wird, daß dem Azubi im Betrieb ein PC zur Verfügung steht, bzw. daß er überwiegend privat genutzt wird. Andere Lernmittel (Hefte, Ordner, Papier, Taschenrechner ect.) werden allgemein anerkannt.
Aber über diese Themen sind schon ganze Bücher geschrieben worden...
Gruß Stefan
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